Ausnahmezustand

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Diskursanalyse des G8-Gipfels in Heiligendamm ((Dieser Artikel stellt komprimiert die Ergebnisse einer längeren Forschungsarbeit vor, die im Sommer 2015 im Universi Verlag unter dem Titel „Ausnahmezustand im Sicherheits- und Krisendiskurs“ erscheinen wird.))

Von Anna-Lena Dießelmann. Erschienen in DISS-Journal 29 (2014)

Gegenwärtige Katastrophen und Krisen lassen vermuten, dass das Verhältnis zwischen dem Normalverlauf und dem Ausnahmezustand immer häufiger ins Wanken gerät. Es gibt keine ausgewogenen langen Phasen eines planmäßigen Systemverlaufs mit seltenen, je kurzen Unterbrechungen (mehr). Ausdrücke wie Notstand ((Kursivierungen markieren im Folgenden Ausdrücke, die als Topoi im Analysekorpus vorkommen, GROSSBUCHSTABEN dahingegen die analytisch gewonnenen, übergeordneten Kategorien LAGE und FEIND.)) und Krise gewinnen deshalb eine charakteristische Ambivalenz: Einerseits stehen sie für den Inbegriff „außerdiskursiver“ Ereignisse (Balke et al. 1992), andererseits müssen sie per definitionem „ausgerufen“, also diskursiv zirkuliert werden. Darin besteht ihre linguistische oder diskursive Ausgangsspannung. Innerhalb der Diskurse, die solche Krisen begleiten, bietet der Begriff „Ausnahme“ gerade wegen seiner Deutungsoffenheit vielfältige Bezugsmöglichkeiten und wird daher höchst inflationär benutzt ((Unter „,Begriff’ verstehe ich […] hier nicht, was Philosophie und Logik (oder Psychologie) darunter gewöhnlich verstehen, sondern eben die semantisch-kommunikativen Komplexe, die als ‚Indikatoren und Faktoren’ (Koselleck) gesellschaftlicher Selbstdeutungsprozesse fungieren“ (vgl. Deus et al. 2014, 5).)). Doch welche Konsequenzen hat eine solche unscharfe Semantik des Ausnahmezustands abseits ihrer skandalisierenden Wirkung und der rhetorischen Schlagkraft? Was sind die konstituierenden Diskursmuster und Maßnahmen, die im Falle eines Ausnahmezustands greifen, und die der italienische Philosoph Giorgio Agamben bewusst provokativ als „innerste Solidarität zwischen Demokratie und Totalitarismus“ (Agamben 2002, 20) beschreibt?

Die Ausnahme, der Notstand und die Katastrophe fungieren im Diskurs als „Allgemeinplatz“, von deren Verwendung auf die Motive der Akteure geschlossen werden kann: „Die Vielzahl von Katastrophenerklärungen lässt auf einen politischen Willen schließen, der mit und durch den Ausnahmefall zu regieren versucht.“ (Hempel / Markwart 2011, 7) Es handelt sich bei diesem politischen Willen weniger um einen subjektiven Wunsch als vielmehr um die Durchsetzung einer politischen Hegemonie bestimmter Kollektive oder zumindest deren Hegemonialisierungsversuche. Wie auch Carl Schmitt schon wusste, verstecken politische Systeme ihre paradoxen und widersprüchlichen Grundlagen in den Regelungen, die sie für den Ausnahmefall treffen. ((Wie das im Einzelnen aussieht, hat für unsere Erwartungen auch mit dem Normalitätsstatus des betroffenen Landes zu tun. So erwarten wir in Ländern mit niedrigem Normalitätsstatus einen fast permanenten Ausnahmezustand (bis hin zum failed state). Die Demonstrationen in Tunesien im Jahr 2011 beispielsweise haben den Staat gezwungen, den langjährigen (staatlich erklärten) Ausnahmezustand aufzuheben, ihn dadurch aber faktisch herzustellen. In Ägypten ist just das nicht gelungen. Von Ländern der europäischen Union wird dagegen eher ein hoher „Normalitätsstandard“ erwartet – aufgrund dessen sich die deutsche Öffentlichkeit umso mehr überrascht über den drohenden Abstieg z.B. Griechenlands in eine untere Normalitätsklasse während und wegen der Finanzkrise zeigt. Ob und wenn ja, wann, Griechenland bereits in eine untere Klasse abgestiegen ist, lässt sich diskutieren. Der Schock z.B. der deutschen Medien über den Zustand Griechenlands illustriert die Erwartungen, die an obere Normalitätsklassen gerichtet sind – ebenso wie deren Hetze gegen die Griechen die Panik vor einem drohenden Verlust der eigenen Normalität verbildlicht.)) Normalität ist labil. Hierzulande unterstreicht man den stets prekären Charakter der politischen Normalität, damit sie nicht in den Bereich einer Gehlen‘schen selbstverständlichen „Hintergrundserfüllung“ einrückt, indem man die politischen Freiheiten in der Hauptsache schon dadurch als gefährdet sieht, dass sie in Anspruch genommen werden. Opposition zerfällt dann in einen (von den staatstragenden Parteien bewirtschafteten) „zivilgesellschaftlichen“ Teil, von dem Störer, Straftäter und Militante auf der anderen Seite mit flexiblen diskursiven Mitteln abgegrenzt werden ((Die einschlägigen Widersprüche sind dann besonders scharf und pointiert, wenn die erklärten Ziele auf beiden Seiten die gleichen sind. Etwa im Kampf gegen Neonazis muss die Exekutive den Vorwurf entkräften „auf dem rechten Auge blind“ zu sein und will zugleich die nicht zum „Aufstand der Anständigen“ zählenden Antifaschist*innen als undemokratische Gewalttäter kodieren.)). Normalität ist auf dem Weg, ein fiktives diskursives „Zentralgebiet“ im Sinne Schmitts zu werden, ein diskursives Feld, in das politische Konflikte projiziert werden und auf dem sie auch ausgetragen werden können. Die Erkenntnis der grundlegenden Strukturen dieses diskursiven Feldes, ist daher zum Verständnis gesellschaftlicher Ist-Zustände von zentraler Bedeutung. ((Einige solcher Diskursivierungen des Ausnahmezustands im mediopolitischen Diskurs der BRD und deren Strukturen werden in Dießelmann 2015 ausführlich aufgezeigt.))

Prototypische politische und juristische Topoi ((Diese Arbeit vermag keine quantitativen Ergebnisse zu produzieren, da die Texte aus dem Archiv der LPol M-V nicht vollständig zugänglich sind. Daher werden sowohl einzelne Belegstellen angeführt und bei auffallender Häufigkeit auf diese hingewiesen. Topoi wurden aufgenommen, wenn sie mindestens fünfmal explizit gefunden wurden.)) besonders in Bedrohungsszenarien wie Krisen oder Katastrophen lassen sich als szenische Momente mit Burkes key-terms (vgl. Burke 1969, 503ff) analysieren, um zu zeigen, dass über Sprache eine schleichende Implementierung stattfindet, die sich in Normen als materielles Substrat niederschlägt. Am Fallbeispiel Heiligendamm können mit diesen Kategorien gezielte Falschmeldungen, aktives Einwirken der Exekutive auf Gesetzesarbeit bzw. Manipulation von Rechtsprechung als Handwerkszeug eines solchen Dispositivs ausgemacht werden (vgl. Dießelmann 2015). Damit ist die Gewaltenteilung – die im Ausnahmezustand aufgehoben wird – nicht nur faktisch umlaufen, sondern über die Institutionalisierung sprachlicher Praktiken diese Aufhebung normalisiert worden. Präventionslogiken, Effizienzgebote und gezielte Manipulierung der Berichterstattung durch die Polizei sind Beispiele solcher institutionalisierter Sprachmuster. Im Zuge dieser Analyse fällt u.a. die Beziehung zwischen Recht und Rechtlosigkeit auf: Der Ausnahmezustand legitimierte sich ursprünglich aus der Notwendigkeit eines Übergangszustands zur Erhaltung der Ordnung bei äußeren Gefahren als Notstandsgesetz. Unter dieser Ausnahmesituation wurden und werden demokratische Grundlagen, wie z.B. die Gewaltenteilung, aufgehoben und so politische Ausnahmezustände möglich. Die deutschen Sicherheitsgesetze wurden gewissermaßen mittels Dramatisierung auf der Ebene der Lagebeschreibung (scene) und der Feindbilder (purpose und agent) „heiligendammisiert“.

Exkurs 1: Material der Untersuchung

Das Korpus umfasst a) Material der internen Kommunikation der Behörden wie Gesprächsprotokolle, Mitteilungen, E-Mails und Protokolle des internen Einsatzfunks; b) Pressemitteilungen und sonstige Kommunikation an die Öffentlichkeit und b) Gerichtsurteile und Gesetzesnovellen. Nach einer Sichtung des Materials zu dem Ereignis wurde eine beispielhafte Materialmenge ausgewählt, die sowohl formal als auch inhaltlich den Diskurs wiedergibt und abdeckt. Obwohl die Auswahl stichprobenartig erscheinen mag, kann sie doch den Diskursstrang vollständig – im Sinne einer inhaltlichen und formalen Sättigung – abbilden.

Die Dokumente, anhand derer die behördeninternen Kommunikationsmuster analysiert werden, die als Partikel der Machtkommunikation im Hinblick auf die Proteste in Heiligendamm untersucht werden, konnten im Zentralarchiv der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern (ZLP M-V) erhoben werden, darunter die archivierten Dokumente zur Abwicklung des Großeinsatzes, wie Abrechnungsbescheide der Verpflegung der Beamt*innen, interne Korrespondenzen, Protokolle der Gespräche mit Anwohner*innen und der Absprachen mit der Bundeswehr. Eine Auflistung der gesichteten Bestände sowie die Zitationsweise der Belegstellen aus dem ZLP M-V, das nach einem eigenen Kennzeichnungsverfahren erfolgt, können bei der Autorin eingesehen werden.

Neben der eigens gegründeten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Kavala stehen das Bundeskriminalamt (BKA), das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (MdI M-V), das Bundesinnenministerium (BMI), das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG), das Bundesministerium der Verteidigung (BdV) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Akteure im Fokus der Auswertung. Durch ihre jeweilige öffentliche Kommunikation pflegen sie unterschiedliche Images, darunter z.B. stellt sich das BKA stets als kompetenten, neutralen Beobachter dar, das MdI M-V präsentiert sich als politische, übergeordnete Instanz – ähnlich das BMI. Das BVerfG präsentiert seine politischen Entscheidungen im Kontext dieser Analyse stets als Resultate von Sachzwanglogiken. Das BdV (auch stellvertretend für andere Einheiten der Bundeswehr) inszeniert sich als Dienstleister der übrigen Sicherheitsbehörden. Die GdP verfolgt hingegen ausweislich der Analyse eine klare Imagestrategie, in der die Darstellung der Polizist*innen als Opfer dominiert.

Exkurs 2: Chronologie des G8-Gipfels in Heiligendamm

Der G8-Gipfel ist eine informelle Tagung der „Gruppe der 8“ (BRD, Japan, die USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada und von 1998 bis 2014 Russland). Den Vorsitz und damit die Organisation des jährlichen Treffens übernimmt jeweils ein Land für die Dauer eines Jahres. Das G8-Treffen ist ein „Abstimmungsforum“, das Fragen der Weltwirtschaft in einem informellen Rahmen erörtert. Die G8 wird dafür kritisiert, dass sie keine offizielle internationale Organisation sei und keine demokratische Legitimation habe. Der Gipfel als internationales Netzwerk beruhe auf keinen inhaltlichen oder rechtlichen Grundlagenentschlüssen. Die Zugehörigkeit hänge nicht von demokratischen Entscheidungen, sondern von wirtschaftlicher Stärke ab (vgl. Gstöhl 2007).

Am 23. Dezember 2004 wurde der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die Entscheidung der Bundesregierung für Heiligendamm als Veranstaltungsort des G8-Gipfels 2007 mitgeteilt. Im Landesinnenministerium wurde augenblicklich die „Projektgruppe G8” gegründet. Auf Bundesebene ist der Einsatz Aufgabe der Innenministerkonferenz (IMK), deren verantwortliche Projektgruppe des „Unterausschusses Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung” (UAFEK) erarbeitete eine „Rahmenkonzeption” zur „Durchführung abgestimmter polizeilicher Maßnahmen der Länder und des Bundes“ – diese blieb auch auf Anfrage unter Verschluss. Anfang des Jahres 2006 wurde der deutschen Öffentlichkeit bekannt gegeben, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel im Namen der Bundesregierung die Staatschefs der G8 Staaten zum jährlich stattfindenden G8-Giplel im Rahmen des Vorsitzes Deutschlands vom 6.-8.Juni 2007 nach Heiligendamm einladen wird.

Scene

Der Verlauf der Legitimation des größten Polizeieinsatzes kann an einigen Eckpunkten chronologisch nachvollzogen werden. Aufschlussreich ist die Bewertung der scene oder LAGE durch BKA, Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die sich anhand der archivierten internen Kommunikation in groben Zügen nachzeichnen lassen. So lässt sich zeigen, dass die Einschätzung der Gefahrenlage durch BKA, BND und BfV stets weit unter der veröffentlichten Einschätzung der Polizei und der BAO Kavala zurück blieb. Kavalas Pressemitteilungen und deren Begründungen rechtlicher Schritte in der besonderen Lage widersprachen der Einschätzung der Behörden. So lehnte das BVerfG z.B. lediglich wegen eines „Sicherheitsrisikos“ den angemeldeten Sternmarsch ab: „‚Sternmarsch’ darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um G8-Tagungsort stattfinden.“ (BVerfG 06.06.2007). Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hingegen spricht von einer Besonderen Lage: „Im Hinblick auf die geplante ‚Aktionswoche’ gegen das G8-Treffen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – im Einvernehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern (LfV M-V) – am 31. Mai 2007 eine ‚Besondere Lage’ festgestellt.“ (29 LB BfV VS 31.05.2007). Kavala hingegen spricht öffentlich von einer Krise und später von einem Notstand (13 IM OBR VS 24.04.2006). Dieser Widerspruch und die internen Konflikte und Kritiken fanden ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die den Gipfel begleitenden rechtlich-juristischen Konflikte, die sich stark auf die Bedrohungslage als zu Grunde liegende szenische Legitimation für Sondererlasse beziehen, zeigen die für die These des permanent implementierten Ausnahmezustands relevanten diskursiven Praktiken.

Purpose

Friedliche Demonstranten dienen Kavala als Legitimationsressource für Polizeieinsätze, da sie im Diskurs nicht als agents, sondern als purpose erscheinen. Dieser Topos umfasst diejenigen Personen, die im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ihre Meinung oder auch ihren politischen Widerspruch kundtun, allerdings mittels Formen des Protestes, die hegemonial als legitim anerkannt sind – sprich: gewaltlos. Mit diesem Topos diskursiv eng verknüpft werden die Grundrechte, die friedliche Demonstranten in Anspruch nehmen. Sie stünden auf der Seite von Recht und Gesetz, heißt es, seien „friedlich und legitim“ (MdI M-V, 13.06.07), handeln im legalen Rahmen, solange sie die Anweisungen der Polizei befolgen. Sie dienen in den Begründungslogiken der Einsätze als Medium für Hochwerte wie Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Kavala schreibt: „Wir erwarten viele friedliche Meinungsäußerungen und werden diese Demonstrationen vor unfriedlichen und gewaltbereiten Kundgebungsteilnehmern schützen“ (Kavala 2007, 4). Die Gleichsetzung von „friedlich“ und „legitim“ zeichnet alle Kommunikationen der Behörden aus. Friedliche Demonstranten kommen in der internen Kommunikation der unterschiedlichen Polizeieinheiten an keiner Stelle vor. In der Kommunikation Kavalas mit anderen Behörden und in der öffentlichen Kommunikation werden friedliche Demonstranten ausschließlich als Opfer von gewalttätigen Demonstrierenden angeführt, nie als aktiv handelnde Personen. Um das Verhältnis von friedlichen Demonstranten zu den verschiedenen FEINDBILDERN fruchtbar machen zu können, müssen diese Gruppen zunächst deutlich in Abgrenzung zueinander definiert werden. Dazu wird das Alleinstellungsmerkmal friedlich in Kontrast zu unterschiedlichen Synonymen von gewaltbereit gesetzt. Diese Klassifizierung findet auch auf einzelne Aktionen wie Demonstrationen oder Blockaden übertragen:

„Auch wenn die Massenblockaden erfahrungsgemäß durch überwiegend friedliche Gipfelgegner gebildet werden ist nicht auszuschließen, dass unfriedliche und militante Personen oder Personengruppen die Masse der friedlichen Versammlungsteilnehmer als Deckung für ihre gewalttätigen Aktionen nutzen“ (Kavala 02.02.2007).

Die friedlichen Demonstranten werden „szenisiert“. In allen positiven Meldungen über Blockaden sowohl in den Medien als auch von Kavala wird auf die Friedlichkeit verwiesen.

Agent

FEINDE sind in der Darstellung Kavalas die für Gefahr und Risiko verantwortlichen agents. Diese Darstellung erlaubt Kavala, eigene Verantwortlichkeiten als notwendige Reaktionen zu bezeichnen. Die agents bestimmen also die agency der contra-agents. FEINDBILDER dienen im Korpus der Kontrastierung von Hochwerten, die Beschreibungen dieser FEINDE in den Aussagen Kavalas sind sehr unterschiedlich – auch wenn sie in ihrer Konsequenz allesamt eine Konstitution von Gefahr beinhalten. Auch wenn der Feindbegriff damit eine zentrale Position einnimmt, verstehe ich mich keinesfalls als Schmittianerin. In Abgrenzung von Schmitt wird der Terminus Feind hier als frame-Benennung im Burke’schen Sinne verwendet. Denn die Pressearbeit Kavalas zielte konkret auf die Konstruktion von FEINDBILDERN und Feind-Freund-Schemata sowie die Etablierung von bestimmten Kollektivsymbolen. Der Begriff findet sich nicht explizit im Korpus, sondern dient der Darstellung der Dichotomie, eines Antagonismus, der Feinde diskursiv konstituiert. Demonstrant*innen wurden kriminalisiert, so dass die potentielle Verletzung der öffentlichen Ordnung und die Gewaltbereitschaft im Diskurs Thema waren. Diese kontrastierende Logik der Unterscheidung zwischen Freund und FEIND ist klassisch für Ausnahmezustände, da zwangsläufig im Moment der Ausnahme die Situation auf die drohende Gefahr reduziert wird. Die aufgezeichneten Sendungen des internen Funks und Radios lassen sehr deutlich die interne Informationsstrategie nachzeichnen.

Markant in dieser Gruppe der agents treten Gewalttäter, Störer, Verrückte und Vermummte hervor. Vor diesem Hintergrund müssen nicht nur die handfesten und konkreten Auswirkungen des von Kavala produzierten Ausnahmezustands analysiert werden, sondern die Wahrnehmung einzelner Personen als Gefahren oder Risiken und das Verschwinden der individuellen Subjekte aus dem Diskurs zugunsten von (feindlichen) Gruppen. Die Entsubjektivierung der Verdächtigten, die mit dem Einsetzen von verallgemeinerbaren Risikozuschreibungen anstelle von individuellen Merkmalen Hand in Hand geht, führt in Heiligendamm zur Herabsetzung der Individuen zugunsten einer Zuordnung unter Kategorien der FEINDE nach allgemeinen Kriterien (vgl. Bröckling 2008).

Der besonders häufig von Kavala verwendete Topos der Straftäter ist aus zwei Aspekten besonders interessant: Zum einen, weil eine Straftat die Grundlage für richterliche Entscheidungen ist, zum anderen weil Kavala dem Begriff eine Bedeutung anhängt. Als Straftäter bezeichnen Kavala und das MdI M-V in ihrem Einsatz in Heiligendamm – entgegen der juristischen Bedeutung, die dem Alltagsverständnis des Begriffs nahe kommt – keine Person, die Straftaten begangen hat, sondern Personen, die verdächtigt werden, Straftaten zu begehen. In der Pressemitteilung des MdI M-V vom 13.06.07 heißt es: „Nach ersten Feststellungen wurden am 2. Juni in Rostock durch die Polizei 95 Straftäter festgenommen“ (MdI M-V 13.06.07). Immerhin zehn Tage nach den erwähnten Ereignissen vom 02.06.07 klingt diese Mitteilung zunächst schockierend. Die Zahl wirkt klar als Aussage, dass fast 100 Täter gestellt werden konnten. Diese Zahl lässt auf eine enorme Anzahl von Taten und TäterInnen schließen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass nur ein Teil der TäterInnen tatsächlich gefasst werden konnte. Diese Aussage wird durch die zeitliche Distanz zum Ereignis als glaubwürdiger, verifizierter Tatsachenbericht zitiert. Allerdings resultierten lediglich 9 Haftbefehle und 24 Gewahrsamnahmen. Nicht allen 95 festgenommenen Straftätern konnten demnach Straftaten nachgewiesen werden. Durch diesen unpräzisen Gebrauch wird eine Vorverurteilung gegen die Personen vorgenommen.

Um den polizeilichen Ausnahmezustand in Heiligendamm als letztes Mittel zu legitimieren, spielte die Medienstrategie der Vereinnahmung von Protest durch Polizei und Regierung immer wieder in die Hände. In der Presseabteilung von Kavala wurde bereits Anfang 2006 bei der ersten internen Schulung zum Umgang mit der Öffentlichkeit Material ausgeteilt, welches Rückschlüsse auf die Kommunikationsintentionen und -strategien Kavalas zulässt. Das Material unterlag der Geheimhaltungsstufe VS (Verschlusssache). Darin heißt es, die „Rolle der Öffentlichkeitsarbeit im Krisenmanagement“ solle nicht unterschätzt werden, denn „die Glaubwürdigkeit des Krisenmanagements hängt entscheidend davon ab, wie effektiv die Öffentlichkeitsarbeit funktioniert.“ (13 IM OBR VS 24.04.2006). Die politischen Forderungen des Protests und deren Recht auf Meinungsäußerung werden immer wieder als legitim hervorgehoben. Das ist kaum anders möglich, da Demokratie diese beiden bürgerlichen Rechte als wohl grundlegendste Mitbestimmungsrechte überhaupt definiert. In diesem Paradox muss das Gouvernement die Legitimation des demokratischen Systems als grundlegende Erzählung aufrechterhalten, obwohl es Demokratie permanent einschränkt. Es wird nicht einmal mehr versucht, den Antagonismus in Agonismus zu überführen, sondern das Politische wird still gestellt. In Heiligendamm luden Regierung und Polizei zu Partizipation ein. Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb von Merkel versuchten durch Bürgerbeteiligung, Kontakt zu Nicht-Regierungs-Organisationen und Gewerkschaften und dem „Junior G8-Treffen” Anschein demokratischer Partizipation zu erwecken, um damit demokratische Input-Legitimität zu erhöhen. Partizipation ist das neue Zauberwort, mit dem Protest delegitimiert wird. Dazu wurde der Anschein erweckt, dass die Meinung der Protestierenden bereits erfragt worden sei und so keine wirkliche politische Motivation hinter dem Protest stehe. Wer sich äußern wolle, der könne sich an der Demokratie beteiligen. Demonstrationen – als legale Form der demokratischen Beteiligung – wurden lediglich insoweit „erlaubt“, solange sie keine politische Relevanz besitzen und das existente Gouvernement und seine Dispositive nicht ernsthaft in Frage zu stellen vermögen.

 

Literatur

Agamben, Giorgio 2002: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. 1. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Balke, Friedrich; Mechoulan, Eric; Wagner, Benno (Hg.) 1992: Zeit des Ereignisses – Ende der Geschichte? München: Wilhelm Fink Verlag (Materialität der Zeichen Reihe A, 9).

Burke, Kenneth 1969: A Grammar Of Motives. Berkeley: University of California Press.

Bröckling, Ulrich 2008: Vorbeugen ist besser… Zur Soziologie der Prävention. In: Behemoth. A Journal on Civilisation (1/2008), 38–48.

Deus, Fabian; Dießelmann, Anna-Lena; Fischer, Luisa; Knobloch, Clemens (Hg.) 2014: Die Kultur des Neoevolutionismus. Zur diskursiven Renaturalisierung von Mensch und Gesellschaft. 1., Aufl. Bielefeld: Transcript (Edition Kulturwissenschaft, 41).

Dießelmann, Anna-Lena 2015: Ausnahmezustand im Sicherheits- und Krisendiskurs. Siegen: Universitätsverlag Siegen (Reihe Sprach- und Kommunikationswissenschaften, 4) (i.E.).

Gstöhl, Sieglinde 2007: Governance Through Government Networks. The G8 and International Organizations. In: Review of International Organizations (2/2007), 1–37.

Hempel, Leon; Markwart, Thomas 2011: Ein Streit über die Katastrophe. Einleitung. In: Leon Hempel, Marie Bartels und Thomas Markwart (Hg.): Aufbruch ins Unversicherbare. Zum Katastrophendiskurs der Gegenwart. 1. Aufl. Bielefeld: Transcript (Sozialtheorie), 7–28.