Volk, völkisch, völkische Bewegung

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Von Helmut Kellershohn. Erschienen in DISS-Journal 33 (2017)

Seit etwa 30 Jahren erfährt der Begriff Volk, der seit dem 18. Jahrhundert zu den Grundbegriffen der historisch-politischen Sprache gehört, eine erneute Aufwertung im Zusammenhang der Entstehung rechtspopulistischer und völkischer Bewegungen. Von Bedeutung sind in diesem Kontext zudem Sub-stantivkomposita und -derivationen wie Volksgemeinschaft oder Volkstum sowie Adjektiv- und Verbverbindungen wie völkisch oder umvolken sowie semantisch eng anschließende Begriffe wie Nation oder Rasse. Der folgende Artikel gibt einen knappen Überblick über die Entwicklung des völkischen Verständnisses von Volk, die immer auch im Zusammenhang mit den Konjunkturen völkischer Bewegungen gesehen werden muss.

1.

Jörn Retterath hat idealtypisch drei Hauptvarianten des Volksbegriffs herausgearbeitet (Retterath 2014, 98): Erstens das Volk als plebs oder – abwertender – Pöbel, womit „die Angehörigen der ‚unteren Schichten’, das – in der feudalen Ständegesellschaft im Gegensatz zu den Herrschenden stehende – ‚einfache Volk’“ gemeint seien; zweitens Volk als demos, worunter „die Vorstellung einer ‚Gemeinschaft’ aller Bewohner des Staates, basierend auf gleichen politischen und rechtlichen Teilhabemöglichkeiten subsumiert“ werde; und drittens Volk als ethnos, womit „das Konzept einer auf gemeinsamen Merkmalen wie gleiche Abstammung, Sprache und Kultur beruhenden ‚Gemeinschaft’ bezeichnet“ werde.

Die Vorstellung des Volkes als einer Abstammungs- und generationsübergreifenden „Zeugungsgemeinschaft“ ist konstitutiv für völkisches Denken. Durch die genealogische Rückbindung an einen freilich nur mythisch zu fassenden Ursprung (im Kontext etwa der Germanenideologie) sowie die Unterstellung einer sich, trotz aller ‚Überfremdungs’-Vorgänge, durchhaltenden ethnisch-kulturellen bzw. ‚rassischen’ Homogenität wird das Volk zu einem überzeitlichen Kollektiv-Subjekt hypostasiert, dem die Individuen (die ‚Deutschen’, die ‚Italiener’ etc.) untergeordnet sind. Sie werden im Wesentlichen nur als Teil dieses quasi-sakralen Volkes wahrgenommen. Das Attribut völkisch drückt, so Günter Hartung, eine „verabsolutierende Beziehung zum eigenen Volk aus, in der dieses die Stelle eines obersten Wertes“ (Hartung 1987, 1175f.) einnimmt. In diesem Sinne

„wurde das Adjektiv zuerst innerhalb der deutschnationalen Bewegung in der Habsburgermonarchie verwendet und seit den 1880er Jahren von deren reichsdeutschen Sympathisanten, aber auch von verschiedenen antisemitischen Gruppierungen übernommen.“ (Walkenhorst 2007, 98)

Zur Selbstbezeichnung einer neuartigen Sammlungsbewegung diente es dann um 1900. Uwe Puschner definiert diese klassische Völkische Bewegung wie folgt:

„Eine organisatorisch wie in ihren Anliegen vielgestaltige, von bisweilen skurrilen Elementen, mitunter auch von gegenläufigen Strömungen und rivalisierenden, gelegentlich sich befehdenden Gruppierungen gekennzeichnete Sammelbewegung mit verschiedenen, sich teils überlappenden – schwerpunktmäßig antisemitisch, alldeutsch/pangermanisch, lebensreformerisch, eugenisch, kulturell und bzw. oder religiös ausgerichteten – Teilbewegungen […].“ (Puschner 2003, 446)

Diese in sich disparate Formation gruppierte sich Puschner zufolge um die Ideen- und Diskursfelder Sprache-Rasse-Religion. Gemeint sind (Puschner 2001, 15ff.)

  1. ein deutschtümelnder Sprachpurismus, der sich gegen die ‚Überfremdung’ der deutschen Sprache richtete und die Muttersprache, anknüpfend an Herder und Fichte, als „kostbares Gefäß“ der „deutschen Bildung“ und Ausdruck des deutschen Wesens feierte sowie den Kampf um die „Reinheit der deutschen Sprache“ als Voraussetzung für eine „Deutsche Wiedergeburt“ betrachtete;
  2. teils biologistisch, teils spiritualistisch argumentierende Rassenlehren, die gewissermaßen den „Generalschlüssel zum Verständnis“ der völkischen Weltanschauung ausmachen, indem sie Rasse zum schicksalsbestimmenden Faktor der Einzelnen wie des Volkes bzw. der Völker erkoren und darauf aufbauend Rassenerneuerungsprogramme (Eugenik, Rassenhygiene) entwickelten sowie den traditionellen Antijudaismus auf eine neue ideologische Basis stellten („Jude bleibt Jude“);
  3. religiöse Erneuerungs- und Erlösungslehren, die entweder einem „deutschen“ Christentum das Wort redeten oder neuheidnische Ersatzformen (Deutschgläubige, Germanengläubige) kreierten, die im Kern davon ausgingen, „daß aus deutschem Blute das Heil der Welt komme, daß es wiedergeboren werde, wie die Sonne wiederkehrt nach dem Gange in die bange Winternacht“ (Ernst Wachler).

Die rein quantitativ gesehen überschaubare Völkische Bewegung war im Wesentlichen eine mittelständische Bewegung, verstand sich als eine Art außerparlamentarische Opposition, organisierte sich in Vereinen, Bünden und Orden, operierte vorwiegend mit einem breiten Geflecht von Zeitschriften und Verlagen auf metapolitischer Ebene und verfolgte lebens- und kulturreformerische Konzepte einer ‚alternativen Moderne’. Gleichwohl hatte die Völkische Bewegung einen großen Sympathisantenkreis und wirkte, etwa über personelle Überschneidungen und Netzwerke, in die staatstragenden Parteien, vor allem aber in die damaligen Agitationsvereine wie den Alldeutschen Verband hinein und erlangte so eine erhebliche Breitenwirkung. Sie hatte damit einen gewichtigen Anteil an dem sich als ‚nationale Opposition’ formierenden Radikalnationalismus im Vorfeld des Ersten Weltkrieges.

Nach der Niederlage des Deutschen Reiches und der Novemberrevolution 1918/19 erlebte die Völkische Bewegung im Kampf gegen die Republik einen auch in quantitativer Hinsicht erheblichen Aufschwung (vgl. Deutschvölkischer Schutz- und Trutzbund), war aber nicht in der Lage, sich als massenwirksame Bewegungspartei zu etablieren. Parteipolitische Formierungen wie etwa die Deutschvölkische Freiheitspartei bzw. Deutschvölkische Freiheitsbewegung wurden durch die NSDAP überspielt. In Mein Kampf hat sich Adolf Hitler abschätzig über die Völkische Bewegung bzw. deren führende Repräsentanten geäußert (vgl. z.B. Hitler 1941, 395ff.), obwohl oder gerade weil er für sich bzw. den NS das Deutungsmonopol über die „völkische Weltanschauung“ in Anspruch nahm. Gegen die Heterogenität der Völkischen Bewegung und die Buntscheckigkeit der völkischen Vorstellungswelt setzte Hitler den Primat des Politischen und betonte die Notwendigkeit einer kanonischen Fixierung der völkischen Ideen, als deren Kern er die naturgesetzlich verankerte Verschiedenheit und unterschiedliche Wertigkeit der Rassen und die Ungleichheit der Personen bestimmte (vgl. ebd., 419-424). Nur ein fest umrissenes Parteiprogramm könne als Grundlage einer schlagkräftigen Parteiorganisation und „politische[n] Glaubens- und Kampfgemeinschaft“ (ebd., 419) dienen, die dem Hauptfeind, dem jüdischen Marxismus, entgegenzutreten vermöge.

Die Völkische Bewegung wurde nach 1933 weitgehend durch den NS integriert oder fristete ein Nischendasein in vom NS geduldeten sozialen Räumen. Nach 1945 konnten sich völkische Gruppierungen wie etwa die Ludendorffer (Bund für Gotterkenntnis) oder die heidnisch-germanische Artgemeinschaft (vormals: Nordische Glaubensgemeinschaft) reorganisieren und eine zum Teil nicht unerhebliche Bedeutung für die verschiedenen Formierungsversuche der extremen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland erlangen. Jürgen Rieger etwa leitete die Artgemeinschaft von 1989 bis 2009 und brachte es bis zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden der NPD. Grossmann und Puschner (2009, 11f.) urteilen:

„Neonazismus und Rechtsextremismus schöpfen wie der Nationalsozialismus in der Zwischenkriegszeit opulent aus dem völkischen Weltanschauungsreservoir.“

2.

Wenn man nach den Entwicklungschancen einer neuen völkischen Bewegung heute fragt, muss man allerdings unterscheiden zwischen der völkischen Ideologie im engeren Sinne als Ausdrucksideologie einer völkischen Bewegung und einer im weitesten Sinne völkisch-nationalistischen Weltanschauung als verbindendem Element der gesamten Rechten, mit einer Tiefenwirkung in die hegemonialen Diskurse der bürgerlichen Mitte hinein. Des Weiteren muss man sich vergewissern, dass die ideengeschichtlich gesehen enge Verbindung des Volks- mit dem Rassenbegriff keineswegs zwangsläufig ist. Julian Köck arbeitet in seiner Darstellung völkischer Geschichtsbilder heraus, dass die Rassenideologie zweifellos „der wichtigste Bestandteil des ‚kulturellen Codes’ (Shulamit Volkov) der Völkischen“ (Köck 2015 108) war (analog der Rolle des Antisemitismus für die deutsche Rechte insgesamt), betont aber, dass sie die „Gestalt einer Ergänzungs- und Vertiefungsideologie“ (ebd., 111) angenommen habe. Der Bezug auf Rasse als „Erkennungssignal der Bewegung“ (ebd., 110) sei u.a. vor dem Hintergrund der Bedeutungszunahme der Naturwissenschaften zu sehen. Rassentheorien seien aber in der Form aufgegriffen worden, dass sie das Postulat der ethnokulturellen Einheit des deutschen Volkes zusätzlich untermauern sollten.

Geht man von dieser These aus, so zeigt gerade die seit den 1970er Jahren verbreitete Theorie des Ethnopluralismus, dass es durchaus möglich ist, völkisches Denken auch ohne direkten Bezug auf die Rassenideologie zu rekonstruieren, zugleich aber wesentliche Elemente des Rassendiskurses fortzuschreiben (Rassismus ohne Rassen!). Treibende Kraft dieser ‚Modernisierung’ waren in Frankreich die Nouvelle Droite um ihren Vordenker Alain de Benoist bzw. in Deutschland die so genannte Neue Rechte mit Henning Eichberg als ihrem konzeptiven Ideologen. Im Kern ging es darum, den völkischen Diskurs aus seiner ‚Kontamination’ durch den NS zu befreien und den Volksbegriff mit einem differentialistischen Kulturbegriff zu koppeln. Zum „diskursiven Grundplan“ (Angelika Magiros) gehörte einerseits die Betonung der ethnokulturellen Vielfalt,

„der Gleichwertigkeit der Kulturen, der Toleranz und des Rechts auf Verschiedenheit“. Kultur wurde damit essentialisiert zu einem Set von unverwechselbaren Merkmalen, verankert in quasi ontologischen Eigenschaften eines Volkes. Die Kehrseite dieser Setzung war dann andererseits „die Wende zurück zur Fremdenabwehr […] und die Forderung nach strikten ethnischen Grenzziehungen“ (Magiros 2004, 167).

Obwohl man sich also von einer Hierarchisierung von Völkern und Kulturen distanzierte, rekurrierte man dennoch auf mehr oder weniger ausgeprägte Reinheitsphantasien, wie sie auch der klassischen Völkischen Bewegung mit ihrer – damals nicht zuletzt antisemitisch gerichteten – Parole „Deutschland für die Deutschen“ (Langbehn 1943, 274) zueigen waren.

3.

Seit den 1990er Jahren dominiert in Deutschland eine jungkonservative Strömung die Neue Rechte (Junge Freiheit (JF), Institut für Staatspolitik (IfS)), die, so Karlheinz Weißmann, einer ihrer Vordenker,

„einerseits mit einer gewissen Unbekümmertheit auf das Erbe der Konservativen Revolution zurückgreift, andererseits versucht, eine konservative […] Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart zu geben.“ (Weißmann 2011, 73)

Auch hier überwiegt eine ethnopluralistische Argumentation, die freilich aus realpolitischen Erwägungen durchaus flexibel variiert werden kann.

So schreibt etwa Michael Paulwitz in der Jungen Freiheit (JF 42/2012, 3):

„Diese Gemeinschaft ist nicht statisch; sie kann Einwanderer aufnehmen und zu beider Vorteil integrieren, wenn Einwanderung nicht schrankenlos und ungesteuert stattfindet.“ Voraussetzung allerdings sei auf Seiten der Einwanderer die Bereitschaft, „sich ohne Vorbehalt mit Staat und Nation zu identifizieren“.

In diesem Sinne warb JF-Chefredakteur Dieter Stein (JF 41/2013, 18) für einen „erneuerten Volkstumsbegriff“: Nach fünfzig Jahren Einwanderung habe „sich das Bild Deutschlands gewandelt“; es sei daher „realitätsfremd“, „an einem engherzigen volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff festzuhalten, der integrationswillige Einwanderer und Kinder von solchen“ ausschließe. Maßgeblich für eine derartige Differenzierung sind Kriterien wie Nützlichkeit, Gewohnheit und kulturelle Nähe. Letztere soll sich daran erweisen, dass EinwanderInnen sich voll und ganz assimilieren – eine Fähigkeit, die freilich muslimischen EinwanderInnen mehr oder weniger abgesprochen wird. Das Programm der AfD von 2016, das den Islam mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar hält, folgt dieser Argumentation.

Im neonationalsozialistischen Lager der extremen Rechten werden solche Differenzierungen strikt abgelehnt. Im Programm der NPD von 2010 heißt es: „Grundsätzlich darf es für Fremde in Deutschland kein Bleiberecht geben, sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat.“ Grundsätzlich fremd bleiben aus dieser Sicht auch eingebürgerte Menschen, sogenannte „Ausländer mit BRD-Pass“, die ebenfalls ‚rückgeführt’ werden sollen.

Eine völkische Bewegung neuen Stils könnte sich möglicherweise in den Zwischenräumen dieser beiden Lager entfalten als eine Art ‚Volksfront von rechts’. Bestandteil einer solchen Formation könnten folgende Gruppierungen sein: der deutschnational-völkische Flügel der AfD (um Björn Höcke), der Teil der jungkonservativen Neuen Rechten, der sich dem Widerstand gegen das ‚System’ verschrieben hat (IfS unter Führung Götz Kubitscheks), die Identitäre Bewegung, die Compact-Gruppe um Jürgen Elsässer und ideologisch flexible Teile des neonationalsozialistischen Lagers sowie nicht zuletzt die Pegida-Bewegung.

Literatur
Grossmann, G. U./Puschner U.: Vorwort, in: Dies. (Hg.): Völkisch und National. Zur Aktualität alter Denkmuster im 21. Jahrhundert, Darmstadt 2009, S. 9-14.

Hartung, G.: Völkische Ideologie, in: Weimarer Beiträge. Zeitschrift für Literaturwissenschaft, Ästhetik und Kulturtheorie, Jg. 33, 1987, S. 1174-1185.

Hitler, A.: Mein Kampf. Zwei Bände in einem Band [zuerst 1925/27], München 1941.

Köck, J.: „Die Geschichte hat immer Recht“. Die Völkische Bewegung im Spiegel ihrer Geschichtsbilder, Frankfurt a. M./New York 2016.

Langbehn, J.: Rembrandt als Erzieher. Von einem Deutschen [zuerst 1890], Weimar 1943.

Magiros, A.: Kritik der Identität. ‚Bio-Macht’ und ‚Dialektik der Aufklärung’: Zur Analyse (post-)moderner Fremdenfeindlichkeit, Münster 2004.

Puschner, U.: Die völkische Bewegung im wilhelminischen Kaiserreich. Sprache – Rasse – Religion, Darmstadt 2001.

Puschner, U.: Strukturmerkmale der völkischen Bewegung, in: Grunewald, M./Bock, H. M. (Hg.): Le Milieu intellectuel conservateur en Allemagne, sa presse et ses réseaux (1890-1960), Bern 2003, S. 445-479.

Retterath, J.: Der Volksbegriff in der Zäsur des Jahres 1918/19. Pluralistisches und holistisches Denken im katholischen, liberalen und sozialdemokratischen Milieu, in: Kämper, H. u.a.. (Hg.): Demokratiegeschichte als Zäsurgeschichte. Diskurse der frühen Weimarer Republik, Berlin 2014.
Walkenhorst, P.: Nation-Volk-Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890-1914, Göttingen 2007.

Weißmann, K.: Kurze Geschichte der konservativen Intelligenz nach 1945, Schnellroda 2011.