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20 Jahre nach dem Brandanschlag in Solingen

Herausforderungen und Aufgaben für die Zukunft.
Von Margarete Jäger, erschienen im DISS-Journal 25 (2013)

Am 27. Mai fand im Bonner Wasserwerk eine Gedenkveranstaltung statt, die an den Brandanschlag von Solingen von 1993 erinnerte und bei der die Frage im Mittelpunkt stand, was sich in Deutschland seit dieser Zeit mit Blick auf Migration und Rassismus verändert hat. Für das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung nahm Dr. Margarete Jäger an einem Podiumsgespräch teil. Im Anschluss geben wir ihre Stellungnahme in Auszügen wieder.

 

Wenn wir heute die Frage danach stellen, wo wir 20 Jahre nach dem Brandanschlag in Solingen stehen und welche Aufgaben sich für die Zukunft stellen, dann sollten wir mit berücksichtigen, dass wenige Tage vor dem Solinger Brandanschlag hier in Bonn der Bundestag den Asylartikel des Grundgesetzes entscheidend einschränkte und damit aus meiner Sicht das Grundrecht auf Asyl faktisch abschaffte. Beide Ereignisse hängen aus meiner Sicht zusammen. Dieser Bundestagsentscheidung wie auch dem Brandanschlag von Solingen war eine emotional aufgeladene Debatte um das Asylrecht vorausgegangen. In dieser Debatte wurde Deutschland von politischer und medialer Seite in einen Zustand von Denormalität versetzt, in dem so genannte „Asylantenfluten“ imaginiert wurden, die Deutschland zu „überschwemmen“ drohten und darüber hinaus das Land mit Kriminalität überzogen. Diese Gefahr von „brechenden Dämmen“ hatte in der Bevölkerung ein Bedrohungsgefühl entstehen lassen, dass danach verlangte abgestellt zu werden. Dabei will ich daran erinnern, dass Solingen bereits Gewaltexzesse z. B. in Hoyerswerda, Mölln und Rostock vorausgingen und auch, dass die rassistische Gewalt danach keineswegs zu einem Ende kam. Insofern markierte der Brandanschlag von Solingen am 29. Mai 1993, bei dem fünf Einwanderinnen starben, einen weiteren Höhepunkt rassistisch motivierter Gewalt in Deutschland.

In der Diskussion um die Ursachen für diesen um sich greifenden gewalttätigen Rassismus sind bislang viele Faktoren genannt worden. Besonders die Medien sind in diesem Zusammenhang teilweise heftig kritisiert worden. Auch unser Institut hat sich durch Analysen an dieser Kritik beteiligt, in dem wir den Mediendiskurs zum Thema Einwanderung und Asyl untersucht haben. Dabei mussten wir den Medien und auch der Politik eine erhebliche Mitverantwortung für eine rassistische Stimmung attestieren, die sich häufig unterschwellig, doch in bestimmten Konstellationen auch offen und gewalttätig, Ausdruck verschafft. Dennoch dürfen wir für solche Entwicklungen nicht allein die Medien verantwortlich machen, indem wir übersehen, dass auch andere Institutionen zur Produktion und Reproduktion rassistischer Diskurse und Deutungsmuster beitragen. Doch als zentrale diskursive Vermittlungsinstanz haben Medien hier eine herausragende Funktion.

Dabei geht es nicht allein um die verwendete Sprache, also um einzelne Begriffe und Metaphern, die im mediopolitischen Diskurs zirkulieren und mit denen Ausgrenzungseffekte erzielt werden. Eine bloße Kritik an Sprache oder bestimmten sprachlichen Wendungen reicht nach meinem Dafürhalten nicht aus, weil es auch um das Wissen geht, das mit Sprache transportiert wird. Dieser Zusammenhang von Sprache und Wissen lässt sich aus meiner Sicht sehr gut erfassen, wenn man ihn als Diskurs versteht, den wir uns als „Fluss von Wissen durch Raum und Zeit“ vorstellen können. Wichtig ist, dass Diskurse Machtwirkungen entfalten und darüber das Denken, Fühlen und Handeln von Menschen bestimmen. Die Brandanschläge der 1990er Jahre haben mehr als deutlich gemacht, dass Diskurse keineswegs Schall und Rauch sind, sondern dass aus BrandSätzen auch Brandsätze werden können. ((Unter Diskursen sind also immer Form und Inhalt von Äußerungen zu verstehen; ihre Analyse beantwortet, grob gesagt, die Frage danach, was zu einem bestimmten Zeitpunkt von wem wie sagbar war bzw. sagbar ist. Das bedeutet, dass immer auch die Frage danach gestellt ist, was nicht sagbar war bzw. ist.))

Wir haben seit den 1990er Jahre solche Analysen des Einwanderungsdiskurses vorgenommen und dabei festgestellt, dass eben nicht nur in Medien und Politik rassistisches Wissen produziert wird, sondern auch im Alltagsdiskurs.

Wenn wir uns nun die politische Antwort auf die Pogrome von 1992 und 1993 anschauen, sehen wir zum einen die angesprochene Grundgesetzänderung, mit der Asyl in Deutschland faktisch abgeschafft wurde. Damit wurde der rassistischen Stimmung im Land nachgegeben und ein hohes Rechtsgut zur Disposition gestellt – mit der Folge weiterer rassistischer und diskriminierender Praktiken. Wir sehen aber auch den breiten Protest, der sich seit dieser Zeit in der Öffentlichkeit artikuliert und der mit dazu beigetragen hat, dass sich in Deutschland beim Thema Einwanderung auch einiges Positive getan hat..

So wurde Ende der 1990 Jahre von der damaligen rot-grünen Koalition eine entscheidende Veränderung der diskursiven Konstellation eingeleitet. Seit der Etablierung einer Green Card für hochqualifizierte Computerspezialisten aus aller Welt gilt Deutschland wenn nicht als Einwanderungs-, so aber doch als ein Zuwanderungsland. Das Staatsbürgerschaftsrecht wurde verändert und ermöglichte eine leichtere Einbürgerung von Einwanderinnen – allerdings bislang noch ohne die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für türkische Einwanderinnen. Es wurden eine Reihe antirassistischer Programme aufgelegt, mit denen zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte angeregt und gefördert wurden. Es wurde eine unabhängige Kommission mit dem Titel „Zuwanderung gestalten – Integration fördern“– die so genannte „Süssmuth-Kommission“ –, einberufen, die Vorschläge für eine zukünftige Migrationspolitik erarbeitete, aus denen schließlich ein Zuwanderungsgesetz resultierte. Insgesamt entspannte sich das gesellschaftliche Klima, ohne das dadurch der Rassismus restlos verschwunden wäre.

Allerdings wurde vor allem im Gefolge des 11.9.2001 gleichzeitig das Feindbild Islam verstärkt, was sich z.B. darin äußert, dass seit dieser Zeit Personen türkischer Herkunft häufig vornehmlich als Moslems wahrgenommen werden.

Die Zurückdrängung des medialen Rassismus hatte allerdings einen Preis. Und über diesen Preis müssen wir heute sprechen. So trägt das angesprochene Zuwanderungsgesetz von 2005 bezeichnenderweise den Titel: „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“. Es schränkt Einwanderung eben auch ein und kann damit vorhandene rassistische Ressentiments nahezu restlos befriedigen. Im Resultat konnte das Einwanderungs-Thema ein Stück weit neutralisiert werden, indem Rassismus im öffentlichen Diskurs zurückgedrängt wurde; sich dafür aber in der ‚Mitte’ der Gesellschaft in neuer Gestalt verfestigen konnte. Gestärkt wurde ein institutioneller Rassismus, dem kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde und wird. So heißt es in einem Gutachten, das die damaligen Aktivitäten der Bundesregierung evaluierte:

„Aus der Opferperspektive wissen wir um diskriminierende institutionelle Praktiken in Ausländerbehörden, Asyleinrichtungen, aber auch in Kommunalverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Für diese institutionelle Fremdenfeindlichkeit gibt es in den vorliegenden Programmen keine Aufmerksamkeit.“ ((Roth 2003. Vgl. auch Lynen van Berg / Roth (Hg.) 2003.))

Dieser Bereich wurde und wird in den staatlich unterstützten Aktionen und Initiativen gegen Rassismus weitgehend ausgespart. Auf diese Weise wurde Rassismus in der deutschen Gesellschaft zumindest teilweise wegnormalisiert und tiefer in die Institutionen eingeschrieben. Wie tief er sich in die Institutionen eingraben konnte, wird uns heute im Zusammenhang mit den Vorgängen um den NSU vor Augen geführt. Unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit konnten rassistische Morde verübt werden, mit denen die Stigmatisierung von Einwanderinnen als kriminell verfestigt wurden. Dass diese Morde als „Döner-Morde“ bezeichnet wurden und die eingesetzten Mordkommissionen unter dem Titel „Bosporus“ oder „Halbmond“ ihrer Arbeit nachgingen, zeigt in erschreckender Weise die eingenommene Perspektive.

Aus meiner Sicht sind hier die entscheidenden Schwachstellen der bisherigen Diskussion um Rassismus in Deutschland auszumachen. Die Mechanismen dessen, was in der Rassismusforschung institutioneller Rassismus genannt wird, sind bislang weder wissenschaftlich noch politisch ausgeleuchtet worden. Im Gegenteil ist es so, dass gegen die Thematisierung rassistischer Strukturen immer noch stark polemisiert wird, was eine differenzierte Sicht auf solche Prozesse erschwert. Deshalb möchte ich an dieser Stelle einen Vorschlag von Heiko Kauffmann von Pro Asyl aufnehmen und in die Diskussion einbringen. Er fordert die Einrichtung einer unabhängigen Expertinnenkommission zum Thema Institutioneller Rassismus, die nach dem Vorbild der britischen Macpherson-Kommission von 1999 für Deutschland dieses Phänomen umfassend untersucht und Vorschläge erarbeitet, wie Institutionellem Rassismus zu begegnen ist. Dass dieser Vorschlag aus den Reihen von Pro Asyl heraus gemacht wird, ist m. E. nicht verwunderlich und weist auf den zweiten Aufgabenbereich, den ich hier ansprechen möchte. Es geht darum, eine politische Initiative zu starten, mit der eine Revision des Asylrechts angestrebt wird, indem rassistische und diskriminierende Regelungen wie z.B. die Residenzpflicht von Flüchtlingen abgeschafft werden.