Von Martin Dietzsch. Erschienen in DISS-Journal 17 (2008)
Die Innenminister der Länder und des Bundes haben Frühjahr 2008 mehrheitlich gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Das ist nicht überraschend, aber deshalb nicht weniger fatal. Die NPD ist keine Partei wie jede andere. Sie ist auch nicht einfach nur »verfassungsfeindlich«. Sie kombiniert eine geschlossene, menschenverachtende Weltanschauung mit Einschüchterung und Gewalt, und sie nutzt geschickt die Schwächen des demokratischen Staates aus.
Die von ihr ausgehende Gefahr wird immer noch unterschätzt. Es wächst so etwas heran, wie eine moderne NSDAP. Dass sie noch über keine talentierte Führerfigur verfügt und noch weit von den Schalthebeln der Macht entfernt ist, kann nur ein schwacher Trost sein. Die NPD ist nicht nur verfassungsfeindlich, sondern verfassungswidrig, und man muss dem Bundesverfassungsgericht nur die Chance geben, dies auch in einem Urteil festzustellen. Ein solches Verbot würde das Problem des Rechtsextremismus nicht aus der Welt schaffen. Es würde aber einer auch im europäischen Vergleich ungewöhnlich gewalttätigen und radikalen Variante des Rechtsextremismus die Flügel stutzen und den staatlichen Schutz entziehen.
Erinnern wir uns. 2003 scheiterte der erste Anlauf zu einem NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klageschriften führten öffentlich zugängliche Quellen gegen die NPD ins Feld, vor allem Texte, die von der Partei selbst veröffentlicht worden waren. Die Chancen für ein Verbot wurden damals als sehr hoch eingeschätzt. Es stellte sich aber heraus, dass einiges aus diesem Belastungsmaterial von Autoren stammte, die über eine Nebeneinkunft beim Staat verfügten und dass dies dem Gericht vorsätzlich verschwiegen worden war. Das Bundesverfassungsgericht verlangte, ihm gegenüber in Sachen V-Leute mit offenen Karten zu spielen. Dazu war man nicht einmal ansatzweise bereit, und deshalb scheiterte das Verfahren. Hier ist nicht von Geheimagenten, von verdeckten Ermittlern, oder von Aussteigern die Rede. V-Leute in der NPD und deren Umfeld sind Rechtsextremisten, die Rechtsextremisten bleiben, die die Organisation aktiv aufbauen und vorantreiben, und immer wieder kommt es vor, dass sie auch an schweren Straftaten beteiligt sind. Sie unterscheiden sich von ihren Kameraden nur durch eine kleine Nebeneinkunft. Sie liefern auf konspirativem Wege Spitzelberichte an ihren VMann- Führer. Die so erlangten Informationen haben zweifelhafte Qualität, werden von den konkurrierenden Geheimdiensten eifersüchtig gehütet, und sie sind so geheim, dass sie nicht zu einer wirksamen Bekämpfung der NPD verwendet werden können.
Die V-Mann-Dichte in der NPD ist sehr hoch. Jedes von der NPD produzierte Material könnte durch die Mitwirkung von V-Leuten »kontaminiert « sein. Man muss sich das einmal vorstellen: Bei den Bundesvorstandssitzungen der NPD kommen die V-Männer des Bundes und der Länder und der anderen Geheimdienste zusammen, die alle von einander nichts wissen, und schreiben eifrig Spitzelberichte über andere V-Männer. Und das Ganze nutzt der NPD mehr als es ihr schadet. Es sei nur daran erinnert, dass ein gewisser Adolf Hitler seine politische Karriere als V-Mann der Reichswehr begann.
Von einer Kontrolle oder Steuerung der NPD durch die Geheimdienste kann nicht die Rede sein, das gehört ins Reich der Verschwörungsmythen und wird am eifrigsten von der NPD selbst als Schutzbehauptung verwendet, wenn sich mal wieder einer der ihren bei einer schweren Straftat hat erwischen lassen.
Geheimdienste entwickeln immer ein gewisses Eigenleben und werden leicht zum Selbstzweck. Deshalb unterliegen sie auch der demokratischen Kontrolle. Das sollte in demokratischen Staaten jedenfalls so sein. Vielleicht fehlt es ja an tapferen Politikern, die diese unpopuläre Kontrollfunktion auch wirksam ausüben? Liebe Politiker, verschont uns bitte mit weiteren Verbotsdiskussionen, wenn Ihr nicht die den Mut habt, das V-Mann Unwesen einzuschränken!
So wird die NPD also weiter als das gelten, was sie nicht ist: als eine ganz normale Partei. Sie wird gefördert durch staatliche Parteienfinanzierung und V-Mann-Gehälter; Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie bemüht die Gerichte, um Aufmärsche und Kundgebungen zu erzwingen und Kritiker mundtot zu machen. Aus Polizeiperspektive werden diejenigen zu »Störern«, die mit bewundernswerter Courage gewaltfrei Neonazi-Aufmärsche blockieren, um denen nicht den öffentlichen Raum zu überlassen. Schlagstöcke und Wasserwerfer gegen Demokraten, damit Neonazis marschieren können. Herr Biedermann hat die Brandstifter wieder in seinem Dachstuhl einquartiert, und das einzige, was ihn stört, sind die nörgelnden Nachbarn, die etwas von »Feuergefahr« faseln.