Intelligente Deeskalations-Strategie konkret

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Der aktuelle Fall Irak. Erschienen in DISS-Journal 11 (2003) (= Gemeinsames Sonderheft des
DISS-Journals und der kultuRRevolution zum Irak-Krieg, Sommer 2003).

Mit der »Initiative Intelligente Deeskalations-Strategie« (IIDS, s.u. im Anschluß) haben die Zeitschrift »kultuRRevolution« und das DISS seit vielen Jahren versucht, der Friedensbewegung ein langfristiges und strukturell gedachtes Konzept vorzuschlagen, daß zwischen einem pazifistischen Globalkonzept (der prinzipiellen Ablehnung aller Kriege) und den konkreten Einzelfällen, bei denen in der Öffentlichkeit immer wieder die Demagogie triumphiert, vermitteln kann. Es handelt sich um einen veränderbaren Diskussionsvorschlag. Bei jedem konkreten Eskalationskrieg der Supermacht mit oder ohne die G7/G8 hat es sich von neuem erwiesen, daß die Friedensbewegung enorm gestärkt werden könnte, wenn sie sich auf ein solches oder ähnliches Langzeitkonzept einigen könnte. Wir appellieren hiermit nochmals an alle, die sich angesprochen fühlen, die Initiative (ggf. durch Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge) zu unterstützen.

Gerade auch der jüngste Irakkrieg war von Anfang an ein Lehrstück sondergleichen in Eskalations-Strategie. Er hat mit aller Klarheit gezeigt, daß nur eine durchdachte, intelligente Deeskalations- Strategie dem etwas Öffentlichkeitswirksames entgegensetzen kann, das nicht schon im nächsten Konflikt wieder argumentativ ausgehebelt zu werden droht.

Alles begann damit, daß der »Druck auf Saddam erhöht« und eine »Drohkulisse« aufgebaut wurde. Erinnern wir uns bitte: Das fanden nicht bloß Chirac und Fischer, sondern auch Blix und insbesondere auch alle Medienköpfe spontan gut. Damit war aber schon die Eskalations-Strategie akzeptiert. Und zu dieser Eskalations-Strategie gehört das Prinzip »Glaubwürdigkeit«: Eine Drohung, die niemals wahrgemacht wird, ist in dieser Logik »unglaubwürdig « – also muß man ab und zu Eskalationskriege führen. Man kann sich dann »demokratisch« darüber streiten, ob alle 3 oder bloß alle 10 Jahre. Oder auch darüber, ab wann ein Rückzug ohne schwerste Schädigung der »Glaubwürdigkeit« noch möglich ist usw. Gegen solche »Argumentationen« ist die prinzipielle Ablehnung jeden Kriegs in der hegemonialen Öffentlichkeit nicht ausreichend, wie sich immer und immer wieder zeigt. Es geht darum, für die »normale BürgerIn« überzeugend aufzuweisen, daß es zur militärischen Eskalation konkrete Alternativen gibt, die in jeder Beziehung überlegen, ja sogar »effektiver« sind. Diese Alternativen sind in der Deeskalations-Strategie systematisch zusammengefaßt. Ihr Grundprinzip ist sehr einfach und sehr einsichtig: Gegenseitigkeit (Reziprozität) statt Drohung mit steigerbarer (Eskalation) und potentiell apokalytischer Gewalt. Was hätte das im Fall des Irak bedeutet?

  1. Massenvernichtungswaffen: Obwohl früher auch Atomprogramme existiert hatten, gab es 2003 kein akutes Risiko mehr. Es ging also wesentlich um das Risiko von B- und C-Waffen samt Trägersystemen. Nun sind gerade diese Waffen in der öffentlichen Meinung der Welt extrem delegitimiert. Was hätte also näher gelegen, als anläßlich des Problems »Saddam« die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen und die Supermacht sowie weitere Großmächte im Rahmen der UNO dazu zu veranlassen, dem Irak (und anderen analogen Ländern) die vollständige und UNO-kontrollierte Abrüstung aller B- und C-Waffen anzubieten? Mit einem solchen Angebot (Blix auch in den USA) wäre das Prestige-Problem (»Gesicht verlieren« usw.) gelöst gewesen und hätte man die volle Kooperation sogar »Saddams« sofort erreichen können.
  2. Terror. Es gab den (zwar von vielen Kennern bestrittenen) Verdacht, »Saddam« stelle für Terroristen einen »Hafen« (»harboring«) zur Verfügung. Jede gewünschte UNO-Kontrolle wäre zu erreichen gewesen, wenn die USA z.B. im Gegenzug den Abzug von Truppen aus der Golfregion angeboten hätten.
  3. Minderheiten bzw. unterdrückte Gruppen (z.B. Unterdrückung von Kurden und Schiiten). Angebot der schrittweisen und zügigen Aufhebung der Sanktionen plus positive Sanktionen plus Abzug von Interventionstruppen aus der Region, u.U. Verschrottung von Flugzeugträgern usw. – gegen die UNO-kontrollierte Einführung der Informations-, Versammlungsfreiheit etc. sowie die Eröffnung eines demokratischen Dialogs (Runde Tische o.ä.).
  4. Diktatur. Obwohl die Demokratisierung eines despotischen Regimes von außen (durch internationale Initiative) bisher vom Völkerrecht nicht gedeckt ist, leuchtet sie der internationalen Öffentlichkeit spontan ein. Auch hier wären im Prinzip Angebote auf Gegenseitigkeit wie in Punkt 3, ggf. gekoppelt mit Angeboten auf Amnestie, Teilamnestie bzw. Zusicherung von Straffreiheit bei freiwilliger Abdankung, denkbar. Bombenmassaker scheiden jedenfalls als Mittel zur Demokratisierung aus. Hiroshima und Nagasaki als »Hilfe zur Demokratisierung Japans«?

»Nach dem Krieg«

Ob der Krieg im Irak »zuende« ist, ist genauso wenig eindeutig wie in Afghanistan. Aus der Deeskalations-Strategie ergeben sich jedenfalls folgende Punkte:

  1. Sofortiger Abzug der Interventionstruppen und ihre Ersatzung durch UNO-Blauhelme vom Hammarskjöld-Typ (s.u.)
  2. Verurteilung der Aggression gegen den Irak durch die UNO und Eröffnung von Verfahren in Den Haag gegen die Verantwortlichen (parallel mit einem Verfahren gegen Saddam Hussein und andere irakische Verantwortliche wegen der Aggressionskriege gegen den Iran und gegen Kuweit und wegen des Giftgaseinsatzes 1988). (Diese Forderung wird nicht dadurch falsch, daß sie real nicht durchsetzbar ist. Minimal ist die nachträgliche ›Absegnung‹ der Aggression durch die UNO unbedingt abzulehnen.)
  3. Abschließende UNO-Erklärung über Massenvernichtungswaffen im Irak, u.U. Vernichtung solcher Waffen, Aufhebung aller UNO-Sanktionen.
  4. Unter dem Schirm genügend starker deeskalierender UNOBlauhelme sofortige Gewährung der demokratischen Rechte (Demonstration, Versammlung, Vereinigung) und Eröffnung eines Versöhnungsprozesses zwischen den Volksgruppen (in Form Runder Tische, Wahrheitskommissionen o.ä.). Minderheitenschutz. Recht der Minderheiten und Gruppen auf demokratische Wahl legitimierter SprecherInnen für die Dialoggremien. Baldige demokratische Wahlen nach einem von den Betroffenen zu bestimmenden System zwecks Einleitung eines Verfassungsprozesses.
  5. Hilfestellung der UNO bei der Gewährleistung eines Verfahrens, das die »Globalisierung« der nationalen irakischen Ölgesellschaft (in welcher Form auch immer) verhindert, und insbesondere Ausschluß der Konzerne der Interventen von den Ölprofiten (inklusive Vermarktung). Wenn das mißlingen sollte, müssen wir künftig wieder mit neokolonialistischen Raubkriegen vom allersimpelsten Typ rechnen.

Diese Punkte sind ganz sicher unvollständig und also ergänzungsbedürftig. Entscheidend ist, daß die Betroffenen selbst das Sagen bekommen. Für uns BürgerInnen eines G7-Landes handelt es sich darum, die friedensrealpolitischen Alternativen zur Eskalations-Strategie in jedem konkreten Fall als durchaus ›machbar‹ zu erweisen. Das ist heute so notwendig wie noch niemals zuvor, weil der Dissens zwischen der Supermacht und den »alteuropäischen« G7-Mitgliedern in jeder Beziehung die Stunde der Wahrheit ist. Die »Alteuropäer« haben sich nämlich in eine höchst ambivalente Situation gebracht, bei der ein sehr großes Risiko des völligen ›Einknickens‹ vor der Supermacht und ihrer verschärften Eskalations- Strategie besteht. In diesem Falle würde alles noch schlimmer. Dadurch würde z.B. die UNO endgültig zum bloßen legitimierenden Feigenblatt von Eskalationskriegen der »Weltpolizei«, auf deren konkrete Ziele, Methoden und Konsequenzen sie keinerlei Einfluß hätte. Um einen solchen GAU zu verhindern und damit überhaupt die Möglichkeit einer demokratischen Entwicklung der UNO offenzuhalten, braucht »Alteuropa« ein ›nachhaltiges‹ Alternativkonzept, das auf alternativen Prinzipien beruht und nicht schon in der nächsten Krise wie ein Kartenhaus wieder zusammenbricht. Strukturell gesehen, bietet nur die Deeskalations-Strategie eine solche grundsätzliche Alternative. Bei realistischer Einschätzung könnte die hegemoniale Politik »Alteuropas« zunächst nicht mehr als kleinere Schritte in diese Richtung gehen, zudem noch mit verwässernden Kompromissen, und auch das nur, wenn die Zivilgesellschaft in diese Richtung drängt. Dennoch wäre jeder noch so kleine Schritt in diese Richtung ein Hoffnungszeichen. Ob wenigstens die Dame Zivilgesellschaft sich einen Ruck geben wird?

Initiative Intelligente Deeskalations-Strategie (IIDS): Vorläufiges Konzept einer Intelligenten Deeskalations-Strategie für UNO, Demokratien, demokratische Bewegungen und Parteien sowie Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs)
(Aktualisierte Fassung 2003 der Version von 1996)

Prämissen

  1. Seit dem Ende des kalten Krieges monopolisieren die verbliebene Supermacht und das G7-Kartell de facto die Funktion der militärischen »Weltpolizei«. Es ist ihnen gelungen, die NATO weitgehend vom Verteidigungsbündnis zum »Weltpolizei«-Interventionsbündnis und die UNO in einigen Fällen zur Beschaffungsinstitution völkerrechtlicher Legitimität dafür umzufunktionieren.
  2. Die militärische »Weltpolizei«-Politik der Supermacht und des G7-Kartells (fallweise G8) folgt dem sog. »national interest« (in den USA sogar formell festgeschrieben), d.h. einer globalen Hegemonialpolitik von Interessenssphären (auch »Stabilitätsinteressen « genannt). Ggf. übereinstimmende Interessen des Kartells sind ebenfalls nichts anderes als Bündelungen von »national interests«. Diese Politik hat daher mit dem von vielen Seiten beschworenen Ideal einer künftigen multikulturellen UNO-Polizei (Polizei im wörtlichen Sinne), wozu die Blauhelme eine Vorstufe sein könnten, ganz und gar nichts zu tun. Die »Weltpolizei« von Supermacht und G7 muß wegen ihrer Bindung an das »national interest« notwendigerweise extrem »einäugig« und daher unglaubwürdig sein. Sie teilt die Länder praktisch in Klienten und Störfaktoren auf und riskiert damit, wie vor dem Ersten Weltkrieg, wegen ihrer Bindung an Klienten in große Eskalationen hineinzugeraten. Soweit die UNO sich dieser Politik pauschal unterordnet, verspielt sie ihre positiven Funktionen.
    2a. »Alleingänge« der Supermacht ohne einen Konsens der G7/ G8 wie im Golfkrieg III legen das Prinzip der »Weltpolizei« schamlos bloß – um so mehr muß betont werden, daß konsensuelle G7/ G8-Kriege mit UNO-Mantel wie im Golfkrieg II wesentlich vom gleichen Typ sind.
  3. Die vielfachen Konflikte in der Welt nach Ende des Kalten Krieges können weder ausschließlich noch hauptsächlich militärisch durch Interventionsverbände der »Weltpolizisten« (Supermacht und der G7) gelöst werden, weder ohne noch mit Auftrag der UNO.
  4. Der Friede in der Welt benötigt also vor allem regional symmetrische Liefersperren von Waffen, regional symmetrische Abrüstung, regionale militärische Gleichgewichte und regional symmetrisch glaubwürdige Vermittlungs- und Schiedsinstanzen der UNO. »Einäugige« Politik in diesen Fragen wirkt direkt eskalierend und kriegsauslösend. Die Politik der Supermacht und der G7 ist in nahezu allen Fällen eklatant »einäugig« (Klientenstaaten können sich alles ›erlauben‹). Die Glaubwürdigkeit der UNO als Vermittlungs- und Schiedsinstanz kann also nur durch Wiederherstellung von Symmetrien auf allen Ebenen ihrerseits wiederhergestellt werden. Dazu gehört eine UNO-Reform, die das Übergewicht von Supermacht und G7 bzw. Nuklearmächten beseitigt statt es zu verstärken und zu zementieren.
  5. In mehreren Fällen nach Ende des Kalten Krieges ist die UNO unselbständig, ohnmächtig und bloß legitimierend der globalen Eskalationsstrategie von Supermacht und G7 gefolgt. Diese globale Eskalationsstrategie besteht darin, das alte NATO-Konzept aus dem Kalten Krieg von flexible response und deterrence auf die gesamte Welt auszudehnen. Konkret bedeutet das in allen Konflikten das prinzipielle »Offenhalten aller Optionen« gegen potentielle Feinde und von vornherein die latente Drohung mit hohen Eskalationsstufen (massive Bombardements und Raketenschläge, massiver Einsatz von Artillerie, Kampfhubschraubern und Panzern; selbst ABC-»Optionen« sind nicht prinzipiell ausgeschlossen). Die UNO hat dieses Konzept in vielen Fällen pauschal durch die Gummiformel »all necessary means« in mehreren Interventions-Resolutionen seit dem Golfkrieg abgesegnet. ((Die Formel »serious consequences« in der Irak-Resolution 1441 war genauso gummiartig; die zerstrittenen Sicherheitsrats- und G7/G8-Mitglieder einigten sich auf sie, weil sie von vornherein gewillt waren, sie später jeweils entgegengesetzt zu interpretieren.)) Dieses Konzept muß seiner Natur nach »einäugig« (hoch selektiv) sein, weil es gar nicht in allen Konfliktherden der Welt und gegen alle Verletzer von Völker- und Menschenrecht gleichzeitig angewandt werden kann und gegen Klientenstaaten auch gar nicht soll. Diese »Einäugigkeit« hat der Glaubwürdigkeit der UNO schweren Schaden zugefügt.
  6. Konkret hat sich das Modell Golfkrieg II als »Normalform« künftiger »Weltpolizei«-Interventionen weitgehend durchgesetzt: Die »Lehre aus Vietnam« besteht darin, daß die Supermacht und die G7 aus innenpolitischen Gründen nur noch Blitzkriege mit relativ geringen eigenen Verlusten führen zu können glauben. Dieses Konzept schließt ein enormes Eskalationsrisiko über die ABC-Schwelle ein: Sollte künftig einmal ein solcher Blitzkrieg scheitern, könnte er nur noch durch die »letzten« Eskalationsstufen »gerettet« werden.
  7. Es stimmt nicht, daß die Bevölkerungen der »Mutterländer« der G7 durch die Eskalationsstrategie selbst nicht tangiert sind: Die letzte Waffe militärisch unterlegener Seiten gegen die High-Tech-Mächte ist der Terror der Attentate. Je massiver die High-Tech-Waffen bei Interventionen eingesetzt werden, um so mehr Menschen auf der unterlegenen Seite sind aus Ressentiment und ohnmächtiger Wut sogar bereit, zur »Kamikaze«-Waffe Japans im 2. Weltkrieg zu greifen und sich selbst als lebende Bombe zu opfern. Dieser Terror kann nicht durch die Eskalationsstrategie, sondern nur durch eine intelligente Deeskalationsstrategie »ausgetrocknet« werden.
  8. Der Trend, die NATO (d.h. eine Militärallianz) zum ›bewaffneten Arm‹ der UNO umzudefinieren, zerstört die UNO als kollektives Sicherheitssystem. Ein solches System bietet allen Beteiligten gleichen Schutz voreinander (nicht gegeneinander). Es kann sich lediglich in regionale Unterorganisationen aufgliedern (wie OSZE und OAU).
  9. Allerdings besitzt die UNO durchaus eine realistische und friedensrealpolitische Alternative zur schlichten Absegnung der globalen Eskalationsstrategie von Supermacht und G7 mit ihren enormen Risiken. Das ist die im folgenden dargestellte intelligente Deeskalationsstrategie. Diese Strategie beruht statt auf dem Prinzip der extremen militärischen Ungleichheit und der Drohung des Stärkeren mit vernichtender militärischer Gewalt auf dem Prinzip der Gleichheit bei der Abrüstung, Entspannung und Deeskalation, also auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität).

Intelligente Deeskalations-Strategie für die UNO: Teil I = mögliche kurzfristige Maßnahmen

  1. Angebot der Nuklearmächte zu sofortiger und wirklich substantieller kontrollierter Vernichtung der höchsten ABC-Waffensysteme (etwa der H-Bomben) einschließlich des Know-hows und der entsprechenden Atomanlagen im Austausch gegen kontrollierte Beseitigung aller ABC-Dispositive in Schwellenländern.
  2. Angebot der G7-Interventionsmächte und Rußlands zu kontrollierter Abrüstung von Interventionstruppen und Interventionsdispositiven im Austausch gegen die kontrollierte Entmilitarisierung von Krisengebieten, z.B. umstrittenen Grenzgebieten oder Gebieten mit Sezessionswünschen der Bevölkerung.
  3. UNO-Kontrolle aller großen Waffenschmieden, insbesondere auch der G7-Länder, »an der Quelle«, um eskalationsträchtige Waffenexporte wirklich im Keim zu verhindern.
  4. Präventive Intervention der UNO bei Entstehen riskanter militärischer Ungleichgewichte in Konfliktregionen: Angebot der Nuklearmächte an die überlegenen Seiten, im Austausch gegen kontrollierte Abrüstung eigene substantielle – zusätzlich zu herkömmlichen ›vertrauensbildenden Maßnahmen‹ – Abrüstungsschritte auf dem Sektor der Interventionsarmeen durchzuführen.
  5. Möglichkeit für die UNO, eskalationswillige Eliten, die in deutlich aggressiver Absicht nationalistische, rassistische und expansionistische Hetze betreiben, präventiv zu »kriegstreibenden Gruppen« zu erklären. Sperrung der internationalen Finanznetze für Angehörige solcher Gruppen und ihre ›Hausbanken‹, auch in ihrer Eigenschaft als Privatleute (also Verunmöglichung von Devisentransfers usw. für sie). Einsatz der Anti-Mafia- und Anti-Terror-Dispositive gegen Strohmänner usw.
  6. Verabschiedung des Grundsatzes durch die UNO, daß (unbeschadet des auch prinzipiell gültigen Selbstbestimmungsrechts) im Fall des Einsatzes schwerer Waffen gegen nationale Minderheiten durch eine Regierung (wie in den Fällen Tschetschenien und Kurdistan) der Minderheitsgruppe in jedem Falle prinzipiell das Recht auf einen baldigen (in seinem völkerrechtlichen Endzustand offenen) Selbstbestimmungsprozeß – mittels einer international überwachten Volksabstimmung – zugesprochen wird.
  7. Übertragung des exklusiven Rechtes auf die erste diplomatische Anerkennung bei nicht konsensueller Auflösung von Staaten, die UNO-Mitglieder sind (also bei Sezessionen vom Typ Ex-Jugoslawien), an die UNO. Automatische Ungültigkeit einseitiger Anerkennungen, einschließlich solcher durch Großmächte.
  8. Über die oben erwähnten Maßnahmen auf Staatsebene hinaus Maßnahmen auf zivilgesellschaftlicher Basis: Unterstützung von Bevölkerungen, die durch Aggressionen bedroht sind, bei der präventiven Vorbereitung kollektiver ziviler Verteidigung. Dabei Ausschöpfung der Vorbereitung aller Formen von Volksresistenz, u.U. bis hin zu Machtformen demokratischer Insurrektion.
  9. Bei Eskalationen schon im Anfangsstadium totale und effektive internationale Know-How-Blockade (insbesondere Elektronik) gegen die beteiligten Eskalationsmächte.
  10. Konsequente Waffenembargos durch UNO-Kontrollen in Erweiterung der Bestimmungen des UN-Waffenregisters in den neuralgischen Transitländern und durch Anreize für Informationen über Embargoverletzungen. Entschädigung finanziell benachteiligter bzw. u.U. profitierender Transitländer, wenn sie das Embargo respektieren.
  11. Erarbeitung von Embargos, die gezielt und substanziell die kriegstreibenden Eliten treffen, sowie deren internationale Verfemung. Nach der Verhängung von UNO-Embargos von Anfang an Anreize der Wiederaufhebung gegen entsprechende deeskalierende Schritte der betroffenen Staaten.
  12. Positive Sanktionen (z.B. gezielte Wirtschaftshilfe u.ä. gegen kontrollierte Abrüstung und Entmilitarisierung von Krisenzonen; Angebote auf Mitgliedschaft in ›Wohlstandclubs‹ wie der EU).
  13. Belohnung multikultureller Lösungen und Sanktionierung von Nationalismus/Rassismus im Rahmen der UNO: z.B. durch Aufnahme in den Sicherheitsrat bzw. umgekehrt durch (zeitweiligen) Entzug jeden Stimmrechts.
  14. Schaffung eines großen, internationalen, ständigen UNOBlauhelmekorps auf individueller Basis, in das z.B. auch Deutsche eintreten können (solche Freiwilligen scheiden ggf. aus ihren nationalen Armeen aus). Bei der Zusammensetzung Kriterien sprachlicher und kultureller Ausgewogenheit; ggf. auch größere weibliche Komponenten. Im Vorgriff auf ein solches System sollte auch die Möglichkeit bestehen, Teile nationaler Armeen (z.B. der Bundeswehr) der UNO für Zwecke deeskalierender Blauhelmeinsätze (Artikel VI, Hammarskjöld) auf Dauer zur Verfügung zu stellen. Dazu wäre ein kombiniertes Kommando zwischen UNO, UNO-Regionalorganisation, z.B. OSZE, und Ursprungsland zu bilden.
  15. Festlegung der UNO auf rein deeskalierende Blauhelme (Artikel VI der Charta) nach dem Hammarskjöld-Konzept. Einsatz also nur bei effektiver Zustimmung aller Konfliktparteien und effektiver Waffenruhe, die ggf. die vorherige effektive und kontrollierte Entmilitarisierung neuralgischer Zonen, etwa Enklaven, einbegreifen muß. Einsatz des internationalen Korps plus ggf. kleiner und mittlerer Mächte. Keine nationalen Kontingente von Groß mächten (G7, Rußland, China) in den Blauhelmen wegen der globalen Hegemonialinteressen (»national interest«) und der Eskalationsfähigkeit dieser Mächte, die ihre Neutralität von vornherein unglaubwürdig macht. Keine papierenen UNO-»Schutzzonen « mitten in einem andauernden Krieg. Bei Obstruktion solcher Regelungen durch eine kriegstreibende Gruppe und der Gefahr »ethnischer Säuberungen« und anderer Massaker rechtzeitige Mitteilung, daß die neuralgischen Zonen ständig durch die modernsten Spionagesatelliten in allen Details beoachtet werden und daß die (namentlich zu nennenden) Führer der kriegstreibenden Gruppen für jedes Kriegsverbrechen vor dem UNO-Tribunal zur Rechenschaft gezogen werden. (Zu diesem Zweck Unterstellung entsprechender Satelliten der Supermacht bzw. der G7/G8 unter die UNO. Herstellung globaler medialer Öffentlichkeit über die Überwachung.)
  16. Die Blauhelme erhalten einen Sender für die Stärkung der Friedenstendenzen in den öffentlichen Meinungen der Krisengebiete, der gemeinsam von Beteiligten in der Konfliktzone praktisch betrieben wird (zum konkreten Inhalt s.u. Punkt 18).
  17. Rechtsstaatliche internationale Verfolgung aller Kriegsverbrechen durch das UNO-Tribunal. Das Tribunal muß sich auch unabhängig von der Nichtratifizierung durch die Supermacht als für alle Länder, insbesondere auch die Supermacht und die G7/ G8, zuständig erklären.
  18. Faktor Medien: Bildung eines UNO-Komitees gegen mediale Kriegshetze, das eigene Gegendarstellungen sowohl in den Medien von Krisengebieten als auch in globalen Medien der G7 implementieren kann und die Blauhelme-Sender unterstützt. Bei Verweigerung der Kooperation die Möglichkeit, die entsprechenden Eliten zu »kriegstreibenden Gruppen« zu erklären. Weitere Möglichkeiten internationaler medialer Intervention beständen z.B. in der Unterstützung paritätisch von deeskalationswilligen Mitgliedern beider bzw. aller Konfliktgruppen gemachter Programme durch die UNO. Diskursive Deeskalation durch intelligente Entschärfung der symbolischen Faktoren »Prestige«, »nationaler Stolz«, »alte historische Rechte«, »Demütigung«, »Gesicht verlieren«, »neue Hitlers« usw. Bei höherer Eskalation paritätische Desertionspropaganda durch Deserteure beider Seiten, gekoppelt mit der Information über das Angebot positiver Sanktionen. Ggf. Angebot an Offiziere, bei Desertion in das internationale Blauhelmekorps integriert zu werden u.ä. Ähnliches für die Beteiligten an den Waffenkonnexionen. Gezielte ausführliche Informationen über gelungene Deeskalationen dieser Art in analog strukturierten Gebieten. In Vorbereitung von Verfrahren vor dem UNO-Gerichtshof konkrete Medieninformation über Kriegsverbrechen mit Zeugenberichten und Ausschreibung konkreter Beschuldigter. Absolute Vermeidung von »Einäugigkeit« bei solchen Informationen. Publikation möglichst vieler (idealiter aller) geheimen Kriegsund Interventionsszenarios, und zwar nicht bloß von mittleren und kleinen Mächten, sondern gerade auch von Großmächten bis hin zur Supermacht selbst. Konkret müßten z.B. alle momentan in der Bundeswehr bereits entworfenen Interventions- und Eskalationsszenarios veröffentlicht und öffentlich risikoanalytisch diskutiert werden. Schutz der UNO für Informanten. Expertenrunden mit konkreten Risikoanalysen aller Eskalationsszenarios, die von Politikern und Militärs ins Auge gefaßt werden (augenblicklich z.B. der Szenarios Nordkorea, Iran, Syrien; vgl. auch die Listen mit Eskalationsdrohungen der G7 auf ihren Gipfeltreffen). Nicht zuletzt Einsatz von kritischer Military Fiction, um bei breiten Bevölkerungskreisen ein entsprechendes prognostisches und risikoanalytisches Bewußtsein zu fördern und geheime Eskalationsvorbereitungen zu konterkarieren.
  19. Unterstützung der Möglichkeiten von Kriegsdienstverweigerung sowie der Alternative eines zivilen Friedensdienstes in der ganzen Welt durch die UNO. Entwicklung von Konzepten für den deeskalierenden Einsatz zivilen Friedensdienst Leistender in Krisengebieten.
  20. Zivilgesellschaftliche Interventionsmöglichkeiten bis hin zu zivilgesellschaftlichen Boykotten. So sollte jeder Tourismus in Staaten, die »ethnische Säuberung« praktiziert haben, vollständig boykottiert werden, bis die Flüchtlinge das Rückkehrrecht oder (falls sie nicht mehr zurückkehren wollen) eine von ihnen akzeptierte Entschädigung erhalten haben. Die Effektivität solcher Boykotts könnte durch Druck auf die großen Tourismusanbieter durchaus gewährleistet werden.
  21. Gezielte Delegitimation von Luftschlägen gegen Städte (einschließlich sog. »chirurgischer«) in der Öffentlichkeit mit dem Ziel, daß die UNO solche Luftschläge ein für allemal als Kriegsverbrechen definiert.
  22. Internationale Unterstützung bei der Demokratisierung despotischer Regime durch das Angebot von Supermacht und G7/ G8, gegen die durch die UNO kontrollierte Zulassung von Demonstrations-, Versammlungs-, Informations- und Vereinsfreiheit, Runde Tische o.ä. eigene Eskalationswaffenarsenale bzw. Trägersysteme kontrolliert abzurüsten und zu verschrotten. In besonderen Ausnahmefällen bei drohendem Eskalationskrieg u.U. Amnestien oder Teilamnestien (z.B. Wahrheitskommissionen) für belastete Führer und Eliten gegen ihr freiwilliges Abtreten (statt Eskalationskrieg).

Teil II = weitere, kurzfristig nicht erreichbare Ziele

  1. Effektive und durch die UNO kontrollierte Beseitigung aller ABC-Waffen aller Mächte (einschließlich Supermacht, G7, Rußland, China) einschließlich des Know-hows und der Anlagen.
  2. Stufenweise vollständige Beseitigung weiterer tendenziell exterministischer Waffensysteme (Raketen, High-Tech-Bomber, schwere Kampfschiffe, U-Boote usw.) und stufenweise symmetrische Abrüstung aller Armeen über 50000 Mann Stärke mit dem Ziel der Herstellung struktureller Aggressionsunfähigkeit sämtlicher Nationalstaaten einschließlich der Großmächte.
  3. Stufenweise Übergabe sog. ›normaler schwerer Waffen‹ an die UNO zwecks Herstellung struktureller Aggressionsunfähigkeit der Nationalstaaten.
  4. Demokratische UNO-Reform: Stärkung der Vollversammlung auf Kosten des Sicherheitsrats; Abschaffung des Vetorechts im Sicherheitsrat und der ständigen Mitgliedschaft; demokratische Wahl aller Mitglieder des Sicherheitsrats durch die Vollversammlung unter einschränkenden Kriterien wie Rotation, Regionalität, Erfüllung von Abrüstungsbeschlüssen, mustergültige Kooperation bei Deeskalationsplänen der UNO usw.
  5. Schrittweise vollständige internationale Delegitimation von Regierungen, die die »effektive Kontrolle« über ein Land nur durch massiven Terror gegen erhebliche Teile der eigenen Bevölkerung ausüben (wie Militärdiktaturen, nationalistisch-rassistische Regime o.ä.).