Von Heiko Kauffmann. Erschienen in DISS-Journal 29 (2015)
Angesichts einer weltweit dramatisch zugespitzten Flüchtlingskrise fordert der Mitbegründer und langjährige Sprecher von PRO ASYL Heiko Kauffmann, das Thema „Flucht, Asyl, Flüchtlingsschutz und Menschenrechte“ als eine der dringlichsten globalen Herausforderungen auf die Tagesordnung der internationalen Politik zu setzen. Das Vorhaben der EU-Kommission, die UN für ein robustes Mandat zur Zerstörung von Flüchtlingsbooten zu gewinnen, hält er für zynisch und beschämend. Vielmehr unterstreiche dies noch einmal die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels in der europäischen Flüchtlingspolitik. Wer – statt mit den UN über verbesserte Aufnahme-Bedingungen und die Rettung von Flüchtlingen zu reden – ein Mandat zur Zerstörung von „Schleuserbooten“ anstrebt, betreibe pure Symbolpolitik und verschließe weiterhin die Augen vor den Ursachen der Flucht tausender von Menschen. ((Der Beitrag ist leicht gekürzt unter dem Titel „Wer Menschen rettet, rettet sich selbst“ in der FR vom 19. Mai erschienen.))
Die Geschichte des Massensterbens von Flüchtlingen im Mittelmeer und an den Grenzen Europas ist eine erbärmliche Folge der Verletzung von Fürsorge- und Obhutspflichten der EU-Staaten gegenüber in Lebensgefahr und in Not geratener Menschen und damit eine schier unendliche Geschichte politischen Versagens.
Es ist auch die Geschichte jahrelanger Ignoranz und Nichtbeachtung einer unendlichen Zahl von Berichten, Eingaben, Dokumentationen, Appellen und Mahnungen aus der Zivilgesellschaft, des nachlässigen Umgangs mit internationalem Recht bis hin zum Bruch von Völkerrechtsstandards zum Schutz von Flüchtlingen und der Inkaufnahme ihres Todes.
Tote Flüchtlinge vor Lampedusa und Malta, Tausende Ertrunkene im Mittelmeer; in Lastwagen und Containern auf dem Weg nach Europa qualvoll Erstickte; Tausende beim Marsch durch die Wüste zum Mittelmeer elend Verdurstete oder beim Überqueren von Gebirgspässen im Winter bei bitterster Kälte Erfrorene; Flüchtlinge, die in Minenfeldern und Grenzbefestigungen ihr Leben ließen; die von der Guardia Civil und der marokkanischen Polizei entlang der Grenzsperren von Ceuta und Melilla erschossen oder – mit tödlichen Folgen – an anderen Grenzen Europas zurückgewiesen wurden; Tausende, die in der Folge von Push-back-Abdrängungs- und menschenrechtswidrigen Zurückweisungs-Aktionen durch FRONTEX, Europas bewaffnetem Arm gegen Flüchtlinge, nie ihr Ziel erreichten; Abgeschobene und Zurückdeportierte, die verhaftet wurden und in Lagern starben; ungezählte Namenlose und für immer Verschollene: sie alle waren und sind Opfer eines martialischen Grenzregimes, Opfer einer staatlich organisierten und tolerierten Barbarei – Opfer Europas.
Diese Dramen und Tragödien, die sich seit über zwei Jahrzehnten an seinen Küsten und Grenzregionen abspielen, sind eine humanitäre, politische und moralische Bankrotterklärung und eine Schande für die zivilisierte Welt. Dabei waren es doch gerade die europäischen Staaten, die nach dem Zweiten Weltkrieg – als Lehre aus den dunkelsten Stunden ihrer Geschichte – entschlossen daran gingen, das internationale Flüchtlingssystem zu begründen und die maßgeblich an seiner Ausgestaltung in Menschenrechtskonventionen und völkerrechtlichen Verträgen beteiligt waren.
Denn NIEMALS und NIRGENDWO sollte sich je die Schmach und die „Schande von Evian“ wiederholen, jener Konferenz in der Schweiz 1938, die zum Symbol des Versagens der Staatengemeinschaft gegenüber Hitler-Deutschland wurde. Denn einberufen zur Rettung der Juden und Verfolgten des Nazi-Regimes, erklärte sich keiner der teilnehmenden 32 Staaten zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit; statt der erhofften konkreten Hilfen keine befreienden Zusagen und kein Druck auf das NS-Regime, statt Öffnung Schließung der Grenzen, statt Erleichterung die Verweigerung von Visa, statt der Lockerung die Verschärfung der Einwanderungsgesetze.
Heuchlerische humanitäre Beschwörungs- und Mitleidsrhetorik
Die aktuellen Reaktionen der Politik auf die Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer erinnern fatal an die heuchlerische humanitäre Beschwörungs- und Mitleidsrhetorik und ihren in der Sache jedoch unerbittlich harten Abwehrkurs gegenüber Flüchtlingen zur Zeit der Evian-Konferenz vor 77 Jahren.
Die wichtigste Lehre aus dem Scheitern der Staaten vor 1945 sollte den Kerngehalt, das wichtigste Element eines zukünftigen Europa ausmachen: der absolute Grundsatz der uneingeschränkten Bejahung und Bewahrung der Würde des Menschen, und zwar JEDES Menschen: Menschenwürde-Gebot und Diskriminierungs-Verbot.
Heute klafft eine tiefe Lücke zwischen dieser Idee eines weltoffenen, friedlichen, gerechten, toleranten Europa – in der Tradition des Humanismus, der Aufklärung und einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Demokratie – und der Realität Europas als einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ für alle hier lebenden und sich aufhaltenden Menschen.
Gemessen an diesen Zielen sind die Migrations- und Flüchtlingspolitiken der europäischen Länder Ausdruck einer tiefen Krise; im Mittelpunkt der europäischen Asylpolitik steht nicht mehr der einzelne Mensch, nicht die Menschenwürde und der Schutz jedes Individuums, sondern eine Staatsräson, die wirtschaftlichen Privilegien und Eigeninteressen, „Innerer Sicherheit“ und „dem Kampf gegen den Terror“ absoluten Vorrang vor Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz einräumt; sie speist sich zunehmend aus einer Verflechtung ökonomischer Interessen mit innen- und außenpolitischer Sicherheitsmaßnahmen und militärischen Ambitionen sowie aus Abschottungs- und Festungsdenken.
Vormarsch globaler Apartheid
Die wichtigste Antwort der Staatengemeinschaft auf Terror, Krieg, Gewalt, Verfolgung und Vertreibung nach der Zeit des Faschismus war die Etablierung eines universell gültigen Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzsystems. Dieses wird seit Jahren durch restriktive Maßnahmen immer stärker eingeschränkt, abgeschwächt, relativiert oder ganz negiert. Damit offenbart Politik nicht nur einen erschreckenden Mangel an Geschichtsbewusstsein, historischer Verantwortung und Völkerrechtstreue; mit diesen Maßnahmen der Herabsetzung und Nivellierung völkerrechtlicher Standards des Flüchtlingsschutzes gibt sie selbst erneut und verstärkt Raum für die Entstehung und Mobilisierung von Vorurteilen, zur Verbreitung einer rassistisch infizierten Dominanz-Ideologie und zum weiteren Vormarsch globaler Apartheid.
Denn auch die EU und die deutsche Politik tragen in dem Maße Verantwortung für Migrations- und Fluchtbewegungen, wie sie selbst fortwährend Ursachenfaktor für die Verarmung der Länder Afrikas und anderswo sind: durch ihre aggressive Wirtschafts-, Agrar- und Handelspolitik, durch Waffenlieferungen, militärische Kooperation und Unterstützung von Regierungen mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen, durch ihr Abstimmungsverhalten in internationalen Gremien und durch ihre Rolle bei sogenannten Partnerschaftsabkommen oder beim Europäisch-Afrikanischen Freihandelsabkommen (EPA).
Aus den Widersprüchen dieser Politik resultiert eine Einstellung gegenüber anderen Menschen und Völkern, die das Bewusstsein und das Klima der Gesellschaft beeinflusst. Sie spiegeln sich im rechtlichen und sozial eingeschränkten Rahmen des Flüchtlingslebens in Deutschland und Europa wider und bestimmen den behördlichen, gesetzlichen und „verwaltungstechnischen“ Umgang mit ihnen. Flüchtlinge werden allzu oft nicht als gleichwertige, gleichberechtigte Menschen wahrgenommen, – eine Folge institutioneller Ausgrenzung und rassistischer Denkmuster.
Was ist der Wert der Menschenrechte, wenn die Diskrepanz zwischen den verbürgten und verheißenen Rechten und der Realität ihrer Inanspruchnahme für Flüchtlinge immer größer wird?
Per Gesetz geregelte Herabsetzung, Benachteiligung oder Minderbewertung anderer oder einer Gruppe von Menschen schafft eine politische Atmosphäre und ein gesellschaftliches Klima, in dem Populismus, Rechtsradikalismus und Rassismus gedeihen können.
Ein Europa, das schutzsuchenden Flüchtlingen vorenthält, was ein menschenwürdiges Leben ausmacht, ist selbst institutionell vom Bazillus interner und externer Apartheid infiziert. Denn die unterschiedliche Rechtsstellung und Behandlung von Menschen, Sonderregelungen, Sondergesetze und diskriminierende „flankierende“ Maßnahmen für bestimmte Gruppen verwischen die Grenzen des Rechtsstaats immer mehr.
Die „Flüchtlingskrise“ auf die nationale und internationale Agenda
Deshalb gehört, will man ernsthaft und von Grund auf die Verwerfungen und Verwüstungen der europäischen und deutschen Asylpolitik abstellen und menschenrechtlich neu und adäquat justieren, eine unvoreingenommene Untersuchung über das Zusammenwirken von und zwischen Politik und Wirtschaft, die Themen Ausgrenzung und rassistisches Denken und Handeln auf die politische und gesellschaftliche Agenda von Brüssel sowie Bund, Ländern und Gemeinden – unter maßgeblicher Einbeziehung und vorrangiger Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen.
Vorbild dafür könnte die so genannte „McPherson-Kommission“ sein, die den Begriff des Institutionellen Rassismus bereits 1999 in Großbritannien als eine offizielle Kategorie für ein kritikwürdiges Regierungshandeln eingeführt hatte. Das Konzept einer Untersuchung des Institutionellen Rassismus zielt auf die Entstehung von Vorurteilen in Verbindung mit Machtausübung ab, untersucht Strukturen, Vorgänge, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in und zwischen Regierungsstellen, Behörden und Institutionen, die in ihrer Konsequenz auch diskriminierende und rassistische Auswirkungen haben. Dies impliziert die Untersuchung und Überprüfung von Gesetzen, Vorschriften und Durchführungsbestimmungen des gesamten Verwaltungshandelns.
Mehr noch und über Brüssel und die EU hinaus: weltweit hat sich die Asylpolitik der Staaten in den letzten Jahrzehnten immer mehr von ihren humanitären und völkerrechtlichen Voraussetzungen und Erfordernissen entfernt.
Ein Beispiel ist die Militarisierung und mit Milliarden von Dollar hochgerüstete und mit modernster Technik ausgestattete Grenzbefestigungsanlage über 3.000 Kilometer entlang der amerikanischen Grenze zu Mexiko. Ein anderes Beispiel sind die rassistischen „NO way“-Schock-Kampagnen Australiens und sein harscher Umgang mit Flüchtlingen, die in gefängnisähnlichen Lagern auf Nauro und Manus unter menschenunwürdigen Bedingungen elend dahin vegetieren; UN-Berichterstatter Juan Mendez verurteilte das Verhalten Australiens im März dieses Jahres als schweren Verstoß gegen die UN-Anti-Folter-Konvention. Auch in Südostasien bahnt sich eine Flüchtlingskatastrophe an: über 25.000 Menschen, Angehörige der muslimischen Minderheit Rohingya, haben sich seit Anfang dieses Jahres aus Myanmar und Bangladesch auf die lebensgefährliche Überfahrt nach Malaysia und Indonesien begeben. Hunderte verloren dabei schon ihr Leben.
Insgesamt spitzt sich die Lage der Flüchtlinge weltweit dramatisch zu: innerhalb nur eines Jahres nahm allein die Zahl der Binnenvertriebenen, der „Flüchtlinge im eigenen Land“ um 4,7 Millionen auf jetzt 38 Millionen zu. Die Zahl der Kriege (22) und die Zahl gewaltsamer Konflikte und Auseinandersetzungen stiegen weltweit auf 424 – mehr als je zuvor. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge erhöhte sich auf über 51 Millionen – so viel wie seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr.
Angesichts der Größenordnung solcher Herausforderungen haben die Vereinten Nationen seit ihrem Bestehen nach 1945 in vergleichbaren Fällen auf anderen Gebieten immer wieder wichtige UN-Konferenzen einberufen und durchgeführt, um die Probleme zu fokussieren, zu analysieren sowie Lösungswege aufzuzeigen und verbindliche Regeln und Zielvorgaben für alle Staaten und die Weltgemeinschaft zu entwerfen. Zu nennen sind hier vor allem die großen Weltkonferenzen der 90er Jahre: 1990 Weltkindergipfel, New York; 1992 Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro; 1993 Menschenrechte, Wien; 1995 Weltfrauenkonferenz in Peking; 1995 Weltsozialgipfel in Kopenhagen; schließlich der Milleniumsgipfel in New York 2000. Sie alle erarbeiteten Aktionspläne, formulierten Entwicklungsziele und Lösungen und verabschiedeten verbindliche Zielvorgaben.
Willy Brandt, einer der Wegbereiter von „Global Governance“ schrieb schon 1980, in der Einleitung von „Das Überleben sichern“, des sogenannten Brandt-Berichts: „Die Globalisierung von Gefahren und Herausforderungen erfordert eine Art ´Weltinnenpolitik´, die über den Horizont von Kirchtürmen, aber auch über nationale Grenzen hinausreicht“.
Allerdings: nach Evian 1938 – und das war vor der Existenz der Vereinten Nationen – gab es auf UN-Ebene noch niemals eine internationale Konferenz zu den drängenden Fragen und akuten Problemen der Flüchtlings- und Asylpolitik der Staatengemeinschaft.
Weltkonferenz und UN-Dekade zum Schutz von Flüchtlingen
Angesichts weltweit zunehmender Restriktionen gegen Flüchtlinge und ihrer prekären Lage und des gleichzeitig kompletten Versagens der EU-Staaten und der Weltgemeinschaft in der aktuellen Flüchtlingskrise: Wäre es nicht endlich an der Zeit, eine UN-Weltkonferenz für die Rechte von Flüchtlingen zu initiieren und einzuberufen, um die rechtlichen Schutzinstrumente von Flüchtlingen und die staatlichen Schutzpflichten ihnen gegenüber zu sichern und zu erweitern!
Angesichts des Albtraums dieses jungen Jahrhunderts, der humanitären Katastrophe des Menschensterbens im Mittelmeer, stünde es verantwortlicher Politik gut an, jetzt auch eine Initiative für eine UN-Dekade zum Schutz von Flüchtlingen und zur Bekämpfung der sozialen, ökonomischen, ökologischen und politisch-institutionellen Fluchtursachen in die Wege zu leiten
Diese beiden Forderungen – Einberufung einer Weltkonferenz und eine UN-Dekade zum Schutz von Flüchtlingen – wurden 2008 zum Abschluss der von PRO ASYL, dem Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin und dem Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages veranstalteten Konferenz „Festung Europa – Menschenrechte und Schutz von Flüchtlingen 70 Jahre nach Evian“ erhoben.
Sie wurden von der ehemaligen Justizministerin und damaligen Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, von der ehemaligen Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Heidi Wieczorek-Zeul, sowie von Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Wolfgang Benz und Prof. Dr. Klaus J. Bade mitgetragen und unterstützt, konnten damals aber infolge des Regierungswechsels 2009 nicht mehr in die entsprechenden nationalen und internationalen Gremien eingespeist werden.
Es wäre ein deutliches Zeichen der Abkehr von einer miserablen und verrohten Politik des Sterben-Lassens und ein glaubwürdiges Signal zur Umkehr, wenn – neben den Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft und der Kirchen – hier vor allem die Regierungskoalition und die Oppositionsparteien, aber auch die Landesregierungen und Kommunen initiativ werden, Beschlüsse fassen und diese national und international auf die Tagesordnung bringen.
Seenotrettung sofort! Gegen die Selbstzerstörung Europas
Über allem aber steht die jetzt vordringlichste Aufgabe der deutschen und europäischen Politik, die monströse Barbarei des Massensterbens im Mittelmeer, die Europas Werte, seine Glaubwürdigkeit und seinen Humanitätsanspruch völlig zerstört, durch den Aufbau eines zivilen Europäischen Seenotrettungsdienstes umgehend zu beenden.
Die Glaubwürdigkeit Deutschlands und der EU sind daran zu messen, ob sie das jetzt herrschende himmelschreiende Unrecht beenden und deutliche Signale zur Umkehr ihrer Flüchtlingspolitik geben: durch den unverzüglichen Aufbau eines umfassenden zivilen Seenot-Rettungsprogramms, durch Öffnung legaler Zugangswege nach Europa und durch eine grundlegende Revision des Dublin-Systems, dieses Verschiebebahnhofs zur ungerechten Verteilung von Flüchtlingen.
Wenn es um die immer wieder viel beschworenen Werte Europas und die deutsche Verantwortung in der Welt geht, läge es nahe, dass sich die Politik nicht nur auf die Wirtschaftskraft des Landes und sein Militär verlassen, sondern die Arbeit, das Wissen, die fachliche und soziale Kompetenz von Bürgerinnen und Bürgern und ziviler Organisationen endlich auch adäquat würdigen und nutzen würde.
Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), die im Mai dieses Jahres 150 Jahre alt wird und deren Schirmherr der Bundespräsident ist, verfügt heute über die modernste Flotte von 60 Seenotkreuzern und Booten, die an 54 Orten an Nord- und Ostsee stationiert sind. Die deutschen Seenotretter haben in ihrer langen Geschichte über 81.000 Menschen das Leben gerettet; allein im letzten Jahr über 700 Personen aus drohenden Gefahrensituationen und 55 Menschen aus akuter Seenot befreit. Die Arbeit der DGzRS ist ein leuchtend positives Beispiel für humanitäres und soziales Engagement und zeigt den zivilisatorischen Standard und die humanitären Seenotrettungsmöglichkeiten Deutschlands und Europas auf.
Läge es nicht auf der Hand, die Kompetenz und die Erfahrung dieser beispielhaften Institution für den Aufbau eines zivilen europäischen Seenotrettungssystems zu nutzen und sich angesichts der größten humanitären Katastrophe im Herzen Europas ihres Wissens und ihrer Unterstützung zu sichern?!
Einem ihrer Jahrbücher stellte die DGzRS als Motto ein Wort von Antoine de Saint-Exupery voran: „Mensch sein heißt: Verantwortung fühlen, sich schämen beim Anblick einer Not auch dann, wenn man selbst spürbar keine Mitschuld an ihr hat (…); und persönlich seinen Stein beitragen im Bewusstsein, mitzuwirken am Bau der Welt“.
Die organisierte Verantwortungslosigkeit Europas im Umgang mit dem tausendfachen Sterben im Mittelmeer zeigt: auch die Demokratie ist keine Garantie zur Verhinderung der Barbarei, wenn diese einfache Wahrheit, die Saint-Exupery benennt, nicht gelebt wird; sie zu beherzigen heißt: der verfluchten Gewöhnung an Unrecht und der Selbstzerstörung Europas ein Ende zu bereiten!