Das Nichtverbot der NPD aus Sicht der NPD Von Martin Dietzsch. Erschienen in DISS-Journal 33 (2017) Am 17. Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nicht zu verbieten. Die Partei erfülle zwar die Voraussetzungen für ein Verbot. „Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.“ (Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13) Das Urteil ist kein Sieg der NPD, sondern ein Freispruch dritter Klasse. Die Begründung ist fragwürdig, zumal das schwebende Verbotsverfahren und der Abzug der V-Leute erheblich zur derzeitigen Schwächung der Partei beigetragen haben. Die Konkurrenzpartei Alternative für Deutschland (AfD) ist bei Wahlen erfolgreicher und hat die NPD aus den Landtagen verdrängt. Völkisches Gedankengut und völkisches Handeln haben jedoch in…
Aus aktuellem Anlass machen wir die Studie "V-Leute bei der NPD: Geführte Führende oder Führende Geführte?" wieder zugänglich, die 2002 im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren von den DISS-Mitarbeitern Martin Dietzsch und Alfred Schobert vorgelegt wurde. Der Text ist leider heute immer noch so aktuell wie damals. Im August 2002 kamen die Autoren zu dem Schluss: Eine Analyse der Aktivitäten der V–Leute Holtmann und Frenz ergibt, dass diese nicht als agents provocateurs innerhalb der NPD wirkten. Vollkommen unsinnig wäre es, sogar von einer Steuerung der NPD durch Geheimdienste zu sprechen. Vielmehr verkörperten die beiden exponierten NPD-Funktionäre den Typus des omnimodo facturus, d.h. es handelte sich um Personen, die man zu nichts anstiften kann, weil sie ohnehin zu allem bereit sind. Ihre Aktivitäten deckten sich nahtlos mit dem sonstigen Kurs der Partei, und sie genossen gerade…
Perspektiven auf ein Parteiverbot in der Wissenschaft
Diese Bachelor-Arbeit zur wissenschaftlichen NPD-Verbotsdebatte wurde von Robin Heun im Frühjahr 2012 verfasst und im Dezember 2012 auf der Website des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung veröffentlicht. Robin Heun studiert in Bochum Politikwissenschaft und Geschichte. Er ist Mitarbeiter im AK-Rechts und in der Diskurswerkstatt des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS). (mehr …)
Perspektiven auf ein Parteiverbot in der Wissenschaft. Von Robin Heun. Erschienen in DISS-Journal 23 (2012), 11-13 Die Debatte um ein Verbot der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ist so alt wie die Partei selbst. Bereits vier Jahre nach ihrer Gründung 1964 wurde von der Politik anlässlich ihrer elektoralen Erfolge auf Landesebene ein Verbotsantrag erwogen. ((Vgl. NPD: Tut und tut. Der Spiegel 52/1968, 25-31.)) Seither wird in der bundesdeutschen Politik in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen kontrovers über ein NPD-Verbot diskutiert. Im Jahr 2001 reichten schließlich vor dem Hintergrund verstärkter rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten alle drei antragsberechtigten Verfassungsorgane Verbotsanträge gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Das zunächst zugelassene Parteiverbotsverfahren scheiterte allerdings im März 2003 infolge der unklaren Rolle von Verbindungspersonen des Verfassungsschutzes, (sog. V-Leute). ((Bei V-Leuten handelt es sich nicht – wie fälschlicherweise hin…
Von Martin Dietzsch. Erschienen in DISS-Journal 17 (2008) Die Innenminister der Länder und des Bundes haben Frühjahr 2008 mehrheitlich gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Das ist nicht überraschend, aber deshalb nicht weniger fatal. Die NPD ist keine Partei wie jede andere. Sie ist auch nicht einfach nur »verfassungsfeindlich«. Sie kombiniert eine geschlossene, menschenverachtende Weltanschauung mit Einschüchterung und Gewalt, und sie nutzt geschickt die Schwächen des demokratischen Staates aus. Die von ihr ausgehende Gefahr wird immer noch unterschätzt. Es wächst so etwas heran, wie eine moderne NSDAP. Dass sie noch über keine talentierte Führerfigur verfügt und noch weit von den Schalthebeln der Macht entfernt ist, kann nur ein schwacher Trost sein. Die NPD ist nicht nur verfassungsfeindlich, sondern verfassungswidrig, und man muss dem Bundesverfassungsgericht nur die Chance geben, dies auch in einem Urteil festzustellen.…