Das Verhältnis von Staat und gesellschaftlichen Klassen in der Theorie von Nicos Poulantzas

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von Wolfgang Kastrup

In der letzten Ausgabe des DISS-Journals, Nr. 40 vom November 2020, habe ich in dem Artikel „Klasse und Klassenkampf – längst überholte Begriffe?“ Bezug genommen auf die aktuelle Diskussion über dieses Thema und damit auch auf die Frage, ob der Klassenbegriff in der Marxschen Tradition überhaupt noch Gültigkeit hat. In dieser Debatte ergibt sich auch die Problematik, wie das Verhältnis von Staat und gesellschaftlichen Klassen begriffen werden muss. Karl Marx selbst hat bekanntermaßen keine Staatstheorie vorgelegt. Bevor ich diesbezüglich auf die besondere Bedeutung der Theorie des griechisch-französischen Wissenschaftlers Nicos Poulantzas (1936-1979) eingehe, möchte ich Bezug nehmen auf die hierzu grundlegende Fragestellung, die der sowjetische Rechtstheoretiker Eugen Paschukanis (1891-1937) aufwarf: „[…] warum bleibt die Klassenherrschaft nicht das, was sie ist, das heißt die faktische Unterwerfung eines Teils der Bevölkerung unter die andere? Warum nimmt sie die Form einer offiziellen staatlichen Herrschaft an, oder – was dasselbe ist – warum wird der Apparat des staatlichen Zwanges nicht als privater Apparat der herrschenden Klasse geschaffen, warum spaltet er sich von den letzteren ab und nimmt die Form eines unpersönlichen, von der Gesellschaft losgelösten Apparats der öffentlichen Macht an?“ (Paschkukanis 2003, 139)

Wie beantwortet nun Poulantzas diese zentrale Fragestellung und damit die Rolle des Staates in einer kapitalistischen Gesellschaft?

In der Einführung zur Staatstheorie formuliert Poulantzas, dass in der gesamten politischen Theorie des 20. Jahrhunderts immer wieder die entweder offene oder verdeckte Frage gestellt werde nach den „Beziehungen zwischen Staat, Macht und gesellschaftlichen Klassen“. (Poulantzas 2002, 39) Für ihn stellt der Staat ein „materielles Gerüst“ dar, das nicht auf „die politische Herrschaft reduziert werden“ könne. (Ebd., 42) Der Staat sei nicht einfach ein Produkt der herrschenden Klassen und diese hätten den Staat auch nicht einfach in Besitz genommen. Die Produktionsverhältnisse und die gesellschaftliche Arbeitsteilung seien Grundlage für den Aufbau des Staates und der Macht. Die Analyse dieser Grundlage müsse den Staat mit den Klassen in Beziehung setzen. (Vgl. ebd., 42) Durch die vollständige Besitzlosigkeit hinsichtlich Arbeitsgegenstand und Produktionsmitteln ist der Arbeiter im Unterschied zum Feudalismus tatsächlich ‚frei‘, seine Arbeitskraft als Ware anzubieten. Die Freiheit des Äquivalententausches auf dem Markt hat wiederum die Rechtsgleichheit des tauschenden Subjekts zur Voraussetzung. Die Instanz, die diese formale Gleichheit und Freiheit nicht nur im Konfliktfall garantieren und durchsetzen kann, muss deshalb von den Vertragsparteien getrennt sein. Die Instanz, die die Gleichheit und Freiheit gewährleistet, ist somit die formale Voraussetzung für die auf Akkumulation und Mehrwertproduktion zielende Produktionsweise. Diese Argumentationsweise geht auf den eingangs erwähnten Eugen Paschukanis zurück.

Die „relative Autonomie“ des Staates

Poulantzas geht hier aber weiter, da er diese Argumentationsweise für zu ökonomistisch ansieht, in der der Staat nur als Reflex der Ökonomie vorkommt. Die Trennung von Ökonomie und Politik ist für ihn das Entscheidende, in der das Politische in den kapitalistischen Produktionsverhältnissen konstitutiv vorhanden ist. Er spricht von der „konstitutive[n] Präsenz des Politischen in den Produktionsverhältnissen und ihrer Reproduktion.“ (Ebd., 47) Kapitalistische Ökonomie ist ihm zufolge immer politisch eingebettet, kapitalistische Mehrwertproduktion und politische Herrschaft setzen sich gegenseitig voraus. Aufgabe des Staates sei die Organisation eines kapitalistischen Gesamtinteresses: Erst durch den Staat werde die kapitalistische Klasse überhaupt Klasse, ansonsten existierten nur voneinander getrennte Einzelkapitalisten, die in Konkurrenz zueinander stünden. „Der Staat konstituiert also die politische Einheit der herrschenden Klassen: Er etabliert diese Klassen als herrschende Klassen.“ (Ebd., 158) Die Funktionen des Staates seien „für die Gesamtheit der Bourgeoisie unentbehrlich“ – Poulantzas nennt hier die Energieforschung, die Kommunikationsnetze und die erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft (vgl. ebd., 212). „Dass der Staat diese Funktonen übernimmt, die für die Gesamtheit der Bourgeoisie von Allgemeininteresse sind, wird somit zu einer politischen Notwendigkeit.“ (Ebd.) Er betont hier den Terminus allgemein, es kommt ihm also nicht auf ein individuelles Kapital oder eine bestimmte Fraktion des Kapitals an. Der Staat besitze eine „relative Autonomie“ (ebd., 158) zur ökonomischen Form, um dieses Allgemeininteresse der herrschenden Klassen zu organisieren. Diese „relative Autonomie“ des Staates bestehe im Verhältnis zu allen Klassen, der Staat sei nicht einfach nur Repressionsapparat, sondern auch ideologische Instanz und auch Ausdruck eines hegemonialen Verhältnisses, das das Denken und Handeln der Menschen bestimme. Dies schließt materielle Zugeständnisse an die subalternen Klassen ein (Beispiel Sozialstaat), um das kapitalistische Allgemeininteresse zu organisieren. Der Staat kann auf gesellschaftliche Widersprüche ‚relativ autonom‘ reagieren und so Konfliktfelder begrenzen. Für Poulantzas ist der Staat kein „abgeschlossenes Wesen“, kein „monolithischer Block“, sondern ein „strategisches Feld“ (ebd., 170), auf dem die Auseinandersetzungen um Hegemonie auch innerhalb der verschiedenen Kapitalfraktionen und Staatsapparaten stattfinden. „Die Staatsapparate begründen und reproduzieren die Hegemonie, indem sie ein (variables) Spiel von vorläufigen Kompromissen zwischen dem Block an der Macht und bestimmten beherrschten Klassen inszenieren. Sie organisieren und vereinheitlichen den Block an der Macht, indem sie die beherrschten Klassen ständig desorganisieren und spalten.“ (Ebd., 171) Poulantzas sieht den Staat „als ein Verhältnis, genauer als die materielle Verdichtung eines Kräfteverhältnisses zwischen Klassen und Klassenfraktionen, das sich im Staat immer in spezifischer Form ausdrückt.“ (Ebd., 159). Werde der Staat so begriffen, vermeide man theoretische Sackgassen, die dazu führen, den Staat als Sache (Bourgeoisie beschlagnahmt den Staat als Instrument) oder den Staat als Subjekt (d.h. tendenziell absolute Autonomie, Staat steht außerhalb der Klassen und zwingt den Klassen seine Politik auf) zu sehen. Beide Sichtweisen könnten die Etablierung der staatlichen Politik zugunsten der herrschenden Klassen nicht erklären.

Bei der Analyse des kapitalistischen Staates müsse man sich im Übrigen immer der „historische[n] Reproduktion“ des Staates bewusst sein, d.h. die unterschiedlichen historischen Phasen bzw. Stadien beachten. Poulantzas nennt hierzu den liberalen und interventionistischen Staat und den aktuell herrschenden „autoritäre[n] Etatismus“. Als „Ausnahmeformen“ nennt er „Faschismen, Militärdiktaturen, Bonapartismen“ und ferner die „Regierungsformen“ des Staates. „Eine Theorie des kapitalistischen Staates muss die Metamorphosen ihres Gegenstandes kennen.“ (154)

Autoritärer Etatismus

Eine neue Staatsform, die des autoritären Etatismus, sah Poulantzas Ende der 1970er Jahre für die westlich kapitalistischen Gesellschaften aufgrund von erheblichen Veränderungen aufkommen. Er meint damit „ein gesteigertes Ansichreißen sämtlicher Bereiche des ökonomisch-gesellschaftlichen Lebens durch den Staat.“ (Ebd., 231f.) Dies gehe einher mit einem deutlichen Verfall „der Institutionen der politischen Demokratie sowie mit drakonischen und vielfältigen Einschränkungen der sogenannten ‚formalen‘ Freiheiten, die man erst wirklich schätzen lernt, wenn sie einem genommen werden.“ (Ebd., 232) Poulantzas zufolge entspreche der autoritäre Etatismus „der gegenwärtigen Phase des Imperialismus und des Monopolkapitalismus in den herrschenden Ländern […].“ (Ebd.) Ob allerdings die 1970er Jahre im westlichen Kapitalismus als Monopolkapitalismus gekennzeichnet werden können, ist m.E. fraglich. Unabhängig davon: Wesentlich für den autoritären Etatismus sind nach Poulantzas strukturelle Veränderungen der Produktionsverhältnisse, der Arbeitsprozesse und der gesellschaftlichen Arbeitsteilung national wie weltweit. (Ebd.) Mit der neuen Staatsform seien Veränderungen der sozialen Klassen, der politischen Kämpfe und der Kräfteverhältnisse gegeben, nicht aber eine klare „Verstärkung des Staates“. „Der politische Etatismus ist mit der politischen Krise und der Krise des Staates artikuliert. Er ist zugleich eine Antwort auf Elemente dieser Krise, einschließlich seiner eigenen Krise. Deshalb ist der Etatismus keine eindeutige Verstärkung des Staates.“ (Ebd., 233) Er wendet sich mit dieser Argumentation u.a. gegen die Analysen der Frankfurter Schule, die nach seiner Ansicht „das Schreckensbild eines totalitären und allmächtigen Moloch-Staates zeichneten“, der „die Volksmassen“ durch Manipulationen integriert und die Menschen ihrer Subjektivität entraubt habe. (Ebd.) Der autoritäre Etatismus sei als Staatsform „erschreckend real“, er sei aber ein „Koloss auf tönernen Füßen“, da sich an seinen Polen ungleichmäßig „Stärkung und Schwächung des Staates“ entwickelten. (Ebd., 234) In den 1970er Jahren sei in den Ländern Spanien, Portugal, Griechenland, Italien und Frankreich der autoritäre Etatismus „durch eine Staatskrise gekennzeichnet“. (Ebd., 235) Er sieht in diesen Staatskrisen eine objektive Möglichkeit für die Linken, den Weg eines demokratischen Sozialismus einzuschlagen. (Ebd.) Dass diese Hoffnung illusorisch war, zeigt die historisch-politische Entwicklung. Vielleicht auch deshalb, weil Poulantzas die Bindungs- und Integrationskraft des kapitalistischen Staates vor allem durch die Zivilgesellschaft mit der Fähigkeit zur Konsensbildung zwischen den Herrschenden und Beherrschten nicht gesehen hat – einer Zivilgesellschaft, die zum integralen Bestandteil des Staates gehört.

Die Konzeption des Staates hat Konsequenzen für politische Strategien: Poulantzas argumentiert für eine Doppelstrategie: Einerseits eine radikale Transformation der Staatsapparate, anderseits das Vorantreiben von basisdemokratischen Bewegungen. Radikale Transformation meint bei Poulantzas nicht Zerschlagung oder Zerstörung dieses Apparates. Dies würde sich verbieten, wenn der demokratische Weg zum Sozialismus und der demokratische Sozialismus den politischen und ideologischen Pluralismus der Parteien einschließt sowie die Anerkennung des allgemeinen Wahlrechts und die Ausweitung und Vertiefung aller politischen Freiheiten, einschließlich der des Gegners (ebd., 289). Es dürfe keine etatistische Transformation des Staatsapparates geben. „Eine Transformation des Staatsapparates im Sinne des Absterbens des Staates kann sich nur auf ein gesteigertes Eingreifen der Volksmassen in den Staat stützen – sicherlich mit Hilfe der gewerkschaftlichen und politischen Vertreter der Volksmassen, aber auch durch die Entfaltung ihrer eigenen Initiativen innerhalb des Staates.“ (Ebd., 290) Für Poulantzas bedeutet diese Transformation ein „etappenweises Vorgehen“, das sich nicht auf eine bloße Demokratisierung des Staates beschränke. Diese Transformation müsse dann mit der Entfaltung neuer Formen der „direkten Basisdemokratie“ und der „Verbreitung von Netzen und Zentren der Selbstverwaltung“ (ebd.) begleitet werden. Er schreibt zum Abschluss seiner Staatstheorie: „Der Sozialismus wird demokratisch sein oder gar nicht.“ (Ebd., 294).

Fazit

Poulantzas Werk verdient m.E. deshalb Beachtung, weil die angesprochenen Ausführungen zur Staatstheorie immer noch aktuell sind. Sei es, den Staat als gesellschaftliches Verhältnis zu begreifen, seine „relative Autonomie“, um das Allgemeininteresse der herrschenden Klassen zu organisieren, sei es, seiner Analyse zufolge, die „Metamorphosen“ des kapitalistischen Staates (Stichwort: autoritärer Etatismus) zu verstehen. Natürlich geht es nicht darum, seine Gedanken unkritisch zu behandeln, denn seine Darlegungen zum Übergang zum demokratischen Sozialismus bieten sicherlich Möglichkeiten der kontroversen Debatte. Ebenso die „relative Unterentwicklung seines Ansatzes der politischen Ökonomie“ (Jessop 2007, 181) und die Nichtbeachtung der Bedeutung der Zivilgesellschaft (vgl. oben). Zu fragen ist, wenn nach Poulantzas die kapitalistische Ökonomie und der kapitalistische Staat umfassend transformiert werden müssen, was das für die Ökonomie bedeutet: Genossenschaftsprinzip, Selbstverwaltung? Was ist dann mit der „abstrakt allgemeinen Arbeit“ (Marx), was also mit dem Markt, was mit der Warenproduktion, was mit dem Geld?

Literatur

Demirović, Alex 2007: Nicos Poulantzas. Aktualität und Probleme materialistischer Staatstheorie, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Münster.

Jessop, Bob 2007: Kapitalismus Regulation Staat. Ausgewählte Schriften, Hamburg.

Paschkukanis, Eugen 2003: Allgemeine Rechtslehre und Marxismus, Freiburg.

Poulantzas, Nicos 2002: Staatstheorie. Politischer Überbau, Ideologie, Autoritärer Etatismus, Erstausgabe 1978, Hamburg.

Wolfgang Kastrup ist Mitglied der Redaktion und im AK Kritische Gesellschaftstheorie

 

Dieser Artikel stammt aus dem DISS-Journal 41 vom Juni 2021. Die vollständige Ausgabe als PDF finden Sie hier.