„Dickbrettbohren“

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Tagung des Verfassungsschutzes zur Neuen Rechten. Von Helmut Kellershohn. Erschienen in DISS-Journal 12 (2004)

Innenministerium und Verfassungsschutz (VS) des Landes Nordrhein-Westfalen veranstalteten am 8. Oktober 2003 in Düsseldorf eine politisch nicht unumstrittene Tagung zur sogenannten „Neuen Rechten“ (NR). Die Überlegungen, die der Tagung zugrunde lagen und aus der Sicht des VS für sie sprachen, werden in einer Pressemitteilung offen angesprochen: Der VS möchte mit einer intellektuell „aufgerüsteten“ Mitarbeiterschaft und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit sein Verständnis vom „Schutz unserer Verfassung“ unter die Leute bringen und sich als „Ansprechpartner für Wissenschaft, Medien und politische Bildung“ profilieren.

Im Hintergrund dieser Offensive steht der seit Jahren anhaltende Konflikt mit der rechtsintellektuellen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (JF), die sich zu Unrecht vom VS-NRW beobachtet fühlt. Derzeit strebt sie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an, um die Beobachtung unterbinden zu lassen.

Im Vorfeld der Tagung hatte die JF denn auch schwere publizistische Geschütze aufgefahren, um anhand der Liste der eingeladenen Referenten das Gespenst einer Zusammenarbeit von Linksextremisten und Verfassungsschützern aufzubauen. Im Fadenkreuz der Anwürfe, die von CDU-Politikern und der „Welt am Sonntag“ unterstützt wurden, standen der Journalist und bekannte Rechtsextremismus- Experte Anton Maegerle (der dann allerdings wegen eines Unglücksfalles in der Familie absagen musste) und Christoph Butterwegge, seines Zeichens Professor an der Universität Köln. Den Höhepunkt der Kampagne bildete ein Interview der JF mit dem Klüngel-Forscher Erwin K. Scheuch, in dem dieser seinem Kollegen Butterwegge die wissenschaftliche Reputierlichkeit absprach.

Es stand also einiges auf dem Spiel, was die Resonanz der Tagung in der mediopolitischen Öffentlichkeit anbetrifft. Der CDU-Fraktionssprecher Norbert Ness kündigte schon mal eine Nachfrage im nordrhein-westfälischen Landtag an (WAZ 8.10.03). Da passte es den Veranstaltern ganz gut in den Kram, dass der ehemalige Redakteur und langjährige Autor der JF, Götz Kubitschek (Institut für Staatspolitik, Edition Antaios) seine Nerven nicht im Zaum halten wollte. Gezielt versuchte er nach der einleitenden Rede des Innenministers Fritz Behrens und dann noch einmal nach der Rede des Politikwissenschaftlers Kurt Sontheimer einen Eklat zu provozieren, indem er die Linksextremismus- Anwürfe wiederholte, Meinungsfreiheit reklamierte und den Innenminister quasi ultimativ zu einer Stellungnahme aufforderte. Nachdem dies nicht gelungen war, verabschiedete sich Kubitschek von der Veranstaltung und demonstrierte damit, dass es ihm im wesentlichen nur um die Schlagzeile „Verfassungsschutz verbietet Vertreter der Neuen Rechten das Wort“ gegangen war. Der „Spiegel“ nannte das Vorgehen Kubitscheks mit Recht „plump“. Im Anschluss daran propagierte Kubitschek in der JF die neue Strategie: „Ab heute stehen die Rechten für Sit-ins und Teachins“.

Die theoretischen Grundlagen in Sachen „Neue Rechte“ boten nach den Eröffnungsreden Referate von Wolfgang Gessenharter, Professor an der Bundeswehrhochschule Hamburg, und Dr. Thomas Pfeiffer, wobei letzterer die Sichtweise des VSNRW vertrat. Während Gessenharter sich auf die Bezüge zwischen Carl Schmitt und der heutigen NR kaprizierte und die Vorbildfunktion von dessen Demokratieverständnis herausarbeitete, versuchte Pfeiffer einen allgemein gehaltenen Überblick zu geben. Dabei fiel auf, dass sich der VS der in der Rechtsextremismusforschung in den verschiedensten Varianten kursierenden These von der Mittelstellung der NR zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus nicht anschließt. Hier spielt sicherlich die das Handeln des VS bestimmende juristische Perspektive eine zentrale Rolle. Justiziabel sind eben nur mehr oder weniger eindeutige Zuordnungen von Aussagen, Handlungen, Organisationen zum extremistischen, außerhalb des Rahmens der Verfassungsordnung stehenden Lager. Insofern muss der VS das Etikett „Neue Rechte“ denjenigen vorbehalten, die sich als „intellektuelle Strömung innerhalb des Rechtsextremismus“ identifizieren lassen. Als Merkmale der solchermaßen verorteten NR führte Pfeiffer an: (1.) intellektueller Anspruch (Avantgarderolle) ; (2.) Rückgriff auf antidemokratische Theoretiker der Weimarer Republik (Konservative Revolution); (3.) Versuch, gesellschaftliche Diskurse zu prägen und Begriffe zu besetzen (Streben nach kultureller Hegemonie); (4.) Bemühen um eine „Erosion der Abgrenzung“ zwischen rechtsextremistischen und demokratischen Kräften (Brückenbildung zur gesellschaftlichen Mitte); (5.) informelle Struktur (vorwiegend Formierung in Diskussionsrunden und im Umfeld publizistischer Organe). Pfeiffer betonte, dass die NR zwar eine heterogene Strömung sei und in punkto Breitenwirkung bislang nur begrenzt Erfolg gehabt habe, dennoch sei, so sein Resümee, die NR „eine häufig unterschätzte Gefahr für die Demokratie“.

Nach der Mittagspause verteilte man sich auf vier Arbeitsgruppen, die einzelne Aspekte vertiefen sollten. In der Abschlussdiskussion trafen Rechtsextremismusforscher wie Wolfgang Gessenharter, Christoph Butterwegge, Uwe Backes und der Leiter des VS-NRW Hartwig Möller aufeinander. Besonders die Auseinandersetzung zwischen dem von der JF heftig angefeindeten Butterwegge und dem totalitarismustheoretisch argumentierenden Uwe Backes (Hg. des Jahrbuchs „Extremismus & Demokratie“) war mit Spannung erwartet worden. Backes versuchte in gewohnter Manier, das Spektrum der Neuen Rechten aufzuspalten und die JF, um die es in der Diskussion im Wesentlichen ging, von dem von ihm so genannten „intellektuellen Rechtsextremismus“ abzugrenzen. Er empfahl dem VS, sich auf die intellektuellen Rechtsextremisten zu beschränken und auf eine Beobachtung der JF zu verzichten. Butterwegge dagegen machte am Beispiel des bevölkerungspolitischen Diskurses deutlich, wie neu-rechte Ideologeme in die Mitte der Gesellschaft eindringen. In diesem Kontext sieht er die Bedeutung der JF und das von ihr ausgehende Gefahrenpotential. Zudem betonte er, wie schon des öfteren, dass die NR heute „nicht mehr alternativlos einer völkischen Blut-und-Boden-Romantik verhaftet“, sondern von einer neoliberalen Grundhaltung aus „markt-, wettbewerbs- und leistungsorientiert“ sei. Man argumentiere standort-, nicht völkisch- nationalistisch. Folgte man Butterwegge, dürften freilich Alain de Benoist oder Karlheinz Weißmann nicht als Neue Rechte bezeichnet werden.

Die Rechtsextremismusforschung hat also, das zeigte die Diskussion, ein erhebliches Problem, ihr Untersuchungsobjekt genauer zu umreißen bzw. ihre Klassifikationsmodelle zu begründen. Das gilt aber sicherlich auch für viele andere Forschungsbereiche und ist daher kein Argument gegen diese Forschung. Auf eine Gefahr sei allerdings abschließend hingewiesen: eine Rechtsextremismus- Forschung, die sich primär als Auftragsforschung bzw. Politikberatung verstünde, verlöre ihre Fähigkeit zur kritischen Distanz gegenüber dem, was sie erforschen will. Da klingt die Feststellung Hartwig Möllers zur Arbeit des VS fast schon wie eine gelungene Beschreibung des Forschungsalltags: „Wir arbeiten hier nicht mit verdeckten Mitteln. Wir observieren niemanden. Das Mittel der ‚Neuen Rechten’ ist ja die Publikation von Büchern und Zeitschriften. Wir analysieren alles und lesen zwischen den Zeilen. Und darüber berichten wir ausführlich.“ „Dickbrettbohren“ nannte Möller das.