Ein Kommentar zu den jüngsten Wahlerfolgen der AfD.
Von Helmut Kellershohn. Erschienen in DISS-Journal 32 (2016)
Die AfD schwimmt zurzeit zweifellos auf einer Erfolgswelle. Sieht man einmal von ihrem Zwischentief nach der Spaltung der Partei 2015 ab, hält diese Erfolgswelle seit 2014 an. In allen seitherigen zehn Landtagswahlen gelang ihr der Sprung in die Landesparlamente, sieben Mal lag sie im zweistelligen Bereich. Bei den diesjährigen Landtagswahlen kam sie zweimal über die zwanzig Prozent (ST 24,3%, MV 20,8%), in drei Ländern (BW, MV, ST) wurde sie zur stärksten Oppositionspartei, im „Merkel-Land“ Mecklenburg-Vorpommern überrundete sie gar die CDU. Dass sie aus den kommenden Bundestagswahlen als drittstärkste Partei (vor den Grünen und vor der LINKEN) hervorgeht, ist nicht unwahrscheinlich. Worauf beruht dieser Erfolg?
1. Die AfD ist keine Ein-Punkt-Partei, auch wenn sie zunächst von der Eurokrise und dann der Flüchtlingsdebatte profitiert hat; sie ist keine Partei, die sich auf das randständige Image einer Neonazi-Partei reduzieren ließe, auch wenn sie zweifellos einen starken völkischen Flügel hat und immer wieder rechtsextreme Kräfte in der Partei ‚enttarnt’ werden; sie ist keine reine Protestpartei, sondern verfügt über einen stabilen Anhängerstamm, der in etwa genauso groß ist wie der in den Anfangsjahren der Grünen. Die Stärke der AfD liegt vielmehr darin, dass sie eine Sammlungsbewegung ist, die sich aus verschiedenen ideologischen Strömungen zusammensetzt. Sie ist ideologisch breit aufgestellt, kann von dorther die unterschiedlichsten Themen generieren, die für den nötigen öffentlichen Resonanzraum sorgen können. Und vor allem: Die AfD ist Ausdruck von Bruchstellen, die in den letzten Jahren die staatstragenden Parteien durchzogen haben. Sie ist, wenn man so will, Fleisch vom Fleische der ‚Staatsparteien’, insofern auch ein Abkömmling der Eliten, die zu bekämpfen die AfD vorgibt.
2. Wie bei jeder Sammlungsbewegung ist auch die Entwicklung der AfD durch heftige innerparteiliche Konflikte und Flügelbildungen geprägt gewesen, teils bedingt durch Rangkämpfe innerhalb des Führungspersonals, teils bedingt durch das unvermeidliche Ringen um einen tragfähigen ideologischen Konsens. Auch nach der Abspaltung des Lucke-Henkel-Flügels gingen diese Kämpfe weiter, nicht zuletzt durch die rege propagandistische, auf massive Provokationen setzende Tätigkeit des durch Teile der Neuen Rechten (Institut für Staatspolitik) inspirierten völkischen Flügels um Björn Höcke und Andre Poggenburg, dem sich der nationalkonservative Alexander Gauland anschloss.
Mit dem Grundsatzprogramm, das in diesem Jahr verabschiedet wurde, hat sich eine zwar prekäre, aber zumindest vorläufige Kompromissstruktur herausgebildet, die auch durch die jüngsten Querelen um die baden-württembergische Landtagsfraktion nicht infrage gestellt wurde. Sie beruht unter anderem auf folgenden Säulen: Erstens auf der Idee eines „starken Staates“, eines „nationalen Wettbewerbsstaates“ in der Tradition eines sich bereits in der Weimarer Republik entwickelnden „autoritären Liberalismus“ (Hermann Heller), der nach innen die Gesetze der ‚freien’ Marktwirtschaft exekutiert und nach außen eine Renationalisierung der Wirtschaftspolitik einfordert, gegen EU, Euro und TTIP; zweitens auf der Betonung der nationalen Souveränität und des nationalen Interesses in außen- und militärpolitischer Hinsicht, wobei zur Zeit die Mitgliedschaft in der Nato (noch) nicht in Frage gestellt wird; drittens auf der Fiktion einer weitgehend ethnisch-kulturellen Einheit der Nation, einerseits in der Tradition des völkischen Nationalismus (Volk als Abstammungsgemeinschaft), andererseits unter (angemaßter) Berufung auf christliche und aufklärerische Traditionen mit Stoßrichtung gegen das erklärte Feindbild des Islams; viertens auf einer Idealisierung der bürgerlichen Kleinfamilie mitsamt der Attribute, die dieser Institution zugewiesen werden (Naturalisierung traditioneller Geschlechterrollen etc.); und fünftens auf dem Konzept eines Staatsumbaus, der direkt-demokratische Verfahren mit einer Stärkung der Rolle des Bundespräsidenten verbindet und auch damit an Konzepte aus der Weimarer Republik anknüpft, die in die Richtung eines plebiszitären Präsidialregimes weisen.
3. Entgegen ihrer Genese als einer dominant neo(national)liberalen und nationalkonservativen Gruppierung mit besitz- und bildungsbürgerlichem Habitus ist es der AfD gelungen, Wählerschichten aus der Arbeiterklasse zu erschließen. Sie ist mittlerweile, was die Sozialstruktur ihrer Wählerschaft anbetrifft, sehr viel breiter aufgestellt als noch 2014. Symptomatisch hierfür war die Eroberung eines Direktmandats in einem traditionell sozialdemokratisch wählenden Wahlbezirk in Mannheim oder etwa, bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, die Eroberung von vier Direktmandaten in Ostberlin. Die wachsende Bedeutung des völkischen Flügels in der Partei, dem Gauland und Petry bereitwillig ‚Tribut’ zollten, hat dazu ebenso beigetragen, wie die populistische Ansprache an ein plebejisches Protestpotential. Die Überlagerung der Frontstellung gegen ‚die da oben’ durch die völkische Entgegensetzung von ‚deutsch’ und ‚nicht-deutsch’, wie sie sich in der semantischen Umwidmung der Parole „Wir sind das Volk“ niederschlägt, wurde sowohl durch Pegida als auch die AfD im Kontext der Flüchtlingsbewegung propagandistisch inszeniert. Der auch in Arbeiterschichten vorhandene Alltagsrassismus erhielt dadurch eine politische Stoßrichtung, von der die Linke (sowohl in der LINKEN als auch in der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften) sichtlich überrascht wurde.
Ein Wort zum Ansatz der Kritik
4. Dass Menschen ihre prekäre soziale Situation schon seit langem nicht mehr in Kategorien der Klassenauseinandersetzung wahrnehmen, sondern ihre plebejische Wut gegen sich selbst (als Resignation, Verbitterung oder Versagensgefühl) und nunmehr, in einem Akt der Verkehrung, gegen Fremde wenden, ist dabei ironischerweise auch ein Ausdruck oder Reflex verbreiteter linker Selbstgefälligkeit, die glaubt, man brauche sich nicht mehr mit solchen ‚Banalitäten’ wie Ausbeutung, sozialer Deprivation und grassierender Verunsicherung der Lebensperspektiven auseinanderzusetzen. Die Rechte übersetzt Entfremdung mit „Überfremdung“ und legitimiert damit den vorhandenen Alltagsrassismus, gibt ihm somit den Anschein moralischer Berechtigung. Der Linken muss daran gelegen sein, diesen Prozess wieder ‚rückgängig’ machen. Dabei reicht es nicht aus, Rassismus als Rassismus moralisch zu brandmarken. Die Kritik des Rassismus ist notwendig, aber rassistische Einstellungen sind, um mit Wolfgang Fritz Haug zu sprechen (vgl. Das Argument 314, S. 489), keine Primärideologie, sondern Effekte einer gesellschaftlichen Konstellation, in der Menschen wollen, dass nicht sie, sondern Andere die Untersten sein oder erst gar nicht ‚zu uns’ kommen sollen. Die Kritik des Rassismus bedarf also, analog zur Religionskritik, der Kritik der Verhältnisse, die das Bedürfnis nach rassistischen Ausgrenzungen mit produzieren. Von „Menschenfeindlichkeit“ zu sprechen, vergisst die menschenfeindlichen Verhältnisse, in denen Menschen leben. Und wer den Anti-Egalitarismus der Rechten im Namen bürgerlicher Gleichheit und im Namen der Menschenrechte kritisiert, übersieht, dass im Namen dieser Rechte Menschen verpflichtet werden, ihr Glück nur in den Mitteln des Kapitals: Privateigentum, Lohnarbeit und Geld zu suchen, was allemal die Zwangsläufigkeit von Ungleichheit impliziert, die die Rechte wiederum zur anthropologischen Gegebenheit schlechthin naturalisiert. Wer – frei nach Horkheimer – die AfD kritisieren will, sollte davon nicht schweigen.