Helmut Kellershohn: Die Neue Rechte

  • Lesedauer:21 min Lesezeit

Die Neue Rechte: wo sie herkommt, was sie will, wohin sie geht

Essay von Helmut Kellershohn

Rechtsintellektuelle versuchen seit den 1960er Jahren ihr völkisches Denken zu modernisieren:
ein Überblick.

Seit dem Aufstieg der AfD und dem Auftritt von Pegida ist auch die sogenannte Neue Rechte verstärkt im medialen und wissenschaftlichen Diskurs als Thema präsent. Insbesondere Götz Kubitschek als Führungsfigur des Instituts für Staatspolitik (IfS) ist mittlerweile bundesweit bekannt und wird von den Medien zwar nicht (im positiven Sinne) hofiert, aber als Interviewpartner geradezu zum Aushängeschild der Neuen Rechten hochstilisiert und damit mit der Aura des Medienstars ausgestattet. Das wirft die Frage auf, was eigentlich unter der Neuen Rechten zu verstehen ist. Im Folgenden plädiere ich für eine enge Fassung dieser Formation, ohne damit die breite Diffusion neurechten Gedankenguts und neurechts inspirierter Strategien verkennen zu wollen.

Ursprünge in den 1960er Jahren

Zunächst ist zu betonen, dass es nicht die Neue Rechte gibt. Der Begriff selbst kam Anfang der 1970er Jahre als Selbstbezeichnung kleiner Gruppierungen auf, die nach der Niederlage der NPD in der Bundestagswahl 1969 nach neuen Wegen suchten, um die damalige extreme Rechte zu „modernisieren“ und auf die gesellschaftspolitische Dominanz der Neuen Linken eine ideologiepolitische und strategische Antwort zu geben. Vorarbeiten für eine solche Wendung wurden aber bereits in den 1960er Jahren geleistet. Die für den Entstehungsprozess der Neuen Rechten wichtige Zeitschrift Junges Forum etwa wurde bereits 1964 gegründet.

Von dorther versteht es sich von selbst, dass das Etikett „neu“ mittlerweile musealen Charakter angenommen haben müsste und nur noch in ideengeschichtlichen Rückblicken von Interesse wäre, wenn es nicht immer wieder neue Rekonstruktionen der Neuen Rechten gegeben hätte. Konsequenterweise müsste man also von der Neueren oder Neuesten Rechten sprechen, um einen solchen Vorgang der Rekonstruktion und Neuformierung Rechnung zu tragen. Es handelt sich hier aber nicht nur um ein generationelles Problem oder um ein Problem der Kontinuierung einer ideologiepolitischen Formation. Vielmehr ist die Neue Rechte, um den Begriff dennoch zu gebrauchen, keine einheitliche Formation, sondern setzt sich aus verschiedenen Strömungen zusammen, die im historischen Prozess das Gesicht der Neuen Rechten in unterschiedlicher Weise beziehungsweise mit wechselnden Dominanzen geprägt haben und prägen. Das ist nicht weiter verwunderlich, weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den letzten 50 Jahren sich doch erheblich verändert haben – und damit auch das „Anforderungsprofil“ an politische Konzepte und Strategien.

Nationalrevolutionäre und Jungkonservative

In den 1970er Jahren dominierte zunächst eine Neue Rechte, die sich auf die Nationalrevolutionäre der 1920er Jahre von Ernst Jünger bis Ernst Niekisch berief, um der Neuen Linken ein eigenes, Nationalismus, Sozialismus und Ökologie verbindendes Konzept entgegenzusetzen. Diese nationalrevolutionäre Neue Rechte – ihr wichtigster Ideologe war der jüngst verstorbene Henning Eichberg – scheiterte bei dem Versuch, Einfluss auf linke Gruppierungen, den Parteibildungsprozess der Grünen und auf die Friedensbewegung zu nehmen. Wohl drang über die Jungen Nationaldemokraten, die Jugendorganisation der NPD, nationalrevolutionäres Gedankengut in die NPD ein und bereitete dort langfristig die Implementierung eines völkischen „Anti“-Kapitalismus vor.

Spätestens seit Beginn der 1990er-Jahre wurde die sogenannte Neue Rechte dominiert von einer jungkonservativen Strömung. Die Bezeichnung „jungkonservativ“ ist eine Selbstbezeichnung, die beansprucht, einen Traditionszusammenhang herzustellen zum Jungkonservatismus der Weimarer Republik. Dieser ist laut Armin Mohlers „Die konservative Revolution in Deutschland 1918-1932“ (zuerst 1950) neben den Völkischen und Nationalrevolutionären eine der Hauptströmungen der sogenannten Konservativen Revolution. Karlheinz Weißmann, einer der Vordenker dieser Strömung, spricht in seinem Überblick über die „Geschichte der konservativen Intelligenz nach 1945“ (2011) von „zwei Projekten des ‚volks‘- oder ‚jungkonservativen‘ Lagers“, nämlich der Jungen Freiheit (JF) um ihren Chefredakteur Dieter Stein und dem Institut für Staatspolitik (IfS), deren enge Verbundenheit er hervorhebt. Zu diesem Netzwerk gehörten des Weiteren der von Götz Kubitschek geführte Verlag Antaios (ehemals Edition Antaios), die IfS-Zeitschrift Sezession und die Schüler- und Jungendzeitschrift Blaue Narzisse.

Mit dem Aufstieg der AfD sollte es 2014 zu einer Spaltung des jungkonservativen Lagers kommen. In der Frage, wie man sich auf die AfD beziehen solle, konnte man sich nicht einigen. Weißmann, der (wie auch Dieter Stein) in der AfD eine realpolitisch agierende „seriöse bürgerliche Alternative“ zu den Unionsparteien sieht, zog sich als Wissenschaftlicher Leiter aus dem IfS zurück. Damit war der Weg frei für eine neue Formation der Neuen Rechten, die nach kurzem Zögern auf die Formierung einer an die Nationalrevolutionäre der 1920er Jahre erinnernden „Widerstands“-Bewegung zielte und für eine Fundamentalopposition plädiert. Das IfS um Götz Kubitschek setzt auf ein bislang informelles Netzwerk, das neben dem IfS und der Blaue-Narzisse-Gruppe den völkisch-nationalen Zusammenschluss innerhalb der AfD (Der Flügel) und Teile der Jungen Alternative, die Patriotische Plattform, die Compact-Gruppe und die Identitäre Bewegung umfasst.

Merkmale der Neuen Rechten

Unabhängig von der hier nur knapp skizzierten Entwicklung der Neuen Rechten kann man für den gesamten Zeitraum trotz unterschiedlicher Ausrichtungen sieben gemeinsame ideologische, strategische und strukturelle Merkmale feststellen.

  1. Es handelt sich soziologisch gesehen um Intellektuelle mit einer zumeist akademischen Ausbildung, die also zum Bildungsbürgertum gehören, die entweder beruflich angebunden sind (z.B. im „Brotberuf“ als Lehrer) oder aber aus ihrer politischen Tätigkeit eine Profession entwickeln, indem sie etwa eine Zeitung gründen, von der sie (zum Teil mehr schlecht als recht) leben können. Genauer müsste man sagen: Es handelt sich um Rechtsintellektuelle, die bei allem intellektuellen Anspruch sich doch eher durch ein „Gegen“ definieren: gegen Aufklärung, gegen „Intellektualismus“, gegen Rationalismus et cetera.
  2. Rechtsintellektuelle sind keine Parteiintellektuelle. Sie können zwar ihre speziellen Fähigkeiten einer Partei zur Verfügung stellen, zum Beispiel als Fraktionsmitarbeiter oder Pressesprecher. Aber dann unterwerfen sie sich der Parteidisziplin, die anderen Regeln gehorcht als die Tätigkeit von Intellektuellen im engeren Sinne. Die Neue Rechte hat sich nicht parteiförmig organisiert, allenfalls zeitweise und vereinzelt (und mit wenig Erfolg) sich um eine kadermäßige Organisation bemüht (analog zu den K-Gruppen auf der linken Seite). Vielmehr dominiert das Zirkelwesen: Man organisierte und organisiert sich um Projekte (wie Zeitungen, Zeitschriften, Verlage, Denkfabriken, Basisgruppen, Internetportale), die ihrerseits in unterschiedlicher Dichte und Qualität miteinander vernetzt sein können.
  3. Die Neue Rechte rekrutiert sich zu einem erheblichen Teil aus speziellen Milieus. Zu nennen sind hier, vor allem in der Vergangenheit, das Milieu der Vertriebenen („Bekenntnisgeneration“) und die Sozialisation in deren Jugendverbänden und Studentenorganisationen. Wichtig sind außerdem die Korporationen, allen voran die Burschenschaften, der völkisch-nationale Flügel der Bündischen Jugend (etwa Freibund) und als akademische Korporation der Bündischen Jugend die Deutsche Gildenschaft. Zudem ist der „Dienst“ in der Bundeswehr (besonders in Spezialeinheiten) für viele eine mentalitätsprägende Erfahrung gewesen, für andere vor allem in den jüngeren Jahrgängen mag die Zugehörigkeit zu bestimmten Musikszenen und jugendlichen Subkulturen ein „Erweckungserlebnis“ gewesen sein.
  4. Stilbildend für neurechte Gruppierung ist ein elitäres beziehungsweise avantgardistisches Grundgefühl. Kritiker mögen dies als „Pose“ (Volker Weiß) abtun, dies verkennt aber, dass es zur Funktion und zum Anspruch von Gegenintellektuellen gehört, sich ideologische Traditionen anzueignen, diese gegenwartsbezogen aufzubereiten und weiter zu vermitteln, also Bildungselemente und Konzepte für rechte Bewegungen zur Verfügung zu stellen. Ohne ein elitäres Selbstgefühl ist dies nicht machbar, zumal es bei allen emphatischen Bezügen auf „Volk“ und „Nation“ zu den eigenen Gewissheiten gehört, dass Geschichte nicht von den Massen, sondern von minoritären (und dazu noch männlichen) Eliten gemacht wird.
  5. Das Hauptkampfgebiet der Neuen Rechten ist das Feld der Metapolitik. Dieser Begriff (in Analogie zum Begriff Metaphysik gebildet) stammt zwar schon aus dem 18. Jahrhundert, macht allerdings erst Karriere im Zusammenhang der Gramsci-Rezeption etwa bei Alain de Benoist („Gramscismus von rechts“). Vereinfacht gesagt bewegt sich Metapolitik im Gegensatz zur Realpolitik auf der Ebene einer Prinzipienlehre des Politischen, thematisiert also politische Fragen aus der Perspektive einer idealerweise „zusammenhängende[n] Weltanschauung“ (de Benoist/Ch. Champetier), die allererst dem politischen Handeln der Menschen Sinn verleiht. Auf diesem Feld der Sinngebung sucht die Neue Rechte durch eine Revolutionierung der in einer Gesellschaft vorherrschenden Überzeugungen („Kulturrevolution von rechts“) hegemonial zu werden, um damit überhaupt erst die Voraussetzungen zu schaffen für die zukünftige Eroberung der politischen Macht. Die metapolitische Aufgabenstellung schließt selbstverständlich nicht aus, dass auch Metapolitiker unmittelbar realpolitisch relevante Entscheidungen treffen müssen, wie am Beispiel der Haltung zu AfD oben aufgezeigt wurde.
  6. Der Beitrag der Neuen Rechten zu diesem „Kampf um die Köpfe“ bestand und besteht in einer Revitalisierung eines Weltanschauungsangebotes, das man idealtypisch unter dem Begriff des völkischen Nationalismus zusammenfassen könnte, der in Deutschland eine lange, bis zu den „Befreiungskriegen“ zurückreichende Tradition hat. Zu den Kernelementen gehört, ausgehend von einem Verständnis von Volk als Abstammungsgemeinschaft, die Konstruktion der Nation auf der Basis ethnischer Homogenität, die Vorrangstellung der Nation beziehungsweise Volksgemeinschaft gegenüber den Individuen, ein autoritäres Staatsverständnis mitsamt Elite- und/oder Führerkult, die Heroisierung des nationalidentitären, dienstbaren und opferbereiten Bürgers/Volksgenossen, ein dichotomisches Freund-Feind-Denken, ein biopolitisches Verständnis des „Volkskörpers“ und der Primat der Außenpolitik, basierend auf der Idee des nationalen Machtsstaates und geopolitischen Imperativen verpflichtet. Der völkische Nationalismus ist dabei als ein strömungsübergreifendes, die gesamte Rechte prägendes ideologisches Gebilde zu verstehen, unterliegt also durchaus unterschiedlichen Konkretionen und Variationen, wobei nicht zuletzt die jeweiligen strategischen Optionen und Zielsetzungen wichtige Rollen spielen.
  7. Ein grundsätzliches Problem, an dem die Neue Rechte gearbeitet hat, ist das Verhältnis zum „Nationalsozialismus“ als der radikalsten Variante des völkischen Nationalismus. Diesbezüglich ist der eingangs bereits angesprochene Klassiker Armin Mohlers von Bedeutung, mit dem er eine rechte geistige Strömung in der Weimarer Republik „kreierte“, die vorgeblich nicht mit dem NS verwechselt werden dürfe. Rückblickend hat Mohler (im Vorwort zur 5. Auflage 1999) der Neuen Rechten Folgendes als Vermächtnis ins Stammbuch geschrieben:

Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, daß ich mit der Arbeit nicht allein Erkenntnis und Verständnis eines historischen Phänomens fördern wollte. Es handelt sich um den Versuch, der intellektuellen Rechten ein Bewusstsein ihres reichen Geisteserben zu vermitteln. Und mir scheint unwiderlegt, daß die Konservative Revolution bis auf weiteres die modernste Form des Konservatismus bleibt.“

Hier klingt erstens das Motiv der Modernisierung der Rechten an, das zweitens mit dem harmlos klingenden Label Konservatismus versehen wird, obwohl (fast) alle sogenannten Konservativen Revolutionäre erklärte Feinde der Weimarer Republik gewesen sind, und drittens erscheint der Nationalsozialismus als reaktionäre Missgeburt der Moderne, demgegenüber Mohler sich dann viertens auf seine alten Tage doch noch als romanischer Faschist positiv abzuheben versuchte, woran heutzutage von Teilen der Neuen Rechten gerne angeknüpft wird.

Grundsätzlich hat die Neue Rechte versucht, in der Tradition Mohlers, sich vom „Nationalsozialismus“ (und damit auch von der Neonazi-Szene) zu distanzieren. Die „Bocksprünge“ Mohlers, wie sie eben angedeutet wurden, sind aber auch für die Neue Rechte kennzeichnend. Sie schwankt zwischen der Bejahung des demokratischen Verfassungsstaates über einen von ihr als notwendig erachteten autoritären Umbau des Staates bis hin zu einem aus dem Geiste der Fundamentalopposition geforderten Neubau des „Systems“.

Das Konzept des Ethnopluralismus

Im Folgenden gehe ich auf zwei wichtige metapolitische „Innovationen“ ein, die von der Neuen Rechten in extrem rechte Diskurse implementiert wurden. Die erste Innovation bezieht sich auf die enge Kopplung des Volksbegriffs mit dem Rassenbegriff, der für die klassische Völkische Bewegung vor dem Ersten Weltkrieg prägend war, die dann vom NS – mit mörderischen Konsequenzen – aufgenommen wurde.

Uwe Puschner („Die völkische Bewegung im wilhelminischen Kaiserreich“, 2001) zufolge gruppierte sich die in sich disparate Formation der Völkischen Bewegung um die Ideen- und Diskursfelder Sprache-Rasse-Religion. Gemeint sind erstens ein deutschtümelnder Sprachpurismus, der sich gegen die „Überfremdung“ der deutschen Sprache richtete und die Muttersprache, anknüpfend an Herder und Fichte, als „kostbares Gefäß“ der „deutschen Bildung“ und Ausdruck des deutschen Wesens feierte sowie den Kampf um die „Reinheit der deutschen Sprache“ als Voraussetzung für eine „Deutsche Wiedergeburt“ betrachtete. Zweitens sind damit teils biologistisch, teils spiritualistisch argumentierende Rassenlehren gemeint, die gewissermaßen den „Generalschlüssel zum Verständnis“ der völkischen Weltanschauung ausmachen, indem sie „Rasse“ zum schicksalsbestimmenden Faktor der Einzelnen wie des Volkes beziehungsweise der Völker erkoren und darauf aufbauend Rassenerneuerungsprogramme (Eugenik, Rassenhygiene) entwickelten sowie den traditionellen Antijudaismus auf eine neue ideologische Basis stellten („Jude bleibt Jude“). Drittens geht es um religiöse Erneuerungs- und Erlösungslehren, die entweder einem „deutschen“ Christentum das Wort redeten oder neuheidnische Ersatzformen (Deutschgläubige, Germanengläubige) kreierten, die im Kern davon ausgingen, „daß aus deutschem Blute das Heil der Welt komme, daß es wiedergeboren werde, wie die Sonne wiederkehrt nach dem Gange in die bange Winternacht“ (Ernst Wachler).

In Bezug auf die Kopplung von Volks- und Rassenbegriff arbeitet Julian Köck in seiner Darstellung völkischer Geschichtsbilder („Die Geschichte hat immer Recht“. Die Völkische Bewegung im Spiegel ihrer Geschichtsbilder, 2015) heraus, dass die Rassenideologie zweifellos „der wichtigste Bestandteil des ‚kulturellen Codes’ (Shulamit Volkov) der Völkischen“ war, betont aber, dass sie die „Gestalt einer Ergänzungs- und Vertiefungsideologie“ angenommen habe. Der Bezug auf Rasse als „Erkennungssignal der Bewegung“ sei unter anderem vor dem Hintergrund der Bedeutungszunahme der Naturwissenschaften zu sehen. Rassentheorien seien aber in der Form aufgegriffen worden, dass sie das Postulat der ethnokulturellen Einheit des deutschen Volkes zusätzlich untermauern sollten.

Geht man von dieser These aus, so zeigt gerade die seit den 1970er Jahren forcierte Theorie des Ethnopluralismus, dass es durchaus möglich ist, völkisches Denken auch ohne direkten Bezug auf die Rassenideologie zu rekonstruieren, zugleich aber wesentliche Elemente des Rassendiskurses fortzuschreiben: Rassismus ohne Rassen! Treibende Kraft dieser „Modernisierung“ waren in Frankreich die Nouvelle Droite um ihren Vordenker Alain de Benoist beziehungsweise in Deutschland die sich als nationalrevolutionär verstehende Neue Rechte mit Henning Eichberg als ihrem konzeptiven Ideologen. Im Kern ging es darum, den völkischen Diskurs aus seiner „Kontamination“ durch den NS zu befreien und den Volksbegriff mit einem differentialistischen Kulturbegriff zu koppeln. Zum „diskursiven Grundplan“ (Angelika Magiros: „Kritik der Identität“, 2004) gehörte zum einen die Betonung der ethnokulturellen Vielfalt, „der Gleichwertigkeit der Kulturen, der Toleranz und des Rechts auf Verschiedenheit“. Kultur wurde damit essentialisiert zu einem Set von unverwechselbaren Merkmalen, verankert in quasi ontologischen Eigenschaften eines Volkes. Die Kehrseite dieser Setzung war dann andererseits „die Wende zurück zur Fremdenabwehr […] und die Forderung nach strikten ethnischen Grenzziehungen“. Obwohl man sich also von einer Hierarchisierung von Völkern und Kulturen distanzierte, rekurrierte man dennoch auf mehr oder weniger ausgeprägte Reinheitsphantasien, wie sie auch der klassischen Völkischen Bewegung mit ihrer – damals nicht zuletzt antisemitisch gerichteten – Parole „Deutschland für die Deutschen“ (J. Langbehn) zueigen waren.

Der politische „Mehrwert“ des Ethnopluralismus bestand zudem in dem von Etienne Balibar so genannten Retorsionseffekt: Der Vorwurf des Rassismus konnte zurückgewiesen und zugleich zurückgegeben werden, nämlich an diejenigen, die angeblich die Zerstörung der nationalen und kulturellen „Identität“ der Völker durch eine mehr oder weniger organisierte Zuwanderung zuließen. Von dort führt eine direkte Linie zu dem heute an die „nationvergessenen“ Eliten erhobenen Vorwurf, sie seien die „Umvolker“, die planmäßig die „Umvolkung“ des deutschen Volkes betrieben. Auch die aus Frankreich importierte Parole vom „Großen Austausch“ (Bevölkerungsaustausch), die zum Markenzeichen der Identitären Bewegung gehört, knüpft hieran an.

Die Flexibilisierung des Ethnopluralismus-Konzepts

Die Gralshüter des Jungkonservatismus rund um die Junge Freiheit (JF) haben in jüngster Zeit das Konzept des Ethnopluralismus noch mal modifiziert, wobei realpolitische Erwägungen eine gewichtige Rolle spielen. Diese zweite „Innovation“ kann auf ein Verständnis des Volksbegriffs zurückgreifen, wie es etwa von dem Ethnosoziologen Wilhelm E. Mühlmann entwickelt worden ist. Das „Staatspolitische Handbuch“ des Instituts für Staatspolitik (2012) sieht in ihm, trotz seiner NS-affinen Vergangenheit, einen „Vordenker“ eines „modernen“ völkisch (oder „volklich“) basierten Konservatismus. Mühlmann schreibt in seiner „Geschichte der Anthropologie“:

Die der Romantik entstammende rein stoffliche Auffassung des Volkstums reicht nach den Ergebnissen der heutigen ethnographischen Soziologie nicht mehr aus. Volkstum ist niemals naturgegebene Tatsache, sondern stets politische Leistung, also Willensschöpfung; dies gilt bereits für den Klan, erst recht für entwickeltere Phasen ethnischer Einheiten.“ (Herv. H.K.)

Volk ist also immer „politisches Volk“ (Hans Freyer), und die „Volkwerdung“, die „Ethnogenese“ dürfe nicht verwechselt werden mit der „Ethnogonie“, das heißt mit den „Vorstellungen, die sich die betreffenden Gruppen selber in Mythos und Geschichtslegende über ihre ‚Abstammung’ bilden“. Die „genealogische Hypothese“, die die Abstammungsmythen für bare Münze nehme, sei nicht haltbar. Wohl aber seien die damit verbundenen Vorstellungen (Fiktionen) in das kulturelle Gedächtnis dieser Völker eingegangen und Bestandteil des „objektiven Geistes“.

Vor diesem Hintergrund werden Assimilationsvorgänge quasi zum Normalfall der Bildung größerer Völker. Sie werden anders bewertet als im gewöhnlichen völkischen Denken: „Die Gesamtheit aller ethnischen Gemeinschaften der Erde bilden einen gewaltigen, sich geschichtlich wandelnden Strukturzusammenhang. Seine Teile unterliegen einem ‚Gesetz der wachsenden Einheiten’. Einige wenige Gesellschaften wachsen beständig durch Assimilation der vielen kleineren. […] Die Assimilation ist ein integrierender Vorgang der Ethnogenese.“

In der JF werden derartige Gedankengänge aufgegriffen, die es erlauben, das Konzept des Ethnopluralismus zu modifizieren. Karlheinz Weißmann, einer der Vordenker des heutigen Jungkonservatismus, sieht gerade dessen Stärke darin, dass er „einerseits mit einer gewissen Unbekümmertheit auf das Erbe der Konservativen Revolution zurückgreift, andererseits versucht, eine konservative […] Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart zu geben.“ Das betrifft insbesondere das Thema Zuwanderung.

Im JF-offiziösen „Manifest für die Zukunft Deutschlands im 21. Jahrhundert“ (JF 42/2012) schreibt einer der wichtigsten Autoren der JF, der Burschenschaftler Michael Paulwitz, mit Blick auf die Nation als Gemeinschaft: „Diese Gemeinschaft ist nicht statisch; sie kann Einwanderer aufnehmen und zu beider Vorteil integrieren, wenn Einwanderung nicht schrankenlos und ungesteuert stattfindet.“ Voraussetzung allerdings sei auf Seiten der Einwanderer die Bereitschaft, „sich ohne Vorbehalt mit Staat und Nation zu identifizieren“, sich also voll und ganz zu assimilieren. In diesem Sinne warb Stein in einem weiteren programmatischen Text (JF 41/2013) für einen „erneuerten Volkstumsbegriff“: Nach fünfzig Jahren Einwanderung habe „sich das Bild Deutschlands gewandelt“. Es sei daher „realitätsfremd“, „an einem engherzigen volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff festzuhalten, der integrationswillige Einwanderer und Kinder von solchen“ ausschließe.

Maßgeblich für eine derartige Differenzierung sind Kriterien wie Nützlichkeit, Gewohnheit und kulturelle Nähe. Letztere soll sich daran erweisen, dass EinwanderInnen sich voll und ganz assimilieren – eine Fähigkeit, die freilich muslimischen EinwanderInnen mehr oder weniger abgesprochen wird. Das Programm der AfD von 2016, das auf der einen Seite das kanadische Einwanderungsmodell präferiert, auf der anderen Seite den Islam mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar hält, folgt dieser Argumentation.

Zum Vergleich: Im neonationalsozialistischen Lager der extremen Rechten werden derartige Differenzierungen strikt abgelehnt. Im Programm der NPD von 2010 heißt es: „Grundsätzlich darf es für Fremde in Deutschland kein Bleiberecht geben, sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat.“ Grundsätzlich fremd bleiben aus dieser Sicht auch eingebürgerte Menschen, sogenannte „Ausländer mit BRD-Pass“, die ebenfalls ‚rückgeführt’ werden sollen.

Kampf zweier Linien

Die Modernisierungsarbeit der Neuen Rechten, wie sie hier am Beispiel des Ethnopluralismus und des Volkstumsbegriffs aufgezeigt wurde, wäre vergebene Liebesmüh’ gewesen, hätten sich nicht unter dem Druck des Neoliberalismus die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse erheblich verändert und hätten nicht vielfältige, sich gegenseitig verstärkende Krisenprozesse zu einer massiven Verunsicherung großer Teile der Bevölkerung geführt, die für völkisches Gedankengut empfänglich macht. Mit der Entstehung der AfD hat sich in Deutschland zumindest vorläufig eine rechtspopulistische Kraft etabliert, die – zeitverzögert – Anschluss an vergleichbare Bewegungen und Parteien in Europa gefunden hat. Für die Neue Rechte, die, wie oben angedeutet, sich als eine Gegen-Elite im Wartestand versteht, ist dies eine Situation, die sie immer angestrebt hat. Um ein militärisches Bild, das in diesen Kreisen geläufig ist, zu gebrauchen: Die von ihr betriebene Metapolitik sei die Artillerie, die aus sicherer Entfernung die feindlichen Stellungen bombardiere und diese sturmreif zu schießen versuche; die Eroberung der Stellungen aber müsse die Infanterie leisten. Nichts anderes aber ist aus dieser Sicht die AfD, sie ist die Infanterie der Neuen Rechten. Paradoxerweise aber sind, um im Bild zu bleiben, die „Generäle“ uneins, wie der Einsatz des Fußvolkes zu erfolgen hat. Man schwankt zwischen dem konventionellen Konzept eines Marschs durch die Institutionen (Junge Freiheit) und dem Konzept einer „fundamentaloppositionellen Bewegungspartei“, wie es von Björn Höcke im trauten Einklang mit Götz Kubitschek offeriert wird. Ein Kampf zweier Linien ist entbrannt, der sowohl die AfD als auch die Neue Rechte durchzieht und über dessen Ausgang noch nicht entschieden ist – und über den die AfD möglicherweise zerbrechen könnte.

 

Dieser Essay von Helmut Kellershohn erschien zuerst auf kritisch-lesen.de in der Ausgabe 44 vom 11.7.2017