Nationaler Wettbewerbsstaat auf völkischer Basis

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Das AfD-Grundsatzprogramm
Von Helmut Kellershohn. Erschienen in DISS-Journal 31 (2016)

Parteiprogramme sind Momentaufnahmen in der Entwicklung von Parteien. Auch im Falle der AfD könnte das neue Programm durch die weitere Entwicklung der Partei schon bald überholt sein. Die Positionskämpfe in der Partei gehen weiter, so dass das Gesicht der Partei demnächst sehr viel stärker durch den völkischen Flügel geprägt sein könnte, als das Programm mit seiner derzeitigen Kompromissstruktur anzeigt. Allerdings lässt sich das Urteil Oskar Lafontaines, die AfD sei ein Bestandteil des neoliberalen Blocks, auch schon am jetzigen Parteiprogramm nur bedingt verifizieren. Die ideologischen Elemente, die in die Richtung einer deutschnationalen und völkischen Bewegungspartei weisen, sind bereits im Programm enthalten und bräuchten nur weiter ausgebaut werden.

Schon jetzt steht das Programm unter einem ‚nationalen Imperativ’, der sich wie ein roter Faden durchzieht. Er verbindet die im Geiste des deutschen Ordoliberalismus stehenden neo(national)liberalen Komponenten mit christlich-konservativen, völkisch-nationalistischen und direkt-demokratischen Positionen. Es geht im Folgenden um dieses ideologische Grundgerüst, nicht so sehr darum, die vielen Detailforderungen des Programms aufzulisten.

„Ein schlanker, aber starker Staat“

Der neo(national)liberale Komplex setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: aus dem Plädoyer für eine Renationalisierung der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik – gegen EU, Euro oder TTIP – sowie aus dem Eintreten für eine neoliberale Wirtschaftspolitik im Innern. Beginnen wir mit dem Letzteren.

Die Forderung nach einem „schlanke[n] Staat für freie Bürger“ ist wenig originell, sondern greift auf Debatten in den 1990er Jahren zurück, als etwa Wolfgang Schäuble in Und der Zukunft zugewandt (1994) die angeblich ‚überfetteten’ sozialstaatlichen Apparaturen mit dem Bild der „Milchkuh“ (Arnold Gehlen) denunzierte. Durch den ‚ausufernden’ Wohlfahrtsstaat würden die klassischen Funktionen des Staates in den Hintergrund gedrängt. Daran knüpft die AfD an, wenn sie eine Konzentration auf vier Aufgabenbereiche verlangt: innere und äußere Sicherheit, Justiz, Auswärtige Beziehungen und Finanzverwaltung. Die Übernahme sonstiger Aufgaben bedürfe „besonderer Rechtfertigung“. Der Begriff Sozialstaat jedenfalls taucht nur ein einziges Mal im Programm auf. Die Klimaschutzpolitik wird abgelehnt.

Die ‚Verschlankung’ des Staates müsse sich sodann in einer entsprechenden Senkung der Staatsquote niederschlagen. Die AfD folgt hier der offiziellen Austeritätspolitik, will diese aber um eine „verbindliche“ Abgaben- und Steuerbremse ergänzen, „um die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben.“ Der finanzielle Spielraum des Staates soll damit weiter eingeschränkt werden.

Daneben plant die Partei einen neuen „Einkommensteuertarif mit wenigen Stufen und eine[m] deutlich höheren Grundfreibetrag“, in Anlehnung an das Stufenmodell des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof – ein Modell, von dem Besserverdienende am meisten profitieren würden, weil sie im Vergleich zum heute geltenden Recht viel mehr entlastet werden. Die Erbschafts- und Vermögenssteuer will die Partei ganz abschaffen, die für die Kommunen so wichtige Gewerbesteuer soll auf den Prüfstand gestellt werden. Woher die fehlenden Einnahmen kommen sollen, sagt die AfD nicht.

Die Begründung für die Rückführung der staatlichen Aufgaben und die Senkung der Staatsquote greift zurück auf die sog. „Ordnungsethik“ des deutschen Ordoliberalismus. Man beruft sich explizit auf Walter Eucken, Alfred Müller-Armack und Wilhelm Röpke. Deren Unterscheidung von reiner Marktwirtschaft und Kapitalismus begreift Letzteren als missratende Abweichung vom Ideal des freien Wettbewerbs und der vollständigen Konkurrenz. Um zu verhindern, dass es zu einer Vermachtung der Märkte kommt, bedarf es der ordnenden Hand des Staates, der die Rahmenbedingungen setzt und sie auch garantiert, selbst aber nicht als ökonomischer Spieler auftritt und so wenig wie möglich in das System der freien Konkurrenz eingreift. Er soll also ein durchaus „starker Staat“ sein, nämlich in Bezug auf diese Ordnungsfunktion und die zu erfüllenden Kernaufgaben sowie in Bezug auf die Aufgaben, um deren Berechtigung sich die AfD besonders bemühen will. Die Staatsfinanzen müssen folglich entsprechend umverteilt werden, wenn man bei der Abgaben- und Steuerbremse bleiben will. Es sind vor allem folgende Bereiche, in die die AfD Steuergelder fließen lassen will:

1. Innere Sicherheit: Im Innern will die AfD einen „sicherheitspolitischen Befreiungsschlag, um den Schutz der Bürger an [die] erste Stelle setzen“ zu können. Der Personalabbau bei der Polizei soll gestoppt und mehr Stellen eingerichtet werden. Die Justiz soll schneller, zuverlässiger und vor allem härter bestrafen (z.B. Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre, schärfere Bestrafung jugendlicher Straftäter). Im Widerspruch dazu steht die scheinheilige Kritik am „Überwachungs- und Bevormundungsstaat“, wenn die AfD gegen „freiheitsbeschränkende Eingriffe“ beim Waffenrecht plädiert.

2. Äußere Sicherheit: Die Bundeswehr ist für die AfD „Eckpfeiler deutscher Souveränität“ und ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung nationaler Interessen, etwa im Rahmen der NATO. Die Einsatzfähigkeit müsse sich an den „Herausforderungen künftiger Konflikte“ orientieren und höchstem internationalem Standard entsprechen. Weltspitze soll auch die nationale Rüstungsindustrie sein. Die AfD will die Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht für Männer.

3. Mittelstandspolitik: Diese gehört zu den Aufgaben, für die die AfD eine besondere Berechtigung sieht, denn der Mittelstand sei das „Herz unserer Wirtschaftskraft“. Die AfD will für den Mittelstand über die steuerrechtlichen Korrekturen, Bürokratieabbau, Deregulierung hinaus Vereinfachungen bei der betrieblichen Statistik, beim betrieblichen Beauftragtenwesen, bei betrieblichen Sicherheitsbestimmungen und beim Mindestlohn, den man ursprünglich ganz abgeschafft sehen wollte. Wie man dem Mittelstand beim Mindestlohn entgegenkommen will, wird nicht gesagt.

4. Familienpolitik: Die Familienpolitik beruht auf drei Pfeilern: Erstens auf vermeintlich sicheren Prognosen zur demographischen Entwicklung, die das Schlimmste befürchten ließen. Zweitens auf einer Ablehnung der sog. Masseneinwanderung vor allem aus islamischen Ländern, worauf ich später näher eingehe. Drittens auf einem christlich-konservativen Verständnis von Ehe und Familie als „Keimzellen der bürgerlichen Gesellschaft“. Die AfD will grundsätzlich „gewachsene kulturelle […] Traditionen und bewährte Institutionen“ bewahren, insofern sie „Halt und Bindung“ gewährleisten. Sie garantieren „den über Generationen gewachsenen gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und müssen daher unter dem „besonderen Schutz des Staates“ stehen. Die traditionelle Familie soll daher wieder „Mittelpunkt der Familienpolitik“ werden. Staatliche Erziehungsinstanzen im vorschulischen Bereich (Kita) werden als Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht betrachtet. Gender Mainstreaming, die angebliche Frühsexualisierung und generell der Kult der Individualität untergrüben „die Familie als wertegebende gesellschaftliche Grundeinheit.“ Die AfD fordert daher eine erhebliche Ausweitung der politischen, moralischen und finanziellen Unterstützung der traditionellen Familie, speziell für Mehrkindfamilien.

Halten wir fest: Das Gesellschaftsbild der AfD ist zunächst neoliberal geprägt. Gesellschaft ist in ihren Augen vor allem eine Wettbewerbsgesellschaft mit marktradikalen Zügen und Gemeinschaftsinstitutionen, die die prekäre Konkurrenz der Marktsubjekte durch „Halt und Bindung“ kompensieren sollen. Der Staat soll sich zwar weitgehender Eingriffe enthalten und seine Aufgaben qualitativ wie quantitativ begrenzen, also schlanker Staat sein, andererseits aber so stark sein, dass er die Sicherheit der Marktteilnehmer nach innen und außen garantieren, die Gemeinschaftsinstitutionen und den Mittelstand erhalten kann. Die Verlagerung der staatlichen Aufgaben und Ressourcen in diese Bereiche konstituiert den Staat, um einen Ausdruck von Joachim Hirsch zu gebrauchen, als nationalen Wettbewerbsstaat. Denn das ist die eigentliche Aufgabe des Staates, in der Konkurrenz der Nationalstaaten die Nation zu mobilisieren und fit zu machen.

Völkischer Nationalismus

Aus Sicht der AfD ist freilich die Transnationalisierung der Nationalstaaten, wie sie in Europa zur Herausbildung der EU und zur Bildung einer Währungsunion geführt hat, eine Fehlentwicklung, die revidiert werden muss. Es geht der AfD um die Rückentwicklung von Kompetenzen, die auf die zentralen Institutionen der EU und der Währungsunion übertragen worden sind. Als Ziel schwebt der AfD eine Rückkehr zu einer Wirtschaftsgemeinschaft (Freihandelszone) vor, wie sie vor Maastricht bestanden hat, und die Auflösung des Euro. Abgelehnt wird aber auch TTIP.

Die politische Gestalt eines zukünftigen Europas ist folglich auch nicht die eines europäischen Bundesstaates. Ziel ist vielmehr ein „Europa der Vaterländer“ oder explizit völkisch gewendet, wenn auch nicht im Programm stehend, ein „Europa der Völker“. Letzteres ist aber intendiert, wenn die AfD die Rückkehr zu einem Staatsbürgerschaftsrecht verlangt, das auf dem Abstammungsprinzip beruht. Im völkisch-nationalistischen Sinne ist damit ein ‚Volk’ imaginiert, das sich durch eine genealogische Kontinuität und ethnisch-kulturelle Homogenität über Jahrhunderte hinweg auszeichnet. Das Volk ist in diesem Verständnis eine Art Kollektiv-Subjekt und bildet die Grundlage der Nation. Volk ist aber auch im völkischen Sinne eine ‚Zeugungsgemeinschaft’, weshalb die oben skizzierte Familienpolitik problemlos auch völkisch interpretiert werden kann.

Nun kann man die völkische Idee der Abstammung durchaus unterschiedlich verstehen. Je stärker das Reinheitsprinzip betont wird, desto mehr gerät die Existenz des Volkes in den Rang einer natürlichen, biologisch gesicherten Tatsache und kann problemlos mit dem Rassengedanken kombiniert werden. Anders das AfD-Programm, das mit einem flexibleren, kulturalistisch gewendeten Volksbegriff aufwartet. Hier hat eine Modernisierung stattgefunden, die vor allem von Teilen der Neuen Rechten in den letzten Jahren vorbereitet wurde (z.B. in der Frage der Zuwanderung). Ethnische Homogenität wird hier also primär als „kulturelle Einheit“ verstanden, die auf „unverwechselbaren Eigenheiten“ beruhe. Sie speise sich aus den drei Quellen Christentum, wissenschaftlich-humanistische Tradition und römisches Recht. Aber auch die deutsche Sprache sei wichtig, sie sei das „Zentrum unserer Identität“, sie beruhe auf einer „natürlich gewachsene[n] Kultur und Tradition“. Aus diesen Bestimmungen leitet die AfD Forderungen ab, die die ethnisch-kulturelle Identität durch eine Reihe von Abgrenzungen konkretisieren sollen, darunter Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Sprache, zur national-identitären Ausrichtung des Geschichtsbildes und zur festen Verankerung einer „deutschen Leitkultur“ (gegen Multikulturalismus).

Als wichtigstes Kampffeld hat sich die AfD den Islam auserkoren, wobei man in das Dilemma gerät, die grundsätzliche Ablehnung des Islams („Der Islam gehört nicht zu Deutschland“) mit der im Grundgesetz verankerten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit in Einklang zu bringen. Im Leitantrag der Bundesprogrammkommission behalf man sich damit, dass man von einem „orthodoxen Islam“ sprach, „der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als allgemeingültige Religion erhebt“. Ein solcher Islam sei „mit unserer Rechtsordnung und Kultur nicht vereinbar.“ Man gab also zu, dass es auch einen anderen Islam gibt (oder geben könnte), als den hier beschriebenen. Und empfahl die Unterstützung für einen ‚Reform’-Islam.

Auf dem Parteitag kam es dann zu einer Verschärfung, die von der Patriotischen Plattform lanciert wurde. Praktisch wird nun dem Islam jedwede Reformfähigkeit abgesprochen, was im Prinzip bedeutet, dass der Islam eigentlich aus Deutschland verschwinden sollte. Der Islam wird damit in Gänze zum Feind erklärt. Sanktionen gegen ‚verfassungsfeindlich’ agierende Imame, Abschaffung islamtheologischer Lehrstühle, das Verbot von Minaretten, des Muezzinrufs, der Vollverschleierung oder des Kopftuchs bei Lehrerinnen und Schülerinnen in staatlichen Bildungseinrichtungen können als Minimalforderungen verstanden werden, die jeder Zeit durch weitergehende Forderungen ergänzt werden könnten.

Die Haltung der AfD zur Zuwanderung ist, gerade mit Blick auf die Zuwanderung von Muslimen, äußerst restriktiv. Das Asylrecht als Grundrecht soll abgeschafft und durch eine institutionelle Garantie ersetzt, ein internationales Abkommen wie die Genfer Konvention „an die globalisierte Gegenwart mit ihren weltweiten Massen-Migrationen“ angepasst werden. Die EU-Personenfreizügigkeit soll nach Maßgabe nationalstaatlicher Interessen ausgerichtet, legale Einwanderung aus Drittstaaten nach „qualitativen Kriterien“, orientiert am kanadischen Modell, „maßvoll“ gestaltet und Integration im Prinzip als Assimilationsleistung eingefordert werden. Die imaginierte ‚völkische Ordnung’, so die Quintessenz, darf eben nicht durch eine „Multi-Minoritätengesellschaft“ ersetzt werden.

Umbau des Staates

Die AfD will einen Umbau des Staates. Das Vehikel dazu ist die Forderung nach einer direkten Demokratie, wobei man sich auf das Schweizer Vorbild beruft. Die AfD geht davon aus, dass in Deutschland die Volkssouveränität eine Fiktion sei. „Heimlicher Souverän“ ist „eine kleine, machtvolle politische Führungsgruppe innerhalb der Parteien“, eine „politische Klasse von Berufspolitikern“, die sich um ihr eigenes „Wohlergehen“ und ihre Macht kümmert und den Staat „ausbeutet“. Generell will man die Macht der Parteien beschränken, da sie den Staat ausbeuten. Paradoxerweise konstituiert sich die AfD selbst als Partei, will aber ein ganz anderer Typ Partei sein als die von ihr kritisierten Altparteien. Wie geht das?

Es gibt im Programm eine interessante Formulierung: Die Abgeordneten seien „Mandatare“ der Bürger, nicht der Parteien. Das widerspricht natürlich dem Grundgesetz, das von einem freien Mandat der Parlamentarier ausgeht, auch wenn in der Praxis der Fraktionszwang überwiegt. Allerdings fordert die AfD auch nicht das imperative Mandat, wie wir es aus der Rätebewegung kennen. Und wir kennen aus der athenischen Demokratie das Prinzip des Losverfahrens. Soviel Radikalität traut sich die AfD offensichtlich nicht zu.

Die Idee des Mandatars verweist auf etwas anderes. Erinnern wir uns an den völkischen Volksbegriff. Das Volk als Kollektiv-Subjekt ist keine empirische Größe, das man gewissermaßen am Stammtisch vorfindet. Das Volk ist vielmehr eine Art metaphysische Größe, die aber mit Willen und Geist (Volksgeist) ausgestattet ist. Wie aber kann man den Willen des Volkes erkennen? In Wahlen können lediglich empirisch Mehrheiten festgestellt werden. Mehrheiten sind aber nicht gleichbedeutend mit dem Willen des Volks (als metaphysischem Subjekt), sondern immer nur Bestandteil eines plural zusammengesetzten Meinungsspektrums. Wenn dagegen der Populist (oder der völkische Nationalist) sich auf das Volk beruft, es gegen die Eliten in Stellung bringt, dann kann er das nur, weil er ein „moralisches Alleinvertretungsrecht“ (Jan-Werner Müller) in Anspruch nimmt. Mit anderen Worten: Der Populist weiß immer schon, was das Volk denkt und was des Volkes Wille ist. Er repräsentiert das, ob er nun gewählt wird oder nicht. Er ist eben Mandatar des Volkes bzw. der Bürger, was heißt, er unterschiebt dem sog. Volk das, was er als Volkswille behauptet. Gewinnt er damit Abstimmungen, umso besser.

Geht man von diesen Überlegungen aus, so ist das, was die AfD zur direkten Demokratie schreibt, ein Fake. Es geht gar nicht darum, den Bürgern eine größere Teilhabe am politischen Geschäft zu verschaffen. Vielmehr geht es darum, erinnern wir uns an die Weimarer Republik, Volksbegehren und Volksentscheide gegen das System der parlamentarischen Demokratie, gegen das Parteiensystem in Stellung zu bringen. In dieser Hinsicht ist eine weitere Forderung auf dem AfD-Parteitag in das Programm gerutscht, nämlich die Direktwahl des Bundespräsidenten, um diesen in seinem Amt aufzuwerten. Das erinnert ebenfalls an die Weimarer Republik, denn die parlamentarische Demokratie wurde nicht nur von der Seite direktdemokratischer Verfahren, sondern auch von der Rolle des Reichspräsidenten in der Verfassung in die ‚Zange’ genommen. Und wir wissen, dass die extreme Rechte in der Weimarer Republik sich die Stärkung der Autorität des Reichspräsidenten (plebiszitär abgesichert) auf die Fahnen schrieb, um die Republik aus den Angeln zu heben. Davon ist die AfD sicherlich noch weit entfernt, aber sie strebt, getragen vom angeblichen ‚Volkswillen’, parlamentarische Mehrheiten an, mit denen sie möglicherweise den Umbau des Staates in diese Richtung betreiben könnte.