- Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung - http://www.diss-duisburg.de -

Nach Chemnitz: Gaulands Visionen

von Helmut Kellershohn. Erschienen in DISS-Journal 36 (2018)

Die Ereignisse von Chemnitz sind ein Signal. Sie verweisen auf die spektren- und milieuübergreifende Mobilisierungsfähigkeit der rechtspopulistischen und extrem rechten Kräfte in diesem Lande. Sie demonstrierten den Schulterschluss zwischen ‚besorgten‘ Bürgern, Anhängern und Mitgliedern von AfD, NPD, den Republikanern, Neonazis aus der Kameradschaftszene, aus den Parteien „Die Rechte“ und „Der dritte Weg“, aus dem Kreis rechtsextremer Hooligans und der Rechtsrock- und Kampfsportszene sowie Pegida-Anhängern und Aktivisten der Identitären Bewegung. Und sie zeugten ein weiteres Mal von der Halbherzigkeit der staatlichen Organe, von der Polizeiführung bis hin zu Teilen der sächsischen Landesregierung, im Umgang mit extrem rechten Auftritten und Artikulationen.

Auf übergeordneter Ebene signalisierte die „Causa Maaßen“ nicht nur die Oppo­sition von Teilen der Sicherheitsorgane gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzle­rin, sondern auch die Gespaltenheit des Blocks an der Macht, repräsentiert durch den erneuten Konflikt zwischen Angela Merkel und Horst Seehofer. Eine veritab­le Regierungskrise konnte nur abgewen­det werden durch die Zustimmung des sozialdemokratischen Koalitionspartners zu einer überaus fragwürdigen „Mausche­lei“(Göring-Eckert), der Beförderung des entlassenen Verfassungsschutzpräsiden­ten auf den Posten eines Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, die dann nach einem öffentlichen Aufschrei wieder rückgängig gemacht werden musste, zu­gunsten eines „billigeren“ Arrangements.

Bemerkenswerterweise profitierte die AfD von den Ereignissen, zumindest in Ostdeutschland und dies trotz der Aus­schreitungen und zahlreichen Übergriffe auf fremd erscheinende Menschen, De­monstrationsgegner und Polizisten, um deren Deutung als „Hetzjagden“ öffent­lich gerungen wurde. Laut „Deutschland­trend“ vom 06. September 2018 erreich­te die AfD in Ostdeutschland 27 Prozent und lag damit erstmals vor der CDU (23 Prozentpunkte, Platz 2). Im gesamten Bundesgebiet verschlechterte sie sich da­gegen um einen Punkt auf 16 Prozent.

Vor dem Hintergrund dieser Momentauf­nahme ist das Interview des Bundesvor­sitzenden der AfD, Alexander Gauland, von Interesse, in dem er gegenüber der FAZ seine Haltung zu den Ereignissen und seine Vision der weiteren Entwick­lung seiner Partei unterbreitete (FAZ vom 05. September 2018). Nachdem er zuvor bereits in einem Interview mit der WELT die Ausschreitungen als ein „Ausrasten“, das „normal“ sei nach einer „solche[n] Tötungstat“, verharmlost und Verständ­nis für „Selbstverteidigung“ ((Die WELT hatte einen Tweet des AfD-Bun­destagsabgeordneten Markus Frohnmaier zi­tiert: „Wenn der Staat die Bürger nicht mehr schützen kann, gehen die Menschen auf die Straße und schützen sich selber. [Ganz ein­fach!] Heute ist es Bürgerpflicht, die todbrín­gende ‚Messermigration‘ zu stoppen!“ Auf die Frage, ob er diese Ansicht teile, interpretierte Gauland die Aufforderung Frohnmaiers als Aufruf zur „Selbstverteidigung“, die er von (strafbarer) „Selbstjustiz“ abgegrenzt wissen will.)) gezeigt hat­te (Die Welt vom 29. August 2018), ging er nunmehr zum politischen Angriff über. Zum einen bezeichnete er die vorher so genannte „Tötungstat“ als „Mord“ ((Die „Gemeinsame Erklärung von Alexander Gauland, Jörg Meuthen, Alice Weidel, Georg Pazderski, Kay Gottschalk“ vom 03.09.2018 spricht von „Tötung“.)) Der sei eine „Folge der Merkelschen Flücht­lingspolitik“ und der „Protest von vielen Menschen“ legitim. Die AfD sei eine „ur­demokratische Partei, geradezu anar­chisch-demokratisch“ und habe nichts „mit verfassungsfeindlichen Organisatio­nen oder nationalsozialistischen Ideen“ zu tun.

Zum anderen skizziert er sein Demo­kratieverständnis unter Bezugnahme auf die „friedliche Revolution“ von 1989. ((Die Interviewer hatten die Frage gestellt, ob man sich nicht Sorgen müsse, wenn in der AfD eine „zweite ‚friedliche Revolution‘ wie 1989 gefordert [werde], also ein Systemsturz“.)) Kern seiner Argumentation ist die Unter­scheidung zwischen der freiheitlich-de­mokratischen Grundordnung (FDGO) und dem „politische[n] System im Sinne des Parteiensystems“. Obwohl diese Unter­scheidung hinsichtlich der Parteien im Grundgesetz keine Grundlage hat, diese vielmehr (Art. 21GG), soweit sie in „ihre[r] innere[n] Ordnung […] demokratischen Grundsätzen entsprechen“ (Abs. 1), als substanzieller Bestandteil der „freiheitli­che[n] demokratische[n] Grundordnung“ (Abs. 2) deklariert werden, hält es Gau­land für angebracht, „dass das politische System im Sinne des Parteiensystems geändert werden“ müsse, ja, „dass die­ses politische System wegmuss“, nicht aber die FDGO. Auf die Nachfrage hin, ob eben das nicht eine Revolution sei, die die grundgesetzlich verbürgten Institutionen angreife, versucht Gauland zu präzisie­ren: Er sei gegen das „politische System“, gegen „die Parteien, die uns regieren“, ge­gen „das System Merkel“, gegen die, „die die Politik Merkels“ mittrügen – das seien „auch Leute aus anderen Parteien und lei­der auch aus den Medien“; die wolle er „aus der Verantwortung vertreiben“. Und das könne „man eine friedliche Revolu­tion nennen“, sei „aber kein Umsturz der grundgesetzlich garantierten Ordnung“, die vielmehr „Ausdruck dessen [sei], was wir erreichen wollen“.

Gaulands Argumentation beruht auf einer für einen Juristen bemerkenswer­ten begrifflichen Unschärfe und Doppel­bödigkeit. Einerseits spricht er das poli­tische System als verfassungsrechtlich verankerter institutioneller Rahmen des Politischen (Parteiendemokratie) an, an­dererseits das politische System als eine bestimmte Parteienkonstellation („Alt­parteien“) und Regierungsweise („System Merkel“). Einerseits beruft er sich auf die FDGO als Maßstab des eigenen politi­schen Strebens; andererseits unterstellt er, dass die nach Maßgabe eben dieser FDGO korrekt zustande gekommene Re­gierungskonstellation in Wirklichkeit ein undemokratisches Regime („Merkel-Dik­tatorin“ ((Zit. nach FAZ vom 05.06.2016 („Gauland nennt Merkel ‚Kanzler-Diktatorin‘“). )) sei, demgegenüber die AfD als einzige „urdemokratische“ Kraft das Recht habe, dieses Regime zu „vertrei­ben“. Diese Vertreibungsphantasie rekur­riert assoziativ auf das Vorbild und das heißt auch auf die Mittel der „friedlichen Revolution“ von 1989. Gauland bringt damit zum Ausdruck, dass der Gang zur Wahlurne bei Parlamentswahlen alleine nicht ausreicht, um dem von der AfD in ih­rer populistischen Rhetorik immer wieder beschworenen ‚Volkswillen‘, den exklusiv zu vertreten man vorgibt, Geltung zu ver­schaffen. Die Palette reicht von „Selbst­verteidigungs“-Aktionen à la Chemnitz über die Delegitimierung der (anderen) Parteien, denen die „Ausbeutung des Staates“ zum Vorwurf gemacht wird, bis hin zur Propagierung eines plebiszi­tär-autoritären Staates, in dem Parteien allenfalls noch eine residuale Bedeutung beigemessen wird. ((Zur „Ausbeutung des Staates“ durch die Parteien – eine Denkfigur Carl Schmitts – vgl. das AfD-Grundsatzprogramm 2016, 11; zum Konzept des plebiszitär-autoritären Staates im Grundsatzprogramm vgl. Helmut Kellershohn: Nationale Wettbewerbsstaat auf völkischer Basis, in: Ders./Wolfgang Kastrup (Hg.): Kul­turkampf von rechts, Münster 2016, 24-25.)) Dieser Umbau des Staates wäre allerdings gleichbedeutend mit einer Zerstörung des institutionellen Gefüges des politischen Systems – und nicht nur eine Zerstörung des „System Merkel“. FAZ-Herausgeber Berthold Koh­ler, dem man keine Vorliebe für die politi­sche Linke nachsagen kann, hat Gauland in einer Kommentierung seines Interviews den Titel eines „Brandstifter[s] im Bieder­mann-Sakko“ (FAZ vom 05.09.2018) ver­liehen. Das ist treffend.