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George W. Bushs Krieg gegen den Irak

Von Hajo Schmidt. Erschienen in DISS-Journal 10 (2002)

„The Sniper“ – Heckenschützen – heißen die US-Medien den Massenmörder, der im Großraum Washington, D. C. aus sicherer Distanz anscheinend willkürlich ausgewählte Menschen erschießt. Macht die sich in diesem blutigen Treiben offenbarende Anmaßung, den Herrn über Leben und Tod, Gott also zu spielen, den Beobachter auch fassungslos, so situiert sie den Sniper keineswegs im Nirgendwo der sozialen Realität. Ort und Zeitpunkt des Geschehens indizieren einen größeren Zusammenhang, dem man sich in Zeiten eines weltweiten Counter-Terrorismus schwer nur entziehen kann.
„George Bush hat für seinen Krieg gegen den Terrorismus“, klagte Ex-US-General Attorney Ramsey Clark öffentlich, „das Recht behauptet, jedes beliebige Land, jede Organisation oder Person zuerst, ohne Warnung und nach seinem eigenen Ermessen anzugreifen.“ In der Tat beseitigt der mittlerweile zur Bush-Doktrin geronnene Anspruch, zwecks Selbstverteidigung die Welt nach Freund und Feind, „gut“ und „böse“ zu sortieren, „das Böse“ aber Kraft souveräner Entscheidung zu entwaffnen oder präemptiv ´wegzuputzen´ (to snipe), das völkerrechtliche Gleichheitsprinzip wie die Grundlagen des (noch) existierenden UN-Friedenssystems. Die Selbstapotheose des US-Präsidenten markiert dabei den vorläufigen Abschluss einer hegemonialen Bewegung, in der die USA sich zentralen sicherheitspolitischen Vertragswerken konsequent verweigert, den Internationalen Strafgerichtshof aggressiv bekämpft und das Gewaltverbot der UN-Charta bis zur Unkenntlichkeit entstellt haben.
Letzteres in atemberaubender Geschwindigkeit: Wurde der Verzicht auf ein UN-Mandat im Kosovo-Krieg noch als einmalig und folgenlos verkauft, so reüssierte wenig später schon die Formel „mit den UN, wenn möglich, ohne sie, wenn nötig“. Auf die kollektive, NATO-basierte Legitimation dieser prinzipiellen Abwertung des UN-Sicherheitsrates verzichtete bereits der Afghanistan-Krieg, für den die USA eine höchst prekäre Neuinterpretation von Art. 51 UN-Charta durchsetzten und den sie, chartawidrig, selbst nach Aufstellung der ISAF in eigener Regie weiter führen. Die Nationale Sicherheitsstrategie Bushs schließlich geht über zu einem „aggressiven Unilateralismus“ (J. Wilzewski), der sich selbst ein Recht zum Präventivkrieg zwecks Gewaltabwehr erteilt.
Soll der Irak nun die Probe aufs Exempel werden, so käme ihm erneut eine Schlüsselfunktion zu – für den Hegemonialanspruch der USA wie das Schicksal der Präsidentenfamilie Bush. Blicken wir zurück: Die an einem anderen denkwürdigen 11. September (1990 – vor dem US-Kongreß) von Bush sen. entfaltete Vision einer „Welt, in der die Herrschaft des Gesetzes das Faustrecht ersetzt … (einer) Welt, in der der Starke die Rechte des Schwachen respektiert“, brach sich schon bald an des Präsidenten Entschlossenheit zum Krieg. Der alte Freund Saddam, dessen finsteren Krieg gegen den Iran die US-Administration (Reagan, Bush) nahezu bedingungslos – u. a. mit der Lieferung von Rohstoffen zur Herstellung just derjenigen Massenvernichtungsmittel, deren präemptive Entsorgung nun ansteht – unterstützt hatte, galt nun aufgrund seiner Besetzung Kuwaits als unbotmäßig und wurde, offiziell als Völkerrechtsbrecher und mit dem Segen der UN, im Februar ´91 von einer technologisch hoch überlegenen Staatenkoalition besiegt. Zweifellos bediente der Krieg wichtige Interessen der damaligen Bush-Regierung (Energie, Hegemonie, Legitimierung der militärischen Infrastruktur), endete mit schweren, bis heute ungeahndeten Kriegsverbrechen gegen sich ergebende irakische Soldaten und fliehende Zivilisten und bescherte danach dem Irak einen Waffenstillstand – der eigentlich nie einer war.
Seit Mai 1991 bombardierten Amerikaner und Briten, völkerrechtlich ungedeckt, irakische Bodenziele, erklärten die Hälfte des Irak zu „Flugverbotszonen“ und nutzten (vorgebliche) Zuwiderhandlungen zur Zerstörung militärischer und ziviler irakischer Objekte. Seit August diesen Jahres verstärken sich diese Luftangriffe, greifen über die Flugverbotszonen hinaus, attackieren gezielt auch zivile Infrastruktur. Da gleichzeitig im Norden (Amerikaner, Türken), im Westen (Israelis) und Süden (wahrscheinlich Russen und Israelis) ausländische Militäreinheiten und Ausbilder operieren, hat die gängige Rede von einer neuen Vorkriegszeit zumindest für Iraker eher metaphorische Bedeutung.
Die westlichen Medien informierten über den verborgenen Krieg allenfalls im Zusammenhang mit der schwierigen, aber erfolgreichen Tätigkeit der UN-Inspektoren, die gemäß UN-Resolution 687 vom April ´91 die Offenlegung und Zerstörung des irakischen Massenvernichtungswaffenpotentials besorgen sollten – und dann meist falsch und unzureichend. Fatal vor allem, dass der westlichen Öffentlichkeit der tödliche Zusammenhang zwischen Inspektorentätigkeit und wirtschaftlicher Sanktionspolitik verborgen blieb, obgleich er doch auch den Viertagekrieg von 1998 beherrschte: forderte doch die irakische Regierung, und diesbetreffend damals wie heute zurecht, die Fortsetzung der Inspektorenkontrolle an die absehbare Aufhebung der desaströsen Folgen der vor allem von den USA unerbittlich durchgesetzten Sanktionen zu binden.
Machte ein umfassendes Embargo vor Januar 1991 als Kriegsalternative unbedingt Sinn, so ließ sich ein solches aufgrund der katastrophalen Folgen der alliierten Kriegsführung auf die zivile Infrastuktur Iraks (Elektrizität, Wasser- und medizinische Versorgung) schon für die unmittelbare Nachkriegsphase weder völkerrechtlich noch ethisch rechtfertigen – bevor sich dann die zivilen Sterberaten „auf dem Niveau eines Völkermordes“ (R. Clark) einpendelten. Gedacht als Druckmittel zur Erfüllung irakischer Abrüstungsverpflichtungen, verwandelte sich das Sanktionsregime unter Clinton zum brutalen Faustpfand eines irakischen Regimewechsels, bevor schließlich zum Jahresbeginn 2002 die Verortung des Iraks auf der „Achse des Bösen“ durch Präsident Bush die erneute militärische Transformation des verborgenen Krieges annoncierte. Die paranoische Perspektive, in der trotz hunderttausender von ihnen zu verantwortender irakischer Ziviltoter und Dauerkriegsängste US-Politiker von Albright bis Bush sich zugleich als Sachwalter der eigentlichen Interessen des irakischen Volkes wahrnehmen, erinnert erneut an die Politische Theologie der Gegenwart – und könnte ein entscheidendes Kriegsmotiv des jetzigen Präsidenten offenlegen. Besiegte dieser den Irak, dann vollendete er nicht nur das abgebrochene Unterwerfungsunternehmen des Vaters; auf kaum überbietbare Weise emanzipierte sich dieser oft nur als „verwackelte Kopie“ (J. Todenhöfer) des Alten wahrgenommene Sohn in der Pose des Friedensfeldherrn, der die väterliche Vision der Neuen Weltordnung definitiv an die Militärmacht der USA bände.
So viel zur Phantasmatik des jüngsten Kriegstreibens. Politisch aber braucht auch der stärkste Hegemon Argumente und geteilte Überzeugungen, will er nicht einsam bald im Regen stehen. Den Kern der US-Kriegslegitimation bildet das Doppelargument, der Irak besitze wieder ein erhebliches und einsetzbares Potential an ABC-Waffen, und er könne dieses jederzeit an Terroristen weitergeben. Selbst wenn beide Behauptungen besser belegt wären, hätte man dadurch weder Grund noch Legitimation zum Krieg: „Würde nicht gerade“, meint Jürgen Todenhöfer mit vielen Kritikern,“ der Besitz von Massenvernichtungswaffen in den Händen des irakischen Diktators nach einer politischen Lösung schreien?“
Welch andere Motive blockieren hier fällige Einsicht? Ist die Psychologie abgehakt, bleiben zumindest deren zwei: Öl und Geopolitik. „Öl“ meint nicht nur die Neuaufteilung der irakischen Ölreserven zugunsten der bisher ausgeschlossenen US-Konzerne; es meint die Absicherung der US-Hegemonie durch Zugriff auf einen arabischen Raum, aus dem die USA (nach Werner Ruf) knapp 10% ihrer Ölimporte, ihre Konkurrenten in der Triade aber deren 40% (Europa) bzw. 70% (Japan) beziehen! „Geopolitik“ wiederum erschöpft sich nicht in der Bereitstellung neuer Militärbasen, sondern sorgt sich um dauerhafte Superiorität: durch die Etablierung eines stabilen Brückenkopfes im Zentrum des „clash of civilizations“, vor allem aber durch die Absicherung der neugewonnenen sicherheitspolitischen Kontrolle Zentralasiens bzw. Eurasiens von Süden her.
An der völkerrechtlichen Illegitimität des geplanten Irakkrieges kann so wenig gezweifelt werden wie an dessen politischer Irrationalität. Aber auch die politische Ethik, aus deren Arsenal sich USA und NATO gern versorgten, gibt diesmal wenig her. Kommt Richards Falks gründliche Überprüfung der Anti-Irak-Politik zum Schluss, ein US-Angriff verschaffe selbst dem diskreditierten Regime in Bagdad einen gerechten Kriegsgrund, so möchte ich ein anderes ethisches Bedenken stark machen. Dem ordnungspolitischen Begehren der Supermacht, die irakischen Verhältnisse nach den erklärten Maßgaben der Selbstverteidigung, der Beförderung des Weltfriedens und des Schutzes der Menschenrechte neu zu ordnen, steht die massive schuldhafte Verstrickung der USA in die Herstellung eben der Krisensituation entgegen, der sie nun mit Krieg begegnen will. Moralische und materielle Wiedergutmachung und kooperativer Multilateralismus, nicht aber gewalttätig-interessierte Bereinigung des Konflikts durch eine Partei lautet der ethische Imperativ einer (noch) rechtlich verfaßten Weltgemeinschaft. Was, zugespitzt auf den “neuen Terrorismus“ und die irakische Herausforderung überschreitend, weiter fragen lässt: Was sollte einen Staat, dessen subkutaner Eigen-Terrorismus und allfällige Terrorismusförderung ein public secret darstellen, ohne dass er bis heute sich zu praktisch relevanter Selbstkritik bereit gezeigt hätte, qualifizieren zum glaubwürdigen Agenten eines moralisch legitimierten Anti-Terrorismus?
Nun verlangt Ethik sicher mehr als Politik, gleichwohl sind ethische Reflexionen des vorgenannten Typs für jede deliberierende Öffentlichkeit von großem Gewicht, ihre gründliche Ausarbeitung, Verteidigung und Verbreitung mithin Merkposten ziviler Friedenspolitik. Deren bisherige Diskussion hat gezeigt, dass die ethische, rechtliche und politische Kriegskritik sich zwangslos verknüpfen lässt mit kurz- und mittelfristigen Kriegsalternativen. Diese reichen von einer an den ursprünglichen Abrüstungsforderungen der UN orientierten Vermittlungstätigkeit ihrer zentralen Organe zwischen USA und Irak (mit dem Ziel der ungehinderten Waffeninspektion wie der Aufhebung sozial destruktiver Wirtschaftssanktionen) bis hin zu vertraglichen und institutionellen Konstruktionen einer dauerhaften Friedensordnung für den Nahen und Mittleren Osten (Regionales Rüstungskontrollsystem gemäß Res. 687; Gewaltverzichtsvertrag Iraks mit den Nachbarstaaten, incl. Israel; eine „Nahost-Gemeinschaft“ (Galtung) nach dem Muster der EG). Nichts davon dürfte gehen, wenn die USA auf ihrer Forderung eines Regimewechsels oder der Irak auf seiner Obstruktion der UN-Kontrolle beharren.