Die gesellschaftspolitischen Folgen der Silvester-Ereignisse
Von Isolde Aigner. Erschienen in DISS-Journal 33 (2017)
Die sexuellen Übergriffe an Frauen in Köln und anderen Großstädten an Silvester 2015 haben innerhalb weniger Tage eine öffentlich-mediale Debatte um sexualisierte Gewalt ausgelöst, die wochenlang die Titelseiten dominierte. Dabei trat insbesondere eine Ethnisierung von Sexismus ((Eine Ethnisierung von Sexismus zeichnet sich nach Margarete Jäger dadurch aus, dass bestimmte sexistische (oder frauenfeindliche Haltungen und Verhaltensweise zum Charakteristikum einer bestimmten ‚Ethnie’ gemacht werden, indem beispielsweise behauptet wird, dass türkische oder muslimische Männer sexistisch seien und Frauen in besonderer Weise unterdrückten.)) in Erscheinung, indem sexualisierte Gewalt vor allem Einwanderern und Geflüchteten, also den ‚Anderen’ zugeschrieben wurde. Zwar gab es damals auch Gegendiskurse, die eine rassistische Instrumentalisierung der Silvester-Ereignisse ((Silvester-Ereignisse bezeichnen das diskursive Ereignis um Silvester.)) kritisierten und zurückwiesen, wie zum Beispiel die medienwirksame Kampagne #ausnahmslos, die innerhalb weniger Tage von 10.000 Menschen unterzeichnet wurde. ((Eine ausführliche Analyse zu der Ethnisierung von Sexismus innerhalb der Silvester-Ereignisse findet sich in: Aigner, Isolde/Jäger, Margarete/Wamper, Regina (2016): Destruktive Wirkungen. Die rechten Instrumentalisierungen der Silvesterereignisse in Köln In: Häusler, Alexander/Virchow, Fabian (Hrsg.): Neue soziale Bewegung von rechts? Hamburg: VSA Verlag.)) Trotzdem haben seit Silvester 2015 vor allem rassistische, marginalisierende und autoritäre Handlungen und Haltungen innerhalb Politik und Medien an Zugkraft gewonnen und prägen das Land. Emanzipatorische Effekte im Sinne einer Selbstermächtigung von Frauen sind bis heute weitgehend ausgeblieben.
Die politischen Folgen der Silvester-Ereignisse
Nur wenige Wochen nach Silvester kommt es zu einer Verschärfung des Asylrechts mit dem „Asylpaket II“, das unter anderem der Einschränkung des Familiennachzugs und der Beschleunigung der Abschiebeverfahren dient. Auch das Sexualrecht wird verschärft, geht zugleich aber auch mit einer Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Migrant_innen einher. Wer zu einer Strafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll das Aufenthaltsrecht verlieren. Das Ausspielen von Frauenrechten gegen Ausländerrechte war eine der ersten direkten Konsequenzen der Ethnisierung von Sexismus innerhalb der Silvester Ereignisse. Weitere folgten. Am Silvesterabend 2016 setzte das NRW-Innenministerium und die Polizei auf ein massives Polizeiaufgebot und auf das grundrechtsverletzende sogenannte Racial Profiling, bei dem junge Männer, denen das ethnische Täterprofil (‚nordafrikanische Herkunft’) von Silvester 2015 zugeschrieben wird, „verdachtsunabhängig“ kontrolliert wurden. Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies wies den Vorwurf der Verletzung von Grundrechten durch diese Kontrollen zurück und begründete das Vorgehen der Polizei mit dem aggressiven Verhalten der Männer und damit, dass von einem überwiegenden Teil mit Straftaten zu rechnen gewesen sei. Am frühen Abend um etwa 20 Uhr zeige sich in Köln ein vollkommen anderes Bild. Besonders auffallend war die massive Polizeipräsenz. Der Bahnhof und sein Vorplatz, der im Vorjahr um diese Zeit recht voll war, wirkte verhältnismäßig leer, die Stimmung unter den Menschen friedlich. Trotzdem kam es am Bahnhof zu entsprechenden Kontrollen: Jugendliche Jungen wurden systematisch vor Augen der Passant_innen eingekreist, kontrolliert und festgehalten. Die von Polizisten eingekesselten Jungen wirken nicht aggressiv, sondern vielmehr ängstlich, verunsichert und beschämt. ((Diese Beschreibungen gehen auf meine eigenen Beobachtungen am Silvesterabend 2015 und 2016 am Kölner Hauptbahnhof zurück.))
Die Normalisierung von Grundrechtsverletzungen in der Berichterstattung um Silvester 2016
Innerhalb der öffentlich-medialen Bewertung des Polizeieinsatzes nach Silvester 2016 zeichnete sich schließlich eine massive Diskrepanz ab. Während institutioneller Rassismus und Grundrechtsverletzungen hingenommen und normalisiert wurden, wurde jede kleinste Kritik an der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes der Polizei nicht nur sofort zurückgewiesen, sondern auch skandalisiert.
Die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes wurde von Politik und hegemonialen Medien überwiegend positiv bewertet – gerade auch mit dem Bezug auf die gewahrten Frauenrechte. TAZ-Redakteurin Simone Schmollack verteidigte das Vorgehen der Polizei: „‚Racial Profiling’ hin oder her“ – das Durchgreifen des neuen Polizeipräsidenten habe das erreicht, was alle von ihm erwartet hätten, nämlich keine massenhaften Übergriffe gegen Frauen (Alle dürfen sich sicher fühlen, taz v. 04.01.2017). Schmollack grenzte sich in ihrem Artikel von dem Redaktionskollegen Daniel Bax ab, eine der ganz wenigen Stimmen, die eine Gegenposition einnahmen und einen institutionellen Rassismus kritisierten: „Die Kritik an rassistischen Polizeikontrollen sollte in Deutschland eigentlich Bürgerpflicht sein, nach Nazizeit und NSU-Affäre. Stattdessen wird sie diffamiert. (In der weißen Blase, taz v. 04.01.2017) Kurz flammte Empörung auf, nachdem ein Tweet der Kölner Polizei bekannt wurde in dem diese schrieb, dass sie gerade mehrere ‚hundert Nafris’ [nordafrikanische Intensivtäter] überprüfe, die am Hauptbahnhof festgehalten würden (obwohl logischerweise noch unklar war, ob es sich tatsächlich um ‚nordafrikanische Intensivtäter’ handele). Als der Polizeipräsident Mathies sich entschuldigte, weil der Begriff nicht offiziell hätte verwendet werden sollen, ebbte die Empörung jedoch schnell wieder ab. Eine Kritik an der alleinigen Verwendung des Begriffs, der auf institutionellen Rassismus bei der Polizei verweist, blieb weitgehend aus.
Politik und Medien waren sich weitgehend einig, dass größere Vorkommnisse in der Silvesternacht nur aufgrund des Vorgehens der Polizei, ausgeblieben waren. Zum einen lässt sich das nicht beweisen, zum anderen wäre ein institutionelles, aber nicht-repressives Vorgehen durchaus möglich gewesen. So hätte z.B. das (grüne) Schulministerium im Vorfeld flächendeckende Maßnahmen (z.B. Konsenstrainings) in weiterführenden Stufen anordnen können. Auch hätte sich das Land NRW zusammen mit der LAG Jungenarbeit (die institutionellen Rassismus in Folge von Silvester zurückweist) über mögliche Maßnahmen beraten können.
Eine Kritik am Einsatz der Polizei wurde sowohl von Politik als auch von den meisten Medien deutlich zurückgewiesen. Besonders augenscheinlich wurde das am Umgang mit der Grünen-Vorsitzenden Simone Peter – eine der wenigen Spitzenpolitiker_innen, die die Verhältnis- und Rechtmäßigkeit des Einsatzes in Frage stellte. Peters Kritik löste einen regelrechten Aufruhr aus, sie wurde als verblendet, weltfremd, irrational bezeichnet und auch von Parteikolleg_innen (u.a. Katrin Göring-Eckardt) massiv kritisiert, bis sie schließlich ihre Äußerung relativierte und einknickte. Das Sagbarkeitsfeld um grundrechtliche Fragen schrumpfte innerhalb weniger Tage in sich zusammen, in dem die Kritik an den Grundrechtsverletzungen an Silvester 2016 am Kölner Einsatz nahezu unsagbar wurden. Und auch als die Polizei Wochen später bekannt geben musste, dass die allerwenigsten der kontrollierten Personen eine nordafrikanische Herkunft hatten, rief dies kaum Empörung in der Öffentlichkeit hervor.
An diese gesellschaftspolitische Entwicklung knüpft die Entscheidung des deutschen Presserats im März 2017 an, den Pressecodex bzgl. der Berichterstattung über Straftaten zu verändern: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“ (Deutscher Presserat, Online-Auftritt). ((Die ursprüngliche Richtlinie des Pressekodex besagte, dass in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter_innen zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt werden sollten, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Hintergrund der Richtlinie ist die Vermeidung von Diskriminierungen innerhalb der Berichterstattung. Schon in der Debatte um Silvester 2015 wurde vermehrt gefordert, die Herkunft der Täter_innen innerhalb von Berichterstattungen grundsätzlich zu nennen. Der Deutsche Presserat diskutierte deshalb im Frühjahr 2016 in einer nicht-öffentlichen Sitzung eine Veränderung seiner Richtlinie, entschied sich damals aber mit einer breiter Mehrheit dagegen.)) Diese Neufassung könnte eine diskriminierende Berichterstattung (weiter) befördern und rassistisch aufgeladenen Debatten in die Hände spielen. Gerade die Silvester Ereignisse haben deutlich gemacht, dass das öffentlich (-mediale) Interesse an der Herkunft der (vermeintlichen) Täter mit rassistischen, diskriminierenden Zuschreibungen verbunden war, die der Entlastung der Mehrheitsgesellschaft dienten und eine notwendige Debatte um Sexismus (in der Mehrheitsgesellschaft) blockierten.
Die Silvester-Ereignisse und eine mediale Verschränkung des Flucht- und Terrorismusdiskurses in Folge des terroristischen Anschlags in Berlin haben sich zudem auf den Wahlkampf in NRW 2017 ausgewirkt. Medien und Politik spülten das Thema „innere Sicherheit“ regelrecht hoch, machten es zu einem zentralen Thema (z.B. im Kandidatencheck des WDR) und thematisierten (angebliche) Gefahren im öffentlichen Raum. So wird die Wahlsiegerin CDU bei der von ihr geforderten Schleier-Fahndung, die eine verdachtsunabhängige Kontrolle ermöglicht und so ein Einfallstor für eine rechtlich legitimierte diskriminierende Polizeipraxis darstellt, vermutlich mit wenig Widerstand zu rechnen haben.
Eineinhalb Jahre nach Silvester 2015 wird es zunehmend schwieriger, autoritäre und rassistische Politiken im Namen der Frauenrechte abzuwenden. Umso notwendiger ist es, sie weiter zu entlarven, zurückzuweisen und als das zu bezeichnen was sie sind: Eine Instrumentalisierung von Frauenrechten, bei der Frauen als Subjekte keine wirkliche Rolle spielen!
Isolde Aigner ist Mitarbeiterin des DISS.