Was ist neu an „neuer Migration“?

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Ein Werkstattbericht von Katharina Schoenes und Hannah Schultes. Erschienen in DISS-Journal 28 (2014)

Seit Anfang 2013 wird vermehrt über einen Anstieg der Migration aus von der Krise und der europäischen Austeritätspolitik besonders betroffenen Staaten wie Spanien, Griechenland, Italien oder Portugal diskutiert.

So sprach der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in seinem Jahresgutachten 2013 von einem „krisenbedingten Wanderungseffekt“, der Migrationsforscher Thränhardt (2013) konstatierte für Europa und die Bundesrepublik „eine Re-Europäisierung der Migration“, und das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL widmete den „neuen Migrantinnen“ Anfang 2013 seine Titelgeschichte: „Die neuen Gastarbeiter“ (9/2013). Überlagert wurde der Fokus auf krisenbedingte Migration aus Südeuropa im Laufe des Jahres 2013 durch eine gesteigerte politische und mediale Aufmerksamkeit für die Migration aus Südosteuropa. Dies geschah vor allem im Kontext des Inkrafttretens der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Menschen aus Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2014. Daraufhin kam es zu einer polarisierten Gegenüberstellung im Einwanderungsdiskurs, die sich im Kontext des Europawahlkampfes immer mehr zuspitzte: Während Migrantinnen aus Südeuropa medial als „kluge Köpfe“ und „neue Einwandererelite“ gefeiert wurden, wurden Menschen aus Bulgarien und Rumänien als illegitime „Armutsmigranten“ betrachtet, deren „Sozialtourismus“ verhindert werden müsse.

Jenseits der Produktion von statistischem Wissen durch Institutionen wie den SVR hat bisher kaum eine kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung mit „neuer Migration“ beziehungsweise mit Netzwerken, Motivationen, Barrieren und Diskriminierungen von EU-Migrantinnen stattgefunden. Die übergreifende Frage des von uns an der Humboldt-Universität zu Berlin angebotenen Tutoriums lautete daher: Wie verändert sich gegenwärtig das Migrationsregime durch die Migration von Menschen aus Südeuropa und Südosteuropa? Zentral für unsere Beschäftigung mit gegenwärtigen Konjunkturen des Rassismus war die Unterscheidung zwischen nützlichen, verwertbaren und daher erwünschten Migrantinnen einerseits und weniger nützlichen und daher unerwünschten (Armuts-) Migrantinnen andererseits (Friedrich/Schultes 2011), die den Einwanderungsdiskurs im Kontext des neoliberalen Migrationsmanagements maßgeblich strukturiert.

Mithilfe von aus der kritischen Migrationsforschung entliehenen Konzepten wie „Transnationalismus“, „Autonomie der Migration“ und „Stratifizierung von Rechten“ wollten wir hinter diese zugespitzte Gegenüberstellung blicken und gegenwärtige Veränderungen im Migrationsregime sowie deren Auswirkungen auf die Lebenssituation von EU-Migrantinnen explorativ beschreiben. Einen wichtigen Bezugspunkt für die Analyse von Ein- und Ausschlüssen von EU-Migrantinnen bildete dabei das Konzept stratifizierter Rechte, wie es von der Soziologin Kathrin Mohr beschrieben wird (2005). Demnach resultieren unterschiedliche Statuspositionen zum Teil aus der Ungleichbehandlung aufgrund von Staatsbürgerschaft, teilweise aber auch aus Diskriminierungen im Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt oder im Behördenalltag sowie auf ungleichen Zugängen zu wohlfahrtsstaatlichen Leistungen. Diese Perspektive erlaubt es, das Zusammenwirken sozialrechtlicher Bestimmungen und struktureller Diskriminierungen in den Blick zu nehmen.

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Insgesamt drei der im Sommersemester 2014 entstandenen Arbeiten beschäftigten sich unter unterschiedlichen Vorzeichen und Schwerpunkten mit der Berichterstattung des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL. Daniel Kasch untersuchte in zwölf Ausgaben zwischen Januar 2013 und Juni 2014 Zuschreibungen an südeuropäische und südosteuropäische Migrantinnen und stellte heraus, dass die im medialen Diskurs vorgenommenen Unterscheidungen ihre negative beziehungsweise positive Bedeutung durch gesellschaftliche Wertvorstellungen erhielten. Prägend für die Darstellung von Armut sei, dass bei südosteuropäischen Migrantinnen keine Thematisierung der Armutsursachen stattfinde. Dies entspricht Erkenntnissen aus der Antiziganismus-Forschung zur Darstellung von Armut. Im Unterschied dazu thematisiere die Berichterstattung zu südeuropäischen Migrantinnen ihre Armut als Schicksalsschlag statt als natürlichen Zustand und ermögliche dadurch auch ihre Wahrnehmung als handelnde Subjekte.

Veronika Belcheva analysierte die Debatte um das Inkrafttreten der vollen Freizügigkeit für Menschen aus Bulgarien und Rumänien. ((Dies geschah auf Basis von 132 Artikeln zu den Stichworten „Bulgarien“ und „Rumänien“. Nach deren Sichtung wurden 35 von ihnen diskursanalytisch untersucht. )) Es stellte sich heraus, dass die zwischen Juli 2013 und Juni 2014 im SPIEGEL und bei SPIEGEL ONLINE erschienenen Artikel von Expertenmeinungen und Statistiken geprägt waren, die sich in Titeln mit schwer einschätzbaren Zahlen wie „1,2 Millionen Menschen: Zuwanderung auf höchstem Stand seit 20 Jahren“ (SPIEGEL ONLINE v. 22.05.2014) niederschlugen. Der hohe Stellenwert von Statistiken zeigte sich auch in der Kritik an der Debatte, wenn etwa durch „Gegenstatistiken“ belegt werden sollte, dass „Neuzuwanderer“ eine hohe Qualifikation aufwiesen. Auch wenn „bewiesen“ werde, dass „Deutschland“ von südosteuropäischer Migration profitiere, sei weiterhin von der neuen Migration als Problem die Rede. Deutlich wurde auch, dass die Negativdarstellung von Bulgarien und Rumänien nicht erst mit der Debatte um die Freizügigkeit begann.

Anna Stammnitz befasste sich mit der gleichen Debatte, jedoch unter dem Aspekt der Darstellung von Migration aus Serbien, Mazedonien und Bosnien zwischen Januar 2014 und Juni 2014. Sie kam zu dem Schluss, dass in diesem Zeitraum erstens die geringe Anerkennungsquote der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern thematisiert wurde. Zweitens erfolgte auch hier eine Gleichsetzung der Migration aus diesen Ländern mit der Migration von Sintize und Romnija. Hierdurch erscheint drittens die geringe Anerkennungsquote als doppelt legitim: Zum einen werde Armut weder politisch noch gesellschaftlich als legitimer Fluchtgrund anerkannt, zum anderen werde die Armut von Sinti und Sintize, Roma und Romnija als intrinsisch begriffen. Antiziganismus könne daher auch ein Vehikel für migrationsfeindliche Stimmungen sein.

Während diese Arbeiten diskursive Grenzziehungen und die Legitimation bestehender Ungleichheiten zum Gegenstand hatten, beschäftigten sich zwei interviewbasierte Projekte mit der Lebenssituation von EU-Migrantinnen. Vera Kijewski erfuhr in ihrem Interview mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter einer Obdachlosenhilfe in Bremen vom Alltag von Migrantinnen , die sich an diese Einrichtung wenden. Der Ausschluss von den in der Einrichtung angebotenen Notunterkünften und der mangelnde Zugang zu medizinischer Versorgung scheinen hierfür kennzeichnend zu sein. Dass rumänische und bulgarische Verkäufer mittlerweile knapp die Hälfte der regelmäßigen Verkäuferinnen der an die Obdachlosenhilfe angebundenen Straßenzeitung ausmachen, verdeutlicht die Notsituation vieler südosteuropäischer Migrantinnen, aber auch einen gewissen Erfindungsreichtum bezüglich ihrer Strategien der Existenzsicherung. Dass Stigmatisierung, selektive Ein- und Ausschlüsse und Überausbeutung von Migrantinnen auch mit Selbstorganisierung, transnationalen Praktiken und Widerständigkeit einhergehen, zeigte sich auch in der Arbeit von Sofia Ratsitska. Die von ihr untersuchte Rolle einer griechischen Gemeinde kann als Reaktion auf fehlende staatliche Strukturen beschrieben werden: So greifen in Berlin um die hundert, nicht nur griechische Beratungssuchende jeden Monat auf die angebotene Sozial- und Rechtsberatung zurück. Den Erfahrungen einer Mitarbeiterin der griechischen Gemeinde zufolge sind auch (formal) „hochqualifizierte“ Menschen aus Griechenland von Dequalifizierung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt betroffen und werden in prekäre und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gedrängt. Die Ergebnisse von Sofia Ratsiskas Arbeit werfen die grundsätzliche Frage auf, wie sehr der Begriff „Rassismus“ dienlich ist, um die über Ausgrenzung hinausweisende Neuzusammensetzung der Arbeit durch Migration analytisch zu fassen. Das Verhältnis von bestehenden Gemeinden und „neuen Migrantinnen “, die Frage der Virtualisierung migrantischer Netzwerke mittels Skype, Blogs und Facebook sowie neue Praktiken der Familienzusammenführung von europäischen Migrantinnen stellen weitere Ausgangspunkte für eine weitergehende Analyse von Veränderungen im Migrationsregime dar.

Zwar folgen aus der gegenwärtigen Tendenz zur Ausdifferenzierung und Hierarchisierung von Rechten diverse Lebensrealitäten und scheinbar fest abgegrenzte Statuspositionen. Die dominante Gegenüberstellung von erwünschten (weil ökonomisch nützlichen) Migrantinnen aus Südeuropa und unerwünschten „Armutsmigranten“ aus Bulgarien und Rumänien verdeckt jedoch gemeinsame Betroffenheiten und lässt gemeinsame Interessen und Kämpfe undenkbar erscheinen. In Anbetracht dieser Einblicke schlagen wir vor, bei zukünftigen Untersuchungen von einer stratifizierten Unionsbürgerschaft auszugehen und sowohl die Hierarchisierungsprozesse zwischen EU-Staatsbürgerschaften zu untersuchen als auch gemeinsame Betroffenheiten zwischen EU-Migrantinnen sowie zwischen Migrantinnen mit und ohne EU-Pass herauszuarbeiten.

Literatur

Friedrich, Sebastian/Schultes, Hannah 2011: Von ,Musterbeispielen‘ und ,Integrationsverweigerern‘. Repräsentationen von Migrant_innen in der ,Sarrazindebatte‘, in: Friedrich, Sebastian (Hg.), Rassismus in der Leistungsgesellschaft. Münster: edition assemblage, 77-95.

Mohr, Katrin 2005: Stratifizierte Rechte und soziale Exklusion von Migranten im Wohlfahrtsstaat, in: Zeitschrift für Soziologie Jg. 34, H. 5, 383-398.

Thränhardt, Dietrich 2013: Tendenzen der innereuropäischen Migration, in: APuZ 47/2013, 17-24.

Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) 2013: http://www.svr-migration.de/content/wp-content/uploads/2013/04/Web_SVR_Jahresgutachten_2013.pdf [15.10.2014]

Hannah Schultes ist Sozialwissenschaftlerin und beschäftigt sich mit den Auswirkungen des deutschen Vorbehalts gegenüber dem Europäischen Fürsorgeabkommen.

Katharina Schoenes ist Sozialwissenschaftlerin und plant eine Promotion zu Rassismus in der Verwaltungsrechtssprechung.