„Ungleiche Sachverhalte dürfen ungleich behandelt werden!“
(Grundsatz des öffentlichen Rechts). Ein assoziativer Kommentar von Sigrid Töpfer. ((Sigrid Töpfer, 46, ist Rechtsanwältin in Hamburg, seit 20 Jahren vornehmlich im Ausländer- und Asylrecht sowie Strafrecht tätig.)) Erschienen in DISS-Journal 8 (2001). Wer das aktuelle “herrschende“ Rechtsbewusstsein erfassen will, dem ist ein Blick in die gültige Verfassung hilfreich: Unter den Menschen- und Bürgerrechten werden dort Rechte aufgeführt, die für alle Menschen gelten, neben solchen, die nur für Deutsche gelten. Die Wahrung der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheitssatz, Glaubens- und Gewissensfreiheit , Meinungsfreiheit Schutz von Ehe und Familie, Eigentum – diese Rechte gelten für alle. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, diese Rechte gelten dagegen nicht für Nicht-Deutsche. Beim Ausländergesetz 1965 und seiner Neuformulierung 1990 handelt es sich strukturell, sprachlich und materiellrechtlich im Wesentlichen um die Fortschreibung der Ausländerpolizeiverordnung von 1935. Von vornherein…