Zuwanderungsgesetz und Flüchtlingspolitik

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Ein Gespräch mit Heiko Kauffmann von PRO ASYL. Erschienen in DISS-Journal 10 (2002).

DISS-Journal: Das neue Zuwanderungsgesetz hat die Erwartungen von PRO ASYL sicherlich nicht gänzlich erfüllen können – obwohl es in einzelnen Bereichen, z.B. bei der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung, durchaus Verbesserungen gibt. Welche Forderungen stellst Du aus Sicht von PRO ASYL an eine Novellierung des Gesetzes – denn diese steht doch wohl an, oder?

Heiko Kauffmann: In der Tat, die Erwartungen, die wir gegenüber der rot-grünen Regierung, die sich in ihrem Handeln ständig auf die Einhaltung der Menschenrechte berief, hatten, sind mit dem Zuwanderungsgesetz bitter enttäuscht worden. Man muss leider sagen, dass der angekündigte Paradigmenwechsel überhaupt nicht eingetreten ist und dass das Gesetz sogar weit hinter den Erwartungen der so genannten Süsmuth-Kommission zurückgeblieben ist. Das Gesetz zeichnet sich besonders durch seine Unterlassungen aus. Ich denke da vor allem an die alltägliche Verletzung der Menschenwürde für viele Flüchtlinge infolge des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Situation minderjähriger Flüchtlinge, an die Situation illegalisierter Menschen, um nur ein paar Punkte zu nennen.
Mit dem Zuwanderungsgesetz ist insofern ein ökonomisch bedingter Richtungswechsel von der Politik vollzogen worden, dessen Kernpunkte aber weiterhin in Kontrolle, Begrenzung und Steuerung bestehen. Ein liberales und humanes Einwanderungsgesetz ist im Verlaufe der Debatte zu einem Zuwanderungsbegrenzungsgesetz mutiert. Der Schaden, der dadurch entstanden ist, darf nicht unterschätzt werden.

Vor dem Hintergrund einer so eng geführten Debatte kann sich in der Bevölkerung kein Einstellungswandel gegenüber Einwanderern und Flüchtlingen einstellen, kann vorhandener Rassismus nicht abgebaut werden. Damit wird eine Integrationspolitik, wie sie uns vorschwebt, eher vollständig verschüttet. Hinzu kommen die unsäglichen Auswirkungen, die für Flüchtlinge und Einwanderer durch die Anti-Terror-Pakete entstehen. Als Reaktion auf die Terroranschläge wurden auch in Deutschland Bürgerrechte beschädigt und das Völkerrecht geschwächt. Einwanderer und Flüchtlinge sind hiervon besonders betroffen, weil sie praktisch unter einen generellen Terrorismusverdacht gestellt werden. Für Ausländerinnen bzw. Flüchtlinge ist der Datenschutz praktisch gänzlich beseitigt. Auch Geheimdienste, Polizei und Militär wurden mit immer mehr Eingriffs- und Kontrollbefugnissen ausgestattet. Insofern wurde mit den Anti-Terror-Paketen, die ja vor der Verabschiebung des Zuwandererungsgesetzes in Kraft traten, der rassistische Bazillus in Deutschland verstärkt, weil und sofern pauschal Einwanderer und Flüchtlinge als eine Gefahr und als potentielle Täter angesehen wurden. Deshalb muss das Zuwanderungsgesetz auch unter dem Gesichtspunkt der Anti-Terror-Pakete gesehen werden. Es besteht also keinerlei Anlass zu Freude für Menschenrechtsorganisationen und Ausländer in Deutschland. Es wird ein hartes Stück Arbeit sein, die immer größer werdenden Kluft zwischen Recht und Humanität zu verringern.

Doch was kann PRO ASYL leisten, um in der zweiten rot-grünen Legislaturperiode den Druck auf die Regierung zu erhöhen?

Wir verstehen uns nicht nur als Lautsprecher und Stimme für Flüchtlinge und Einwanderer in unserem Land. Das machen wir auch, wenn wir versuchen, über Medien die Anliegen dieser weitgehend diskriminierten Menschen öffentlich zu machen. Doch es kommt uns auch darauf an, diesen Personen selbst eine Stimme zu geben. Das bedeutet konkret die Stärkung und Unterstützung der Flüchtlingsgruppen, die zum Bespiel um ein Bleiberecht kämpfen oder gegen die Änderung der Residenzpflicht. Die Flüchtlingsgruppen sollen auf diese Weise selbst zu Handelnden werden. Sie müssen ihre Forderungen artikulieren können, um humanitäre Annäherungen erreichen zu können. Denn es bleibt ja – leider – bei den vielfältigen strukturellen Diskriminierungen. So bleibt die Residenzpflicht unangestastet, die in Europa eine einzigartige Schikane gegenüber den Betroffenen darstellt. Als im Frühjahr eine europäische Richtlinie zur europaweiten Abschaffung der Residenzpflicht diskutiert wurde, legten die deutschen Vertreter ihr Veto ein. Die Folge ist, dass die Residenzpflicht nicht nur weiterhin besteht, sondern plötzlich in den populistischen Regierungen Nachahmer findet. Auch die Abschiebungshaft wird nicht abgeschafft. Dasselbe gilt für die Strafandrohung gegenüber denjenigen, die Flüchtlingen Hilfe gewähren. Es besteht weiterhin die Pflicht, bei Kenntnis Daten an das Ausländeramt etc. weiterzugeben. Es gibt keinen Einstieg in die Lösung der Probleme der als illegal in Deutschland lebenden Personen, sondern es steht zu befürchten, dass noch mehr Flüchtlinge in die Illegalität getrieben werden.

Wieso befürchtest Du das?

Nun, der rechtliche Status von Menschen, die bisher in Deutschland geduldet wurden und deren Abschiebung ausgesetzt wurde und die infolge des Wegfalls der Duldung künftig nur eine Bescheinigung erhalten, liegt auf niedrigstem Niveau: Die Betroffenen können gezwungen werden, in den sogenannten Ausreiseeinrichtungen zu wohnen, in denen sie eine „intensive soziale Betreuung“ zur Ausreise nötigen soll. Dies kann unterschiedslos Kinder und Traumatisierte treffen; die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele Flüchtlinge zu unrecht in diesen Zentren landen und dann von sich aus zermürbt in die Illegalität abgleiten – was offenbar das kaum verhohlene Ziel dieser Zentren ist.
Im November jährt sich zum 13ten Mal die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention. 1992 hat Deutschland diese Konvention ratifiziert. Dennoch hat sie hier keine Gültigkeit, weil die Regierung die Konvention unter Vorbehalt gestellt hat. Als Preisträger des Kinderrechtspreises des „Blauen Elefanten“ von 2001 frage ich Dich, wie kann es sein, dass Deutschland diesen Vorbehalt nach vier Jahren rot-grüner Koalition nicht zurückgenommen hat?

Weil sich bisher die Hardliner der Innenpolitiker und der Innenminister haben durchsetzen können. Und dass, obwohl die Abgeordneten von Grünen und SPD unsere Bemühungen, diesen Vorbehalt zu Fall zu bringen, deutlich unterstützt haben. Ihnen und uns ist klar, dass hier Völkerrecht für Kinderflüchtlinge noch nicht umgesetzt ist. Doch bisher hat die Staatsraison das Sagen gehabt, haben diejenigen, die mit dem völlig überholten Bild von der Homogenität des deutschen Volkes Politik machen, die Aufhebung des Vorhaltes blockiert – obwohl sich auch der Petitionsausschuss des Bundestages unserer Sicht angeschlossen hat. Es gibt hier eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Innenministern und den Abgeordneten ihrer Parteien.

Erwartet Du, dass der Vorbehalt in den nächsten Jahren aufgehoben wird?

Ich gehe davon aus. Das Bild von Deutschland in der Welt und in Europa wird nämlich durch diesen Vorbehalt erheblich beschädigt. Ich denke, dass dies die Politik nicht zulassen kann. Doch mir geht es dabei nicht in erster Linie um das schlechte Image von Deutschland. Denn Schaden nehmen natürlich in erster Linie die Kinderflüchtlinge in Deutschland, aber auch deutsche Kinder. Sie erleben, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, dass für Kinder aus anderen Ländern nicht das gilt, was für deutsche Kinder gilt, dass hier offenbar ein anderer Begriff von „Kindeswohl“ vorliegt. Hier steht die Frage, wie wir Kindern und Jugendlichen Toleranz, Achtung vor der Gleichheit aller Menschen und Kulturen vermitteln wollen, wenn sie selbst immer wieder bürokratische Benachteiligungen erleben und mit gesetzlich verankerten Vorurteilen konfrontiert werden. Diese Schädigungen und Gefährdungen von Lebensperspektiven und -einstellungen von Kindern kann sich kein demokratischer Staat auf Dauer leisten; denn es geht hier sowohl um die Zukunft der Kinder wie auch um die Zukunft der Demokratie und der Menschenrechte. Eine Regierung, die sich hierauf immer in besonderer Weise berief, hätte die selbstverständliche Pflicht die Vorbehalte endlich zurückzunehmen und die Konvention in vollem Umfang umzusetzen.