Die „unternehmerische Stadt“ und das „Recht auf Stadt“

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Von Anne Vogelpohl ((Dr. Anne Vogelpohl ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Kontext des Forschungsverbundes „Neuordnungen des Städtischen im neoliberalen Zeitalter“ am Institut für Humangeographie, Goethe-Universität Frankfurt am Main. Aktuell forscht Anne Vogelpohl über die Rolle von externer Beratung, insbesondere durch Unternehmensberatungen, in der Stadtpolitik.)). Erschienen in DISS-Journal 24 (2012) Eine der wohl am wenigsten umstrittenen Überzeugungen in der sozialwissenschaftlichen Geographie ist die, dass jede gesellschaftliche Veränderung auch eine räumliche Veränderung ist. Der Zusammenhang von Raum und Gesellschaft kann dabei weder hierarchisch noch kausal verstanden werden: Gesellschaft ‚beinhaltet‘ nicht Raum und Gesellschaft ist auch kein Teil des Raumes. Stattdessen vollziehen sich gesellschaftliche Prozesse über Raum. Gesellschaft kann deswegen auch nicht den Raum beeinflussen, genauso wenig wie dieser Gesellschaft beeinflusst. Die beiden Konzepte sind zwar nicht synonym, aber auf engste miteinander verwoben. Somit ist für jeden…

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Antiziganistische Zustände: Das Beispiel Duisburg

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Von Michael Lausberg. Erschienen in DISS-Journal 24 (2012) Seit der Einwanderung von südosteuropäischen Roma nach Duisburg ist ein Klima der Ablehnung entstanden. Antiziganistische Stereotypen sind offenbar nicht nur in weiten Teilen der Bevölkerung präsent, sondern auch in der lokalen Presselandschaft. Am DISS hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die das Geschehen in Duisburg-Hochfeld und Duisburg-Bergheim dokumentieren und analysieren wird. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben von Juni bis Ende September 2012 zusätzlich rund 2,500 Einwandererinnen und Einwanderer aus Serbien und Mazedonien in der Bundesrepublik Asyl beantragt, überwiegend Sinti und Roma. Innenminister Friedrich beorderte daraufhin 60 zusätzliche BeamtInnen zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, um die Anträge, die seinen Angaben zufolge praktisch keine Erfolgschancen haben, schnell abzuwickeln. Obwohl die deutschen Rechtsmittelfristen dies nicht zuließen, sei das Schweizer Schnellverfahren binnen 48 Stunden ein Vorbild. Darüber…

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