Ein Protokoll der Verdrängung

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Zur Berliner OSZE-Antisemitismus-Konferenz. Von Jobst Paul. Erschienen in DISS-Journal 13 (2004)

Am 29. April 2004 ging die OSZE-Antisemitismus-Konferenz in Berlin mit einer Berliner Deklaration zu Ende. Darin stellten die 55 Vertragsstaaten fest, dass der Antisemitismus heute einen neuen Ausdruck und neue Formen angenommen habe und – zusammen mit anderen Formen der Intoleranz – eine Bedrohung der Demokratie, der Werte der Zivilisation und der gemeinsamen Sicherheit in den OSZE-Mitgliedsstaaten darstelle. Die Feindschaft gegen Juden – sei es gegen Einzelne oder gegen ein Kollektiv, sei es mit rassistischen, sozialen und/oder religiösen Begründungen – zeige sich neuerdings in verbalen und körperlichen Angriffen und in der Schändung von Synagogen und jüdischen Friedhöfen.

Die Vertragsstaaten wollen künftig eng mit den entsprechenden UN- und EU-Gremien und mit Nichtregierungsorganisationen kooperieren und alle antisemitischen Vorfälle dokumentieren. Sie verpflichten sich zu gesetzlichen Maßnahmen und dazu, die Erinnerung an den Holocaust wach zu halten und zum Kampf gegen Antisemitismus geeignete Erziehungsprogramme zu fördern. Man weist darauf hin, dass rassistische und antisemitische Übergriffe durch Propaganda in den Medien genährt werden können. In einem gesonderten Passus wird festgehalten, dass „internationale Entwicklungen oder politische Sachverhalte wie in Israel oder andernorts im Nahen Osten niemals Antisemitismus rechtfertigen” könnten.

Gestützt auf die historische Erfahrung der Kettenreaktion des europäischen Antisemitismus während vieler Jahrhunderte, erscheint die Berliner Erklärung als historisches Novum. Angesichts der vielen antisemitischen Attacken auf jüdische Synagogen und Friedhöfe in Deutschland insbesondere während der 90er Jahre und der rechtsextremistischen Gewaltakte, die sich seit 2000 bis in die jüngste Zeit gegen die jüdischen Gemeinden in Frankreich richten, hat man sich nun auf die konsequente Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten verpflichtet, zeitgleich in allen 55 OSZE-Staaten. ((Der Schwerpunkt der Berliner Deklaration liegt auf administrativ-strafrechtlichen Verabredungen der OSZE-Mitgliedstaaten und spiegelt damit die Ergebnisse der Wiener Vorbereitungskonferenz vom 19. Juni 2003, auf der diese Verabredungen bereits die Hauptrolle spielten. Vgl. http:// www.osce.org/documents/sg/2003/06/ 99_en.pdf.))

Daniel Goldhagen ((LOS ANGELES TIMES vom 30. April 2004)) bezeichnete es deshalb als das einzige Verdienst der Erklärung, den wachsenden Antisemitismus in Europa formell anerkannt zu haben. Er kritisierte jedoch scharf, dass die Erklärung „zahnlos” geblieben sei und nur eine Handvoll unverbindlicher Empfehlungen formuliere. Ein genauerer Blick auf die Substanz der Deklaration zeigt tatsächlich, dass sie lediglich allgemeine Grundsätze wiederholt, die sich seit 1999, insbesondere in früheren internationalen Abschlussdokumenten in der internationalen Antidiskriminierungsdebatte, eingebürgert haben. Daniel Goldhagen verweist nun allerdings mit Recht darauf, dass „trotz der Schrecken der Vergangenheit kein europäisches Land jemals nachhaltige Erziehungsprogramme” aufgelegt habe, die die Gefahr von Fehlinformation und Lügen über Juden und das Judentum vor Augen führen und eine Verbindung zwischen dem Antisemitismus von heute und der Jahrhunderte langen Judenverfolgung herstellen. „Nachdem der Antisemitismus über Jahrhunderte ihren Kontinent und ihre Gesellschaften vergiftet hat, ist es da zu viel, von den europäischen Regierungen, von der OSZE und der Europäischen Union zu fordern, dass sie die Geißel ernsthaft bekämpfen?”

Damit ist tatsächlich die Schwachstelle des europäischen Antidiskriminierungsprozesses getroffen, erst recht nun, da es um Antisemitismus gehen soll. Die international üblich gewordene Zuflucht zur Pädagogik kann eine populistische und zugleich eine beschwörende Note nicht verbergen. Man kann sie durchaus auch als Weigerung der westlichen Gesellschaften lesen, sich Ausgrenzung, Rassismus und Antisemitismus als eigenen kulturellen, gesamtgesellschaftlichen Produkten zu stellen.

Ohne Zweifel prägen pädagogische Strategien in den Schulen das biographische Ethos von Schülern und werden sich in gesellschaftlichen Fernwirkungen umsetzen, jedoch nur, wenn sie in einen gesamtgesellschaftlichen Reflexions- und Aufarbeitungsprozess eingebettet sind: Erst mit der bundespolitischen Kehrtwende des Jahres 1998, nach einem Jahrzehnt brutalster Übergriffe mit fast einhundert Mordopfern, tausenden von körperlich und psychisch Verletzten und fast täglichen Nachrichten über die Schändung jüdischer Friedhöfe, anerkannte die Bundespolitik die antirassistische Arbeit in den Schulen, der das Leben bis dahin schwer gemacht wurde.

Nun spricht das OSZE-Papier aber nicht von Rassismus, sondern von einer gegen Antisemitismus gerichteten Pädagogik. Die Tiefe der damit neu gestellten Problematik erhellt schon aus der Frage, ob die Pädagogik dazu nur an ihren bisherigen antirassistischen Strategien festhalten müsse. Wären Rassismus und Antisemitismus das gleiche, wäre für die Pädagogik z.B. die These eines Teils der Forschung attraktiv, der im 19. Jahrhundert entstandene Antisemitismus habe seine religiöse Begründung verloren und sei fortan rassischen Konzepten gefolgt.

Würde man sich auf diesen Weg begeben, müsste man allerdings auch die andere wissenschaftliche Ansicht einbeziehen, dass die antisemitischen Quellen des deutschen 19. Jahrhunderts ihre christlich- abendländische Rhetorik nicht aufgaben, als sie auf den Zug der Rasse-Theorie aufsprangen, und dass selbst nazistische Argumentationen stets bei einer penetranten, christlich-abendländischen Selbststilisierung blieben.

Doch welche pädagogische Wirkung würde es haben, bei der Erziehung gegen Antisemitismus jungen Menschen mit ‚offenen’ Fragen zu kommen, angesichts des Holocaust und während nicht weit entfernt Synagogen von der Polizei bewacht werden müssen? Und was könnte geschehen, wenn schulische Curricula die derzeit bestimmende These vom rassischen Antisemitismus tatsächlich in ihre antirassistische Strategie einbauten? Müssten sie nicht zuvor das antisemitische Konzept von der ‚jüdischen Rasse’ in die Köpfe bringen, um es danach wieder herauszubringen? Doch selbst dann schöbe sich schließlich die eigentliche Frage wieder nach vorn, was Antisemitismus und Rassismus unterscheidet, wenn es doch bei getrennten Begriffen und auch dabei bleibt, dass sich Fremdenhass nicht gegen deutsche Juden richten kann.

Doch auf welchen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Konsens könnte sich die Pädagogik dabei stützen? Es ist kein Geheimnis, dass die These vom ‚Rätsel’ des Antisemitismus einen nahezu offiziellen Status gewonnen hat. Einige Experten, von denen man ein klärendes Wort zum NS-Antisemitismus erhofft hatte, warteten z.B. im Jahr 1997 mit der verblüffendenAntwort auf, der Gegenstand entziehe sich der analytischen Erfassung und man solle überlegen, die Forschung darüber zu beenden und das Problem der „Psychopathologie” zu überlassen. ((Johannes G. Pankau, Vorwort. In: Johannes G. Pankau, (Hrg.) (1997) Rhetorik im Nationalsozialismus [Band 16 der Reihe ‹Rhetorik›, hrg. von Joachim Dyck, Walter Jens und Gert Ueding] Tübingen, S. IX; und Ulrich Nill, Sprache der Gegenaufklärung – Zu Funktion und Wirkung der Rhetorik im Nationalsozialismus, ebd., S.1- 8.)) Gunnar Heinsohn hat „zahllose Anhänger” dieser „Ratlosigkeitsposition” ausgemacht und hat 42 konkurrierende Definitionen zum NS-Antisemitismus ‚gesammelt’. Schließlich stellt er die Frage:„Wer will Schülern Vorwürfe machen, wenn selbst die Lehrer ihrer Lehrer verwirrt sind? Wie sollen die Einrichtungen der politischen Bildung zielgerichtet arbeiten, wenn selbst die Historiker mit händeringendem Bedauern passen müssen?” ((Gunnar Heinsohn (1995) Warum Auschwitz? (Rowohlt Taschenbuch Verlag) Hamburg, S. 15/16.))

Gegen die „Ratlosigkeitsposition” stellt die Berliner Deklaration gewiss keinen Durchbruch dar. Sie übergeht das Problem nur erneut,  ((Die Vorbereitungskonferenz der Berliner OSZE-Tagung in Wien vom 19. Juni 2003 verwendete genau 2 1/2 Stunden auf das Thema Erziehung. Von spezifischen pädagogischen Strategien gegen Antisemitismus ist nicht die Rede gewesen.)) lässt aber dadurch erstmals auch offiziell sichtbar werden, mit welcher Verdrängung Europa bisher insbesondere auf seine antisemitische Vergangenheit reagiert hat.

Die Frage, warum die europäische Kultur all die Verbrechen der Vergangenheit hervorbringen konnte, für die sich Papst Johannes Paul II. im Jahr 2000 vor der ganzenWelt entschuldigte, wird um so dringlicher, als Europa heute seine neue kulturelle Identität als Kontinent geziemlich feiert. Einer ihrer Eckpunkte aber war über Jahrhunderte die Farce des kulturellen und schließlich ‚apokalyptischen Kampfs’ gegen die Juden, genauer: die Legende von der christlichen ‚Übertrumpfung’ der jüdischen Ethik durch die hellenistische Philosophie. Erst wenn Europa das schreckliche Unrecht dieses Kernarguments des Antisemitismus, seine noch immer nicht widerrufene ‚Gründungslegende’ zurücknimmt und – nach zwei Jahrtausenden der Verweigerung – das Judentum als die ethische Säule seiner eigenen Identität anerkennt, wird es zu sich selbst und werden Juden in Europa nach Hause kommen können. Erst dann werden die Bedingungen, die zum Holocaust führten, nicht mehr bestehen und erst dann kann es die geforderten pädagogischen Curricula in den Schulen geben, deren Begründung die Berliner OSZE-Deklaration nun erneut in einen fernen pädagogischen Raum entsorgt hat.