Die „freiwillige“ Corona-App

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Vom Autor*innen-Kollektiv capulcu*. Erschienen in DISS-Journal (39) 2020 Es ist zu befürchten, dass wir noch sehr viel länger an den Folgen des pandemischen Ausnahmezustands knabbern werden, der sich dadurch auszeichnet, dass partielle Grundrechte zunächst temporär außer Kraft gesetzt oder in bedingte Zugeständnisse verwandelt werden. Der Terror bedingte Ausnahmezustand hat seine zeitliche Begrenzung schon lange überwunden. Der war-on-terror hat es geschafft, eine Ereignis bezogene Angst in dauerhafte gesellschaftliche Verunsicherung zu überführen. Damit war es möglich, über die Konstruktion des Gefährders die Beschneidung von wesentlichen Grundrechten zumindest personenbezogen durchzusetzen. Auch dem pandemischen Ausnahmezustand droht durch die (berechtigte) Befürchtung neuer Corona-Wellen bzw. neuer Virenstämme die Verstetigung. Ein etwaiger war-on-virus verfügt über eine ungleich größere Kapazität gesellschaftlicher Umgestaltung. Der Imperativ der „sozialen Distanzierung“ ermöglicht den Eingriff in das soziale Leben einer beliebig großen Gruppe von viralen Gefährdern…

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