- Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung - https://www.diss-duisburg.de -

Die NPD-Verbotsdebatte

Perspektiven auf ein Parteiverbot in der Wissenschaft. Von Robin Heun. Erschienen in DISS-Journal 23 (2012), 11-13

Die Debatte um ein Verbot der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ist so alt wie die Partei selbst. Bereits vier Jahre nach ihrer Gründung 1964 wurde von der Politik anlässlich ihrer elektoralen Erfolge auf Landesebene ein Verbotsantrag erwogen. ((Vgl. NPD: Tut und tut. Der Spiegel 52/1968, 25-31.))  Seither wird in der bundesdeutschen Politik in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen kontrovers über ein NPD-Verbot diskutiert.

Im Jahr 2001 reichten schließlich vor dem Hintergrund verstärkter rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten alle drei antragsberechtigten Verfassungsorgane Verbotsanträge gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Das zunächst zugelassene Parteiverbotsverfahren scheiterte allerdings im März 2003 infolge der unklaren Rolle von Verbindungspersonen des Verfassungsschutzes, (sog. V-Leute). ((Bei V-Leuten handelt es sich nicht – wie fälschlicherweise hin und wieder angenommen wird – um verdeckte Ermittler, die in die Neonaziszene eingeschleust werden, sondern um Personen, die dieser Szene oder deren Umfeld bereits angehören, von staatlichen Stellen als Spitzel angeworben werden und oftmals gegen Bezahlung Informationen an den Verfassungsschutz liefern.)) Die entscheidende Frage, ob die NPD verfassungswidrig ist, wurde gar nicht geprüft.

Im November 2011 wurde die NPD-Verbotsdebatte von PolitikerInnen nahezu aller Parteien erneut in Gang gesetzt, nachdem die rechtsterroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) enttarnt wurde. ((Die FDP hielt sich mit den Verbotsforderungen allerdings zurück. Auch während des ersten NPD-Verbotsverfahrens sprach sie sich gegen ein Verbot aus. )) Intensiviert wurde die Debatte, als die Polizei im Zuge der Ermittlungen gegen den NSU am 29. November 2011 den ehemaligen thüringischen NPD-Spitzenfunktionär Ralf Wohleben verhaftete. Er steht im Verdacht, dem NSU eine Schusswaffe nebst Munition verschafft zu haben. Nur wenige Tage später, am 9. Dezember, beschloss die Innenministerkonferenz einstimmig, ein NPD-Verbot „anzustreben“ – ein konkreter Beschluss für ein neues Verfahren wurde jedoch nicht gefasst. Am 22. März 2012 beriet eine Sonder-Innenministerkonferenz über das weitere Vorgehen in der Verbotsfrage und beschloss einstimmig, eine Materialsammlung anzulegen und vom 2. April 2012 an auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten. Über die entscheidende Frage, ob ein neues Verbotsverfahren eingeleitet wird, soll am 6. Dezember 2012 entschieden werden.

Das Verbot der NPD steht folglich auf der Agenda der InnenministerInnen und MinisterpräsidentInnen, wobei sich bisher in und über die Parteigrenzen hinweg keine einheitliche Position konstatieren lässt. ((Vgl. NSU nicht ‚militanter Arm der NPD‘. Pressemeldung vom 02.03.2012, http://archiv.sueddeutsche.de/45j383/495668/NSU-nicht-militanter-Arm-der-NPD.html [19.6.2012]; Politik uneins bei NPD-Verbotsverfahren. http://www.zeit.de/news/2012-03/16/extremismus-politik-uneins-bei-npd-verbotsverfahren-16114212 [19.06.2012].))Auch deshalb lohnt es sich den Blick auf die Verbotsdiskussion in der Wissenschaft zu richten, da nicht zuletzt die Positionen aus der Forschung (insbesondere vor dem Hintergrund des gescheiterten Verbotsverfahrens) eine Handlungsorientierung für die Politik darstellen dürfte.

In der Forschung beschäftigen sich WissenschaftlerInnen verschiedener Disziplinen – JuristInnen, PolitologInnen und SoziologInnen – mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit, Angemessenheit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines NPD-Verbots. Die wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Themenkomplex erscheinen in den meisten Fällen etwas zeitversetzt zu den Verbotsdebatten. So lässt sich eine große Anzahl an Veröffentlichungen kurz vor, während und nach dem ersten NPD-Verbotsverfahren ausmachen (also von Ende 2000 bis Ende 2003).

Im Folgenden werden die Ergebnisse einer Argumentationsanalyse zum NPD-Verbot in der wissenschaftlichen Literatur dargestellt. ((Der Analysekorpus umfasste insgesamt 57 thematisch einschlägige Texte (aus dem Zeitraum von 2000 bis 2012) von 29 Wissenschaftlern – darunter 13 Politologen, neun Juristen, drei Soziologen, drei Historikern und einem Kriminologen. Außerdem wurden zwei Experteninterviews in die Analyse einbezogen. )) Vier Fragen waren für die Analyse leitend:

Das Bild von der NPD

Die VerbotsskeptikerInnen setzen ihren Akzent auf strukturelle organisatorische Schwächen der NPD und zeichnen ein Bild von einer gesellschaftlich und politisch nur geringfügig bedeutenden Organisation, von der keine Gefahr für das politische System ausgehe. Für diese Auffassung kann exemplarisch Lars Flemming zitiert werden: „Trotz des NPD-Erfolgs in Sachsen deutet nichts auf eine Gefahr für die zweite deutsche Demokratie“. (Flemming 2005, 247). Teilweise kann diese Auffassung bereits an einer pathologisierenden Wortwahl festgemacht werden. Die Rede ist von  „Spinner(n)“ und „unterbelichtete[n] Existenzen“ oder von den „wirren Maximen der NPD“.

Die VerbotsbefürworterInnen setzen ihren Akzent dagegen auf organisatorische Stärken der Partei („kompletten Propagandaapparat“, „personelle Infrastruktur“). Außerdem betonen sie den Gewaltcharakter der NPD und zeichnen ein Bild von einer bedrohlichen Organisation. ((Häufig wird die Zusammenarbeit mit gewaltbereiten neonazistischen Kameradschaften hervorgehoben. Außerdem sei die Partei ideologisch und programmatisch mit dem Nationalsozialismus „wesenverwandt“ und in ihr seien obendrein mehrere Rechtsterroristen politisiert worden.)) Die NPD-Bilder, die in der wissenschaftlichen Debatte eingehen, beziehen sich nur auf bestimmte Aspekte dieser Partei. Dies gilt sowohl für die Befürworter wie auch für die Kritiker eines Verbots. Sie dienen vor allem dazu, die eigene Position zu einem NPD-Verbot zu stützen.

Wie wird das Parteiverbotsinstrument bewertet?

Bei den Verbotsskeptikern wird das Instrument eines Parteiverbots häufig als ein „Ultima-Ratio-Werkzeug“ der „wehrhaften Demokratie“ interpretiert. Es sollte erst dann angewendet werden, wenn die Demokratie „tatsächlich in Gefahr ist“. Dabei wird die Frage, wann eine „tatsächliche Gefahr“ vorliegt, unterschiedlich oder überhaupt nicht beantwortet. ((Seyda Dilek Emek akzentuiert z.B., dass zwischen der bisherigen deutschen Verbotspraxis nach Art. 21 GG und dem europäischen Parteiverbotsmaßstab nach Art. 11 EMRK ein erhebliches Konfliktpotenzial bestehe. Nach der Rechtssprechung des EGMR muss die betreffende Partei eine realistische Chance besitzen, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verwirklichen. Emek betont, dass eine Fortführung der Rechtssprechungspraxis des BVerfG einen Verstoß gegen Art. 11 EMRK darstelle.))

Daneben gibt es bei VerbotsskeptikerInnen noch einige, die an der Funktionalität (Uwe Volkmann) oder an der derzeitigen Konzeption des Parteiverbotsinstruments (Armin Scherb) ihre Zweifel erheben. (Volkmann 2005, 582f.) (Scherb 2008, 40-45). Anderseits gibt es Personen, wie den Verfassungsrechtler Wolfgang Löwer, der die Anwendung des Verbotsinstruments als legitim erachtet, sobald es einer „entsprechenden“ Partei gelingt, in die Parteienfinanzierung einzutreten. ((Wolfgang Löwer im Interview mit dem Autor, 23.01.2012))

Zudem wird die verfassungsrechtliche Grundlage des Parteiverbots, Art. 21 Abs. 2 GG, in der Forschung unterschiedlich interpretiert. Während z.B. der Jurist und Verbotskritiker Horst Meier davon ausgeht, dass es nicht im Sinne dieses Artikels sei, bestimmte Ideen aus dem Prozess der politischen Willensbildung „auszuschneiden“ ((Meier vertritt die Auffassung, dass Militanz der einzig diskutable Grund sei, eine Partei zu verbieten. (Meier 2005, S. 269). Die fdGO könne nicht durch „bloße Zielsetzungen“ beeinträchtigt oder „gar beseitigt“ werden, dazu benötige es gewalttätige Aktionen. (Meier 2001, 447/493). Der NPD sei aber keine Gewaltstrategie und erst recht kein militanter Kampf um die Straße zuzurechnen. (Meier 2009, 33).)), gehen Wolfgang Löwer, Steffen Kailitz und Hajo Funke davon aus, dass die Ideologie und Programmatik der NPD „verbotsfähig“ sei.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die unterschiedlichen Bewertungen des Instruments einen beträchtlichen Konflikt in der Parteiverbotsfrage darstellen. Die Wissenschaft liefert hier keine ‚Gebrauchsanweisung’, die angibt, ab wann es angemessen ist, einen Verbotsantrag zu stellen.

Welche Erwartungen werden mit einem NPD-Verbot verknüpft?

Die VerbotsskeptikerInnen verknüpfen mit dem Parteiverbot in erster Linie unerwünschte ‚Nebenwirkungen’. Sie befürchten eine Radikalisierung bzw. gehen davon aus, dass die Aktivitäten dann im Untergrund stattfinden. Auch die Neugründung einer Partei gehört zu solchen Befürchtungen. So betont der Soziologe Ruud Koopmans im Zuge der aktuellen Debatte, dass ein Verbot im guten Fall zwei Drittel der Anhänger einschüchtern würde. Aber das Risiko sei groß, „dass der andere Teil sich weiter radikalisiert und sich eine zweite rechtsterroristische Generation bildet“. ((„Die Gesellschaft insgesamt muss sich Fragen stellen“. Interview mit Prof. Ruud Koopmanns. http://www.tagesspiegel.de/politik/soziologe-koopmans-zu-npd-verbot-die-gesellschaft-insgesamt-muss-sich-fragen-stellen/5916542.html [19.6.2012].))

Die VerbotsbefürworterInnen hingegen verbinden mit einem Verbot positive Wirkungen im Hinblick auf die Schwächung des organisierten Rechtsextremismus. In diesem Zusammenhang erwähnt etwa Fabian Virchow, dass ein erneuter Aufbau der derzeitigen Parteistruktur in wenigen Jahren nicht zu schaffen wäre. (Vgl. Virchow 2008, 275.) Negative Wirkungen werden mit dem Verbot indessen seltener verknüpft, eher werden die Thesen der SkeptikerInnen kritisiert. (Vgl. etwa Erb 2008.) Allerdings sind sich sowohl die SkeptikerInnen als auch die BefürworterInnen darin einig, dass ein Verbot nicht die rechtsextremen Einstellungsmuster abschafft. Gleichwohl wären die SkeptikerInnen nicht damit einverstanden, eine ihrer Ansicht nach für die „fdGO“ ‚ungefährliche’ Partei zu verbieten, um den organisierten Rechtsextremismus zu schwächen. (Vgl. Emek 2006, 252.)

Wie wird ein Verbot/Nicht-Verbot begründet?

Die VerbotsbefürworterInnen begründen die Zweckmäßigkeit des Parteiverbots in erster Linie mit der ideologischen und programmatischen Ausrichtung der NPD. Der Politologe Kailitz analysierte etwa ihr Parteiprogramm und gelangt zu dem Ergebnis, dass die NPD verboten werden müsste, da sich bereits deutlich erkennen ließe, dass die Partei Staatsverbrechen plane. Er bezieht sich dabei auf ihr sog. „Ausländerrückführungsprogramm“ und erläutert, dass die NPD rund elf Millionen Menschen, darunter auch Millionen mit deutscher Staatangehörigkeit vertreiben will.  (Kailitz 2009)

Weitere Begründungen fußen auf einer normativ-demokratietheoretischen Logik („Menschenfeindlichkeit“, „negative Werte“), die sich bei einigen VerbotsbefürworterInnen mit einer historischen Argumentation verschränkt. An einer normativ-historischen Argumentationslogik knüpft auch der Verfassungsrechtler Wolfgang Löwer an, wenn er erläutert, weshalb die Bundesrepublik die Politik der NPD nicht tolerieren sollte.

 „Ich kann ja keine Mitspieler akzeptieren, die bereit sind, anderen Menschen die Würde abzusprechen. […] Da spielt unsere Vergangenheit auch eine ganz maßgebliche Rolle. Wir haben in Ansehung unserer Geschichte eine Pflicht zur erhöhten Sensibilität gegenüber Rechtsextremismus. Von mir aus kann das in Frankreich oder in Belgien in eine gewisse größere Toleranz laufen, aber die haben auch nicht unsere Geschichte, sondern sind Opfer unserer Geschichte. Das ist wie mit der Holocaustlüge und der Strafbarkeit. Wir lösen uns nicht aus unserer Geschichte an der Stelle. Und von daher können wir nicht bereit sein zu akzeptieren, dass es solche würdeverachtende Politik gibt.“ ((Wolfgang Löwer im Interview mit dem Autor, 23.01.2012.))

Bei den VerbotsskeptikerInnen fungieren bereits die zu erwartenden negativen Nebenwirkungen als Begründung, um ein NPD-Verbot als nachteilig zu deklarieren. Anderseits führen die SkeptikerInnen neben den Nebenwirkungen in der Regel an, dass ein Parteiverbot keine Abhilfe gegen rechtsextreme Gewalt schaffe und dass die Demokratie in Deutschland heute stabil und gefestigt sei. Einige Skeptiker, wie Jesse, Flemming oder Meier argumentieren auch, dass ein Bodensatz rechtsextremistischer Kräfte in der Demokratie ‚normal’ sei. Meier schreibt: „Seit langem ist bekannt, dass es in allen Demokratien einen ziemlich konstanten Bodensatz von latenten Rassisten, Antisemiten und Antidemokraten gibt. Solche Zeitgenossen muss man ertragen.“ (Meier 2005, 268) Dieses Argument macht einen weiteren Grundkonflikt sichtbar: Während einige Verbotsskeptiker beim Rechtsextremismus von der ‚Bodensatzthese’ ausgehen, betonen einige Verbotsbefürworter (u.a. Christoph Butterwegge ((Im Zuge der aktuellen Verbotsdiskussion schreibt Christoph Butterwegge: „Wer nicht darüber reden will, warum Rechtsextremismus entsteht, kann aber zu seiner Eindämmung wenig beitragen, sondern erweckt den Eindruck, durch die Verbotsforderung von dem eigentlichen Problem abzulenken, dass Rassismus, Nationalismus und Sozialdarwinismus – die Kernideologien des Rechtsextremismus – tief in unserer Gesellschaft verankert sind“ (Butterwegge 2011).)), dass rechtextreme Einstellungen tief in unserer Gesellschaft verankert sind und mit dem Agieren der NPD weiter verbreitet und gefestigt werden.

Ausblick

Die wissenschaftliche Debatte um ein NPD-Verbot verbindet zwei Themenfelder miteinander. Zum einen geht es um das Verbotsinstrument als eine verfassungsrechtliche Norm. Dies ist eine vorwiegend juristische Perspektive – einschließlich der Beachtung des Mehr-Ebenen-Rechtssystems, die sehr unterschiedlich interpretiert wird. Zum anderen dreht es sich bei der NPD-Verbotsfrage um den (organisierten) Rechtsextremismus. Dies ist eine vorwiegend sozialwissenschaftliche Perspektive. Dabei wird der Rechtsextremismus gleichfalls sehr unterschiedlich interpretiert. Die wissenschaftlichen Positionen bieten somit letztlich ein facettenreiches Arsenal an Argumentationsvorlagen für die Politik, aus der sich die jeweiligen politischen Lager dann bedienen können.

Vor dem Hintergrund der Wahlerfolge extrem rechter Parteien in Europa und den Ergebnissen empirischer Studien, wie der „Mitte Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung oder den Langzeitstudien des Forscherteams um Wilhelm Heitmeyer (Deutsche Zustände), die eindeutig belegen, dass sich rechtsextreme Einstellungen nicht nur vereinzelt am Rande der Gesellschaft finden lassen – Stichwort: Institutioneller Rassismus, „Döner-Morde“ –, muss die These von der ‚lupenreinen demokratischen Mitte’ verworfen werden und die Frage nach dem NPD-Verbot nicht nur hinsichtlich juristischer Voraussetzungen (u.a. Beachtung der Rechtsprechung des EGMR), sondern auch bezüglich dieser Befunde diskutiert werden. Rechtsextremismus muss als ein gesamtgesellschaftliches, menschenfeindliches und damit als ein demokratiegefährdendes Phänomen erkannt und bekämpft werden.

Bezüglich der aktuellen Verbotsdebatte sind die Verbotsbemühungen aus der Politik ernst zu nehmen. Damit die Debatte jedoch nicht wieder von der Agenda verschwindet, müsste es den VerbotsbefürworterInnen aus der Politik gelingen einen überparteilichen Konsens in dieser Frage herbeizuschaffen. Hier wird viel davon abhängen, ob die eingesetzten Untersuchungsausschüsse zu den NSU-Morden belastende Verstrickungen zur NPD ermitteln werden, aber auch davon, ob die InnenministerInnen tatsächlich auf die Informationen von V-Leuten verzichten, um die vom BVerfG geforderte Voraussetzung für ein Verbotsverfahren zu erfüllen.

Literatur

Butterwegge, Christoph 2011: Offensiv gegen Rechts. Gastbeitrag veröffentlicht auf der Website der Frankfurter Rundschau, http://www.fr-online.de/meinung/gastbeitrag-offensiv-gegen-rechts,1472602,11243004.html [19.06.2012].

Emek, Seyda Dilek 2006: Parteiverbote und Europäische Menschenrechtskonvention. München.

Erb, Rainer 2008: Bedenken gegen ein NPD-Verbot. Wie stichhaltig sind Befürchtungen der Gefahrenentwicklung? In: Tribüne, Jg. 47, H. 188, S. 105-115.

Flemming, Lars 2005: Das NPD-Verbotsverfahren. Vom „Aufstand der Anständigen“ zum „Aufstand der Unfähigen“. Baden-Baden.

Kailitz, Steffen 2009: Verfassungsfeind NPD. Das nationalsozialistische Vertreibungs- und Nationalisierungsprojekt der NPD. In: Freiheit und Recht, Nr. 2/2009, 1-7

Meier, Horst 2009: Endlosdebatte NPD-Verbot. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 54 Jg. H. 10, S. 33-35.

Meier, Horst 2005: Die Freiheit der NPD. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 50 Jg. H. 3, S. 266-269 .

Meier, Horst 2001: Ob eine konkrete Gefahr besteht, ist belanglos‘. Kritik der Verbotsanträge gegen die NPD. In: Leviathan, 29 Jg.  H. 4, S. 439-468.

Weckenbrock, Christoph 2009: Die streitbare Demokratie auf dem Prüfstand. Die neue NPD als Herausforderung. Bonn.

Virchow, Fabian 2008: Würde ein Verbot der NPD schaden? In: Virchow, Fabian / Dornbusch, Christian (Hg.): 88 Fragen und Antworten zur NPD. Weltanschauung, Strategie und Auftreten einer Rechtspartei – und was Demokraten dagegen tun können. Schwalbach/Ts, S. 273-276.