Die Debatte um ein Kopftuchverbot. Von Margarete Jäger. Erschienen in DISS-Journal 14 (2005)
Seit langem wird in Deutschland über das Kopftuch geschrieben und gestritten. Als sichtbares Zeichen von Fremdheit wird es im Medien- und Alltagsdiskurs weitgehend mit negativen Zuschreibungen versehen und tendenziell abgelehnt. Seit Ende der 1990er Jahre spitzt sich diese Ablehnung zu und hat in Deutschland mittlerweile die parlamentarische Ebene erreicht. Nachdem die Klage der baden-württembergischen Lehrerin Fereshta Ludin vor dem Bundesverfassungsgericht ergab, dass die Regelung der Kleiderordnung für die Schule Landessache sei, werden in verschiedenen Bundesländern Kopftuch-Gesetze aufgelegt. Den meisten der Debattierenden ist klar, dass die Kopftuchdebatte eine Stellvertreterdebatte ist, bei der viele unterschiedliche Problematiken unserer Gesellschaft angesprochen werden. Es geht dabei sowohl um Anerkennung und Gestaltung von Einwanderungsprozessen, um den Umgang der Geschlechter miteinander, um das Für und Wider einer „Leitkultur“, es geht um das Verhältnis von Staat und Religion und nicht zuletzt um den Umgang mit und um die Angst vor religiösem Fundamentalismus.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Positionen und Argumentationen der Kopftuchverbotsdebatte skizziert werden und vor dem Hintergrund des hegemonialen Diskurses eingeordnet werden. Es ist davon auszugehen, dass diejenigen, die sich öffentlich für ein Verbot des Kopftuches in Schulen einsetzen, in ihrer Mehrheit keine negative Stigmatisierung von Muslimen beabsichtigen. Das machen ihre Beiträge und Artikel in der Regel deutlich. Dennoch findet diese Auseinandersetzung in einem bestimmten diskursiven Sagbarkeitsfeld statt und wirkt auf dieses Sagbarkeitsfeld ein.
Befürworter eines Verbots
Befürworterinnen eines Verbotes haben das Problem, dass sie rassistische Vorbehalte stärken oder gar in bestimmten Teilen der Bevölkerung erst herstellen könnten. Und in der Tat nimmt eine Reihe von Stellungnahmen Stigmatisierungseffekte zumindest in Kauf. Ein entsprechender Beitrag soll hier exemplarisch betrachtet werden.
So bestreitet etwa Niels Arne Münch im FREITAG vom 25.2.2005 (Nr. 08) in einer Replik auf Moshen Masserat (unter der sehr provokanten Überschrift „Wollen wir eine Parallelgesellschaft?“), den „Symbolwert“ des Schleiers und stellt das Kopftuch in einen unmittelbaren Zusammenhang mit Beschneidungen in Afrika:
„Wie die Beschneidungen in Afrika die sexuelle Empfindungsfähigkeit einschränken sollen, so behindert die Verschleierung die Entwicklung selbständiger weiblicher Persönlichkeit.“ Das Kopftuch entziehe „der Frau die Verfügung über ihr Gesicht … Es handelt sich hier um eine sozial erzwungene Behinderung“.
Weshalb sich Frauen zu dieser Behinderung zwingen lassen können, erklärt er damit, dass repressive Strukturen von den Unterdrückten durchaus verinnerlicht werden können und sich dann „von eigenen Wünschen nicht mehr (…) unterscheiden“. Die Stichhaltigkeit dieser These demonstriert er mit einem erneuten Verweis auf Afrika, wo sich „unbeschnittene Frauen häufig ‚unrein’“ fühlen. Daran schließt er die (rhetorische) Frage an:
„Sollen wir deshalb Frauenbeschneidung als zu tolerierende kulturelle Eigenart betrachten? Viele Kulturrelativisten tun dies und halten sich für fortschrittlich. Ich halte solche Positionen für zynisch.“
Zwar konstatiert Niels Arne Münch durchaus, dass das Kopftuch
„für viele Muslima in Deutschland … der stoffgewordene Kompromiss zwischen familiärem Druck und dem Wunsch, sich in die Gesellschaft einzufügen sei.“
Und er sieht auch, dass ein Kopftuchverbot für diese Frauen eine Zuspitzung dieses Konflikts bedeuten könne. Doch sei dies unvermeidlich, denn den „wichtigsten“ Grund für die zu beobachtende Zunahme von kopftuchtragenden Frauen macht er im „wachsenden Einfluss fundamentalistischer Gruppen auf die islamischen Gemeinden“ aus. Dabei mag bei ihnen auch die „Angst vor der Moderne“ eine Rolle spielen. Doch:
„Der soziale Prozess, der hinter dem sich Ausbreiten der verschiedenen Formen des Kopftuchs steht, ist eine Rückkehr zum traditionellen Islam und nicht die Öffnung für säkulare und individualistische Werte.“
Niels Arne Münch sieht hier keinen Kompromissspielraum und fordert eine klare Entscheidung:
„Wer in einem Kernbereich unserer Gesellschaft arbeiten will, wer eine Position haben will, in der er zwangsläufig zum Vorbild für die nächste Generation wird, sollte sich zu dieser Gesellschaft bekennen, sich für sie entscheiden und Normen wie Gleichberechtigung, Säkularismus und das Recht auf individuelle Selbstentfaltung vorleben.“
Nun ist natürlich zu berücksichtigen, an welchem Ort der Beitrag erschien und wer ihn verfasste. Und hier ist festzuhalten, dass Zeitung und Autor keineswegs in einem völkisch-nationalen oder konservativen Umfeld agieren und die Leserinnen Einwanderung und damit verbundenen Veränderungsprozessen offen gegenüber stehen dürften.
Zunächst ist einzuwenden, dass der Text im Ausgangspunkt den „Symbolgehalt“ des Kopftuches – und der damit verbundenen Debatte – ausschließt bzw. als marginal ansieht. Damit erhält die Argumentation die Weihen von Objektivität und versperrt Perspektiven auf die Debatte, die auch Gemeinsamkeiten zwischen den Diskutierenden aufzeigen könnten.
Schwerer noch wiegen die unmittelbaren Vergleiche mit Beschneidungen in Afrika. Eine Gleichsetzung des Tragens von Kopftüchern mit einem irreversiblen körperlichen Eingriff ist nicht nur problematisch und überzogen, sondern schließt an Vorstellungen aus Medien- und Alltagsdiskursen an, die den Islam mit Fundamentalismus und gewalttätigen Praxen verknüpfen.
Ganz besonders problematisch wird der Text von Niels Arne Münch aber dort, wo er kopftuchtragenden Frauen eine entwickelte Persönlichkeit abspricht und so eine Wir-Sie-Dichotomie einführt: Das „Wir“ steht für eine „Leitkultur“, die die Grenzen der Toleranz bestimmt und an der „Sie“ nur durch Unterwerfung mitwirken können.
Wenn Münch die Normen Gleichberechtigung, Säkularismus und das Recht auf individuelle Selbstentfaltung allen Gesellschaftsmitgliedern zur Verpflichtung machen will, wird zudem die Engführung auf den Islam problematisch: Die Debatte müsste auf christliche und möglicherweise auch jüdische Organisationen ausgeweitet werden, auf Defizite, die es bekannter Weise auch dort gibt.
Diese kritischen Anmerkungen sollen jedoch nicht darüber hinwegsehen, worum es Niels Arne Münch und anderen Befürwortern eines Kopftuchverbots für Lehrerinnen geht: um die Ausschaltung einer zunehmenden islamistischen Einflussnahme in Deutschland (und darüber hinaus). Deshalb halte ich es auch für schade und schädlich, dass nicht stärker die Frage diskutiert wird, wie dieser Einfluss verhindert oder zumindest zurückgedrängt werden kann: Gewiss wäre Konsens zu erzielen, dass es allein das Kopftuchverbot nicht richten wird.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich behaupte nicht, dass die Kopftuchdebatte Rassismus und Ethnozentrismus hervorbringt. Dennoch müssen sich die Verfechterinnen des Kopftuchverbots die Frage vorlegen, was sie dazu beitragen, damit ihre Argumente nicht als Bestätigung von Rassismen wirken. Umgekehrt kann man mit dem Verweis auf solche negativen Effekte nicht vom Tisch wischen, was an Einwänden gegen das Kopftuch im Unterricht vorgetragen wird. Schauen wir also kurz darauf, wie ihnen begegnet wird.
Gegner eines Kopftuchverbots
Der Beitrag von Mohsen Masserat im FREITAG vom 28.1.05, gegen den sich Niels Arne Münch richtet, arbeitet durchaus auch mit emotional aufgeladenen Konstruktionen. So diffamiert er die Befürworterinnen eines Kopftuchverbots als Personen, die einen „neuen Kulturkampf“ entfachen wollten. Er spießt Äußerungen von Alice Schwarzer auf, die das Kopftuch als „Flagge des islamistischen Kreuzzuges“ bezeichne. Das Thema eigne „sich hervorragend, die Ängste der Menschen gegen fremde Kulturen zu mobilisieren und bei Bedarf auch zu Wahlkampfzwecken zu instrumentalisieren.“ Dass in der jetzigen politischen Diskussion aus seiner Sicht die
„Tendenz überwiegt, das Kopftuch tatsächlich verbieten zu wollen, ist alles andere als ein Gütesiegel für den Reifegrad der Demokratie.“
Unter der Hand werden hier Befürworter eines Verbots als demokratieuntauglich und unreif eingestuft und disqualifiziert. Nach einer solchen impliziten Diffamierung entzieht Mohsen Massarat einer kontroversen Debatte völlig den Boden, wenn er die „Behauptung, das Kopftuch sei ein Symbol des islamischen Fundamentalismus“ als „Unfug“ bezeichnet und denjenigen, die dies tun, unterstellt, sie würden
„Hunderte von Millionen moslemischer Frauen weltweit und Hunderttausende von Mosleminnen in Deutschland im Handumdrehen als Fundamentalistinnen stigmatisier(en)“.
Die Frage nach den Motiven von Frauen, Kopftuch oder Schleier anzulegen, ist für ihn schnell beantwortet: Es sei „Gewohnheit“, die Frauen fühlten sich den „traditionellen Konventionen ihrer Kulturen“ verpflichtet.
Und auch Mohsen Massarat richtet seinen Blick auf andere Länder und ihren Umgang mit dem Schleier und Kopftuch. So verletze der Schleierzwang im Iran zwar die Würde der Frauen, die keinen Schleier tragen wollten, er bringe jedoch den Mädchen und Frauen Zugang zu Schulen und zum öffentlichen Leben. „Mit einem Kopftuchverbot würde sich Deutschland ein Stück weit der Gepflogenheit der Türkei und Irans annehmen.“
Er hält dagegen die „auf den ersten Blick einleuchtende Behauptung – Schleier gleich Frauenunterdrückung (für) irreführend“. Sie lenke davon ab, dass in den islamischen Gesellschaften wie in der westlichen Welt das Patriarchat die eigentliche Ursache für Frauendiskriminierung ist. Doch „deutsche Frauenrechtlerinnen“ seien „noch weit davon entfernt, Frauenrecht als Kultur übergreifende universale Rechte zu begreifen.“ Mohsen Massarat wirft den Befürworterinnen eines Kopftuchverbots nicht nur Irrationalität und Angstphantasien vor, sondern unterstellt ihnen auch, Ängste zu schüren und das Thema für Wahlkampfzwecke zu benutzen. Dass er seine Vorwürfe nicht gegen christdemokratische Landesregierungen richtet, bei denen so etwas vermutet werden könnte, macht sein Bezug auf Alice Schwarzer als eine Ikone der Frauenbewegung in Deutschland deutlich. Insofern können diese Vorwürfe nur als Diffamierung und Abwertung der Frauenbewegung aufgefasst werden. Seine männliche Sprecherposition verschärft diese Konstellation noch.
Sein Artikel endet damit, dass er den Frauen, die ein Kopftuchverbot aus frauenpolitischen Gründen erwägen bzw. befürworten, sagt, wie sie bzw. man es richtig machen sollte. Diese Haltung mutet angesichts des vorab bescheinigten Patriarchats sowohl in einer islamischen wie westlichen Welt wenig überzeugend an. Auf dieser Grundlage kann keine Verständigung stattfinden, zumal Mohsen Massarat die Befürchtungen der Verbotsbefürworterinnen nicht wahr- und/oder nicht ernstnimmt.
Effekte der Debatte
Die skizzenhafte Sichtung von Argumentationen im Streit um das Kopftuch zeigt, dass die Debatte nicht nur kontrovers, sondern ausgesprochen polemisch geführt wird. Beide Seiten arbeiten mit Unterstellungen und bezichtigen sich wechselseitig, gültige Normen nicht einzuhalten oder zu verletzen: Die Befürworter eines Verbots meinen, die Gegner würden autoritäre Konzepte in unserer Gesellschaft in Kauf nehmen, um nicht als rassistisch gebrandmarkt zu werden. Die GegnerInnen eines Verbots werfen den Befürwortern vor, Rassismus oder zumindest Antiislamismus zu schüren.
Die Polemik verrät natürlich, dass es eben nicht nur um das Kopftuch geht, sondern um die Abwehr autoritärer und antidemokratischer Gesellschaftskonzepte, um das Verhältnis von Kirche und Staat und um die Ausgestaltung einer Einwanderungsgesellschaft. Dabei werden gängige Argumentationsmuster aus dem hegemonialen Diskurs unhinterfragt übernommen, so die Konstruktion des Fremden, das von außen nach Deutschland oder Europa eindringt, oder die Dichotomie von Moderne vs. Traditionalismus/Vormoderne.
Was die diskursiven Effekte betrifft, so beschädigen und desavouieren sich beide Seiten durch ihre Polemik gegenseitig. Hauptsächlich wird so das Lager derer gespalten, die in der Mehrheits- wie auch in der Minderheitsgesellschaft Einwanderungsprozesse nicht prinzipiell ablehnen, sondern im Kern befürworten und akzeptieren. Dies schafft Angriffsflächen für jene im Land, die dies nicht so sehen – den politischen Gegner wird das freuen. Aus diesem Blickwinkel verbindet die Kontrahenten im Kopftuchstreit mehr als sie sich zugestehen.
Ein Blick in den Einwanderungsdiskurs zeigt, dass das Konzept der Einwanderungsgesellschaft keineswegs „durch“ ist, wie etwa die zähe Debatte um das Zuwanderungsgesetz zeigte, in deren Verlauf es zum Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wurde. Leider gibt es in weiten Teil der Öffentlichkeit (noch) Vorbehalte gegenüber Einwanderung, und die notwendigen Debatten müssen immer auch mit Blick darauf geführt werden, dass Sensibilität im Umgang mit Minderheiten in Deutschland angebracht ist.
Zugleich müssen die mit dem Kopftuch verbundenen Aspekte einer Einwanderungsgesellschaft thematisiert und aufgearbeitet werden, sonst lässt sich der Anspruch einer sich durch Migration verändernden Gesellschaft nicht etablieren.
Angesichts der obwaltenden Dominanzverhältnisse ist jedoch zu fragen, ob das Thema Kopftuch und das, was an ihm exemplifiziert wird, nicht stärker mit Themen verkoppelt werden kann und sollte, die in den Kern der Mehrheitsgesellschaft verweisen. Wenn interkulturelles Zusammenleben auf dem Prüfstand steht, sollte nicht (nur) am schwächsten Glied – sozusagen beim Juniorpartner – angesetzt werden, sondern gleichzeitig sollten die Anforderungen formuliert werden, die von der Mehrheitsgesellschaft erbracht werden müssen und können.