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Krieg gegen Flüchtlinge

Das Asylrecht ist weltweit bedroht. Von Heiko Kauffmann. Erschienen in DISS-Journal 11 (2003) (= Gemeinsames Sonderheft des DISS-Journals und der kultuRRevolution zum Irak-Krieg)

Der Zerstörung der geltenden Weltordnung folgt die Zerstörung geltenden Rechts

Niemals wurden Menschenrechte und das Völkerrecht so selektiv und heuchlerisch als Legitimation für den Einsatz von militärischer Gewalt missbraucht wie von den Regierungen der USA und Großbritanniens zur Begründung ihres Angriffskrieges gegen Irak.

Der 20. März 2003 stellt – viel weitreichender als der 11. September 2001 – eine Zäsur für die gesamte Völkerrechtsordnung und für das seit Ende des Zweiten Weltkrieges gültige Friedenssystem der Vereinten Nationen dar. Der »asymmetrische« Krieg der Hegemonialmacht und ihrer »willigen Mitläufer« markiert nicht nur einen Putsch gegen die geltende Weltordnung, der alle mühsam und beharrlich nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten zivilisatorischen Errungenschaften des UN-Reglements über Bord wirft. Mit der Selbstmandatierung zum Präventivkrieg schiebt die USRegierung auch die Vereinten Nationen beiseite und schlägt dem Sicherheitsrat dessen Gewalt- und Friedenserhaltungsmonopol aus der Hand.

»Humanitären Interventionen« und Präventivkriegen wird von den Begründern dieser »neuen Weltordnung« das Siegel eines neuen Völkerrechts und eines Paradigmenwechsels hin zu den Menschenrechten verliehen. Tatsächlich folgt der Zerstörung der UN-Ordnung präventiver Friedenserhaltung nicht nur eine Welt-Unordnung durch Präventivkriege, sondern auch sukzessive die »Entmachtung « des Völker- und Menschenrechts, die Verschiebung von der Stärke des Rechts zum Recht des Stärkeren. Der angebliche Paradigmenwechsel hin zu den Menschenrechten entpuppt sich bei näherer Betrachtung als schleichender Abbau des Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes.

Schon während der »humanitären Intervention« im Kosovo wurde der Gleichklang, die systematische Abstimmung und Koordination von Militär- und Flüchtlingspolitik erprobt. Schon damals bestand die oberste Maxime in der Verhinderung von »Massen- Fluchtbewegungen« – in der Verhinderung der Aufnahme von Flüchtlingen in anderen Ländern mittels »Regionalisierung« des Flüchtlingsproblems mit militärischen Mitteln. Als ideologisches Konzept diente u.a. das Strategiepapier der österreichischen Ratspräsidentschaft von 1998, in dem »interethnische Verfolgungen und Vertreibungen durch nichtstaatliche Gewaltapparate« für massenhafte Flüchtlingsbewegungen verantwortlich gemacht wurden, deren Fluchtgründe angeblich nicht mehr von der Genfer Flüchtlingskonvention erfasst wurden.

Wurde der damalige Versuch der Aufweichung und Nivellierung (der Konvention) durch ein klares Bekenntnis zur allumfassenden Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention auf dem Gip fel von Tampere 1999 durch die Staats- und Regierungschefs der Union noch klar zurückgewiesen, so nimmt der neue britische Vorstoß zum Umbau des europäischen Asylrechts auf den individuellen Menschenrechts- und Schutzanspruch der Flüchtlinge aus der Genfer Flüchtlingskonvention keinerlei Rücksicht mehr.

Das britische Strategiepapier – den Staats- und Regierungschefs zynischerweise unter der Überschrift »New Vision for Refugees« vorgelegt – ist das zur Zeit weitestgehende Konzept zur Demontage des Asylrechts in Europa und weltweit. ((Eine ausführliche Darstellung und Bewertung des britischen Strategiepapiers »New Vision for Refugees« findet sich in dem von PRO ASYL herausgegebenen Flugblatt »Tony Blairs Anschlag auf den internationalen Flüchtlingsschutz« erhältlich bei PRO ASYL oder im Internet unter www.proasyl.de.))

Blairs »New Vision for Refugees« – Schutz von Menschen oder Schutz vor Menschen

Blairs Asylpapier sieht – analog zur militärischen Intervention – im Kern die Auslagerung jeglicher Hilfe und jeglichen Schutzes für Flüchtlinge in die jeweiligen Herkunftsregionen vor. Ankommende Asylbewerber sollen nicht mehr in die EU einreisen dürfen, sondern in sog. »Zonen«, an den Grenzen zur EU, ihr Asylverfahren durchführen – etwa in Ländern wie Rumänien, Kroatien, Albanien oder Ukraine; Staaten also, in denen der Zugang zu einem fairen Asylverfahren, wie es die Genfer Flüchtlingskonvention vorsieht, keineswegs gesichert ist.

Man stelle sich vor: Menschen, die mit knapper Not Verbrechen, Krieg, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und den Strapazen der Flucht entkommen sind, werden von dem vermeintlich Schutz bietenden Aufnahmeland geradewegs in die Randbezirke, an die Peripherie des soeben erlittenen Traumas zurückgewiesen: ein humanitärer Alptraum – keine Vision.

Es ist das Konzept der endgültigen Verbannung von Flüchtlingen, die Doktrin eines flüchtlingsfreien Europas, ein Rückfall in die Barbarei.

»Wenn ein Staat diese Verpflichtung (zum Schutz der eigenen Bevölkerung) nicht einlöst und Krieg, Unterdrückung und Staatsbankrott eintreten und die Bevölkerung schweres Leid erfährt, hat die internationale Gemeinschaft die Verpflichtung zu intervenieren. Eine solche Intervention sollte soweit als möglich präventiv erfolgen oder verhältnismäßig sein und mit der Verpflichtung zum Wiederaufbau … Diese Vision … sollte Teil eines neuen Asylsystems sein.« (aus dem britischen Strategiepapier: »New Vision for Refugees«)

Hier entlarvt sich die Blair’sche Vision deutlich als ideologische Begleitmusik einer konsequenten militärischen Interventionspolitik. In einem Satz bricht sie mit allen Grundsätzen des Völkerrechts und der UN-Charta von 1945, nach der jegliche Form von Gewaltanwendung verboten ist, setzt sich über die zuständigen – existenten – Völkerrechtssubjekte (Sicherheitsrat, Vollversammlung der UN) hinweg und maßt sich die Selbstmandatierung eines »nebulösen « Akteurs (»internationale Gemeinschaft«) sowie die Definitions- und Exekutionsgewalt über moralische Werte und völkerrechtliche Grundregeln an, die sie soeben in der »Allianz der Willigen « mutwillig und fahrlässig zertrümmert hat.

Eine Allianz gegen den Flüchtlingsschutz

Die britische Regierung unternimmt zur Zeit Anstrengungen, ihr Konzept auf EU-Ebene und darüber hinaus in anderen Industriestaaten voranzutreiben. Sie will eine Allianz für die Demontage des Flüchtlingsschutzes formieren.

Dagegen gilt es einzutreten. Denn die Errungenschaften der Menschenrechtsentwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg, die zivilisatorischen Antworten auf die Barbarei, werden mit dem britischen Ansatz zur Disposition gestellt. Die Genfer Flüchtlingskonvention war und ist auch eine Antwort auf die gescheiterte Flüchtlingskonferenz von Evian im Jahre 1938. Die Unwilligkeit der beteiligten Staaten, Verfolgten des Naziregimes Schutz zu gewähren, besiegelte das Schicksal vieler Menschen. Mit der Genfer Flüchtlingskonvention vollzog sich der Übergang von der Flüchtlingsaufnahme als einem Akt staatlicher Gnade zu einem individuellen Schutzanspruch für Flüchtlinge. Asyl bedeutet im Kern Schutz von Flüchtlingen vor Zurückweisung und Abschiebung in den Verfolgerstaat sowie die Gewährleistung des hierfür notwendigen Prüfungsverfahrens und eines menschenwürdigen Daseins.

Der Vorstoß der Blair-Regierung bedeutet den Versuch, jedweden Rechtsschutz für Asylsuchende in Europa abzubauen und selbst Asylberechtigte nur noch nach dem Maßstab politischer Opportunität in geringen Zahlen aufzunehmen. Das britische Konzept ist der bisher weitestgehende Verstoß, dem Flüchtlingsschutz innerhalb der EU und in Kooperation mit anderen Industriestaaten den Garaus zu machen. Die Idee des Flüchtlingsschutzes war einmal, dass man Flüchtlinge in einem Staat aufnimmt, wo sie außer Schutz auch Rechte erhalten. Jetzt geht es nur noch darum, Flüchtlinge heimatnah unterzubringen, am besten gleich dort, wo sie herkommen. Schutzzonen werden als große Flüchtlingslager ausgestaltet. Flüchtlingsschutz reduziert sich dort auf die militärische Garantie des Provisoriums. In der Praxis ist dort niemand in der Lage und willens, über bloße Mangelversorgung hinaus Rechte zu garantieren. Das Dahinvegetieren wird zum Standardproblem des Flüchtlingsschutzes.

»Rule of War« statt »Rule of Law«

Vergleicht man dieses Konzept der Blair-Regierung mit Praktiken und Maßnahmen, die im Zuge der Anti-Terror-Bekämpfung nach dem 11. September 2001 von den USA und verbündeten Staaten durchgesetzt wurden, so muss einem um Menschenrechte und Flüchtlingsschutz angst und bange werden. Gerade die USA, die bei der Gründung der Vereinten Nationen und bei der Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine führende Rolle gespielt haben, verhalten sich im Umgang mit internationalen Verträgen und Völkerrechtsabkommen äußerst destruktiv und völkerrechtsfeindlich (z.B. Einrichtung des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag; Klima-Schutz-Protokoll; Biowaffen-Konvention usw.). Überall ist es die Regierung der USA, die »the rule of law« auch unter Androhung von Militärschlägen von anderen einfordern, aber selbst bereit sind, internationales Recht zu brechen oder beiseite zu schieben, wenn es die eigenen Interessen tangiert.

Mit der Militarisierung einer Gesellschaft nach außen geht die verstärkte Repression im Innern einher. Der mit militärischen Mitteln geführte »Kampf gegen den Terror« à la Bush bringt nicht nur den Weltfrieden in Gefahr, er gefährdet auch den sozialen Frieden in den demokratischen Gesellschaften. Denn der Krieg gegen den Terrorismus dient auch als Vorwand zum Abbau von Bürger- und Grundrechten und zur Einschränkung von Freiheitsrechten, Terrorismus wird sogar – das zeigen die Sicherheitspakete von Otto Schily und die sogenannten »patriotischen« Ausnahmegesetze in den USA – mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung bekämpft. Diese aber sind kein Mittel im Kampf gegen den Terror.

Der britische Vorschlag, extraterritoriale Flüchtlingslager außerhalb der EU einzurichten, entspricht der australischen, der so genannten pazifischen Lösung. Australien praktiziert mit dem »Modell Nauru« bereits seit längerem die Auslagerung der Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge. Aber auch die »Operation Liberty Shield« (Freiheits-Schutzschild), die der amerikanische »Heimatschutzminister« Ridge Ende März 2003 mit dem Beginn des Angriffskrieges gegen Irak vorstellte, trägt Orwellsche Züge. Danach können künftig pauschal alle Asylbewerber aus fast drei Dutzend (vorwiegend muslimischen) Staaten unter rechtsstaatlich untragbaren Bedingungen weggesperrt werden, ohne hinreichende Informationen, ohne gesicherte Rechtshilfe.

Von Benjamin Franklin, einem der Väter der US-amerikanischen Verfassung, stammt der Satz: »Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren«. Die westliche Freiheit stirbt bereits an ihrer Doppelmoral: Sie stirbt im australischen Wüstenlager Woomera, in dem auf Hilfe angewiesene Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Bedingungen interniert sind; sie stirbt auf Guantanamo, wo die Taliban-Gefangenen unter Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht in absoluter Isolation gehalten werden; sie stirbt an den Küsten des Mittelmeeres, wenn der Weg oft Tod und die Rettung nur Abschiebung bedeutet; sie stirbt auch in den Abschiebehaftanstalten in Deutschland, in denen Flüchtlinge, die nichts Strafbares begangen haben, wie Kriminelle inhaftiert werden.

Diese Doppelmoral muss man im Hinterkopf behalten, wenn es um den »Krieg gegen den Terror« und damit um die Installierung einer neuen Weltordnung geht. Schon bei der »humanitären Intervention « im Kosovo wurde deutlich, dass es nicht in erster Linie darum ging, Fluchtursachen zu beseitigen und Menschenrechte durchzusetzen, sondern vielmehr darum, sogenannte »Massenfluchtbewegungen « und »illegale Einwanderung« in die westeuropäischen Staaten um jeden Preis zu verhindern. Das ist Ausdruck einer Flüchtlingspolitik, deren zentraler Beweggrund nicht in der Beachtung der Menschenrechte, sondern vorrangig in der Durchsetzung wirtschaftlicher Eigeninteressen und machtpolitischer Ziele liegt.

Von diesen Doppel-Standards, von der Zwiespältigkeit und Instrumentalisierung der Menschenrechtspolitik sind Flüchtlinge und Minderheiten besonders bedroht. An ihnen vollzieht sich beispielhaft, was sich hinter der Fassade der Menschenrechte durch »humanitäre Intervention« oder durch den »Krieg gegen den Terror « verbirgt: Kein Paradigmenwechsel hin zu mehr »menschlicher Sicherheit« – wie vom UN-Milleniumsgipfel gefordert –, sondern zu mehr militärischer, staatlicher Sicherheit. Dieser Paradigmenwechsel zielt in Wahrheit nicht auf die vorgeblich behauptete bessere Durchsetzung der Menschenrechte als den in Jahrhunderten erkämpften Schutzrechten des Individuums, sondern auf eine alles beherrschende Rolle des Staates als umfassendes Ordnungs- und Kontrollorgan einer allmächtigen Sicherheitsagentur. Hier etabliert sich in den westlichen Demokratien die verhängnisvolle etatistische Denktradition des »starken Staates«, der Menschenrechte, Freiheit, Schutz und Sicherheit als »Verfügungsrechte« des Staates gegenüber seinen Bürgern definiert und nicht als »Schutzrechte« des Individuums vor einem übermächtigen Staat. Deshalb kann man von einem »Paradigmen-Wechsel« hin zu einem neuen Völkerrecht und zur stärkeren Beachtung der Menschenrechte erst dann sprechen, wenn die Staaten und Regierungen nicht länger versuchen, den einmal erreichten Standard des humanitären Völkerertragsrechts wie der Genfer Flüchtlingskonvention ständig zu unterschreiten und in der Praxis abzuschwächen. Da sie ihn nicht einfach außer Kraft setzen können, versuchen sie sich über ihn hinwegzusetzen, indem sie die verheißenden Schutzrechte durch zwischenstaatliche Vereinbarungen, durch Zugangsbarrieren und innerstaatliche Maßnahmen für die betroffenen Flüchtlinge unwirksam machen.

Erst stirbt das Recht – dann sterben Menschen

Am 26. Mai 1993 demontierte der Bundestag das Asyl-Grundrecht, drei Tage später, Pfingsten 1993, sterben fünf Menschen bei dem Mord- und Brandanschlag auf das Haus der türkischen Familie Genc in Solingen. Wenn die Politik Vorurteile bedient statt sie zu bekämpfen, schafft sie ein Klima, indem »Andere«, Fremde, Minderheiten nicht oder nur schlecht gelitten sind. Was die Politik skandiert, eskaliert in Gewalt. Seitdem hat sich die strukturelle Ausgrenzung von Flüchtlingen und Minderheiten in Deutschland und weltweit durch Verwaltungshandeln, durch von Innenministern verabschiedete Aktionspläne und eine systematisch gegen Fluchtbewegungen und Flüchtlinge abgestimmte Sicherheits- und Militärpolitik extrem verschärft und beschleunigt. Während allseits »universelle« Werte von Freiheit, Gleichheit und Demokratie propagiert werden, müssen immer mehr Menschen fliehen; aber immer weniger finden Schutz und Sicherheit. Während sich ehemals freiheitliche Schutzzonen (=Demokratien) immer stärker zu autoritär verfassten Festungen verbarrikadieren, werden die »sicheren Häfen«, die Schutzzonen für Flüchtlinge vermint.

»Die Abschiebegefängnisse sind Orte des Ausnahmezustandes, an denen die Bürgerrechte außer Kraft gesetzt sind … es sind Orte, an denen das nackte Leben als solches interniert und inhaftiert gehalten wird …« (Giorgio Agamben im Interview mit Beppe Caccia, zitiert nach »Flüchtlingsrat Niedersachsen Heft 93/ 94 April 2003) Mit der Zunahme militärisch bestimmter Abwehr- und Sicherheitsideologie schwinden Akzeptanz und Aufnahmebereitschaft in den Festungen. Für Flüchtlinge und Minderheiten – so scheint es – droht das Provisorium des extraterritorialen Lagers als »völkerrechtlicher« Institution einer staatlich sanktionierten Ausgrenzungs- und Segregationspolitik zur bitteren Realität des 21. Jahrhunderts zu werden!

Militärisch gesicherte exterritoriale Lager der Armut und Ausgrenzung einerseits, Festungen des Wohlstandes anderseits – Symbole der Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik des neuen Jahrhunderts?

Es wird Zeit, dass die demokratische Zivilgesellschaft aufwacht. Auch von den Regierungen der Verweigerer-Staaten eines Irakkrieges sollte erwartet werden, dass sie nicht nur die Verletzung des UN-Reglements durch die kriegführenden Staaten debattieren, sondern die desaströsen Folgen dieser Politik für Völkerrecht, Menschenrecht und Flüchtlingsschutz offensiv anprangern; denn hier geht es um die Verteidigung gemeinsamer zivilisatorischer Werte und Errungenschaften.

Wie heißt es im Koalitionsvertrag unter dem Stichwort »Menschenrechte «: »Wir messen der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten zentrale Bedeutung zu. Internationale Friedenssicherung kann nur mit Schutz und Umsetzung von Menschenrechten erfolgreich sein. Menschenrechtliche Grundnormen sind unantastbar und dürfen unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden.«

Quod erat demonstrandum
Quod erit demonstrandum!