„Ungleiche Sachverhalte dürfen ungleich behandelt werden!“

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

(Grundsatz des öffentlichen Rechts). Ein assoziativer Kommentar von Sigrid Töpfer. ((Sigrid Töpfer, 46, ist Rechtsanwältin in Hamburg, seit 20 Jahren vornehmlich im Ausländer- und Asylrecht sowie Strafrecht tätig.)) Erschienen in DISS-Journal 8 (2001). Wer das aktuelle “herrschende“ Rechtsbewusstsein erfassen will, dem ist ein Blick in die gültige Verfassung hilfreich: Unter den Menschen- und Bürgerrechten werden dort Rechte aufgeführt, die für alle Menschen gelten, neben solchen, die nur für Deutsche gelten. Die Wahrung der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheitssatz, Glaubens- und Gewissensfreiheit , Meinungsfreiheit Schutz von Ehe und Familie, Eigentum – diese Rechte gelten für alle. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, diese Rechte gelten dagegen nicht für Nicht-Deutsche. Beim Ausländergesetz 1965 und seiner Neuformulierung 1990 handelt es sich strukturell, sprachlich und materiellrechtlich im Wesentlichen um die Fortschreibung der Ausländerpolizeiverordnung von 1935. Von vornherein…

Weiterlesen„Ungleiche Sachverhalte dürfen ungleich behandelt werden!“

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten