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Einer der letzten NS-Verbrecher-Prozesse in Deutschland

 Von Regina Wamper. Erschienen in DISS-Journal 19 (2010)

Mit einem Schuldspruch ging Ende März 2010 einer der letzten NS-Verbrecherprozesse in Deutschland vor dem Landgericht Aachen zu Ende. Wegen Mordes in drei Fällen wurde der ehemalige Waffen-SSler Heinrich Boere, der Mitglied im Sonderkommando Feldmeijer war, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Kommando Feldmeijer tötete unter dem Codenamen Silbertanne mehr als 50 vermeintliche Sympathisantinnen der Widerstandsbewegung in den Niederlanden. Für jeden getöteten Nazi wurden drei „antideutsch eingestellte oder aber als mit Widerstandskreisen zusammenarbeitend bekannte Niederländer“ ermordet, so auch Fritz Hubert, Ernst Bicknese, Frans Willem Kusters und Teunis de Groot. So sollte Widerstand unterbunden werden.

Juristische Vorgeschichte

In den Niederlanden verurteilte ein Sondergericht Heinrich Boere bereits 1949 zum Tode. Das Urteil wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Boere konnte jedoch noch vor der Urteilsverkündung fliehen und lebte seither in Eschweiler bei Aachen – von deutschen Behörden weitestgehend unbehelligt. In den 1980er Jahren wurde aufgrund eines niederländischen Auslieferungsgesuchs ein Ermittlungsverfahren gegen Boere angestrengt – und mit der Begründung wieder eingestellt, seine Taten seien legitim gewesen – im Gegensatz zu den Aktionen des Widerstands. In die Niederlande ausgeliefert wurde der staatenlose Boere nicht. Es läge im Bereich des Möglichen, dass er mit einem Hitler-Erlass von 1943 als Mitglied der Waffen-SS die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe und damit eine Abschiebung unzulässig wäre. Im Zuge der EU-Regelung von 2003, nach der Haftstrafen anderer EU-Länder auch im Ausland vollstreckt werden können, eröffnete das Landgericht Aachen am 28.10.2009 auf Antrag der Niederlande schließlich doch noch den Prozess gegen Boere.

Der Prozessverlauf

Die Verteidigung Boeres setzte auf Befehlsnotstand. Boere sei schlicht ein Befehlsempfänger gewesen. An diesem Bild strickte auch Boere selbst kräftig mit. Sein Entschluss, der Waffen-SS beizutreten, sei dem Wunsch nach einem ruhigen, ökonomisch abgesicherten Leben geschuldet gewesen.

Die Anwälte der Angehörigen der Opfer stellten hingegen fest, dass es sich bei dem Kommando Feldmeijer um eine paramilitärische Todesschwadron gehandelt habe, die außerhalb der geltenden Heeres-, Staatsund Rechtsordnung organisiert wurde. Die Mitglieder von Feldmeijer handelten aus eigener Initiative.

Eine eklatante Wendung des Prozesses fand am 28.1.2010 statt. Recherchen der Nebenklage ergaben, dass Boeres Biographie geschönt war, um seine nazistischen Aktivitäten in den Niederlanden zu verdecken. Heinrich Boere wurde 1943 Mitglied der niederländischen nationalsozialistischen Partei NSB. 1944 trat er zudem der Germanischen SS bei. Nach dem Dienst in der Landwacht wurde er zum Hauptscharführer befördert – im Zusammenhang mit dem Mord an Fritz Hubert Ernst Bicknese. Boere war seinen Vorgesetzten als eifriger und ideologisch gefestigter Nationalsozialist bekannt und er spielte in der Widerstandsbekämpfung eine zentralere Rolle als zuvor angenommen.

Der Widerstand der Bevölkerung von Helden/Panningen

In den ländlichen Gebieten Limburgs existierten während der Besatzungsphase des verstärkten Terrors, der Deportationen und der Zwangsarbeit weite Geflechte von Fluchthelferinnen. Jüdinnen und Juden, alliierte Piloten und Deserteure wurden hier versteckt, mit Papieren versorgt und ins sichere Ausland gebracht. Dreißig Prozent der limburgischen Jüdinnen und Juden und mindestens 2.000 aus anderen Gebieten überlebten so den NS. Der Widerstand wurde getragen von dörflichen Zusammenhängen, dem niederen und jüngeren Klerus, von Dorfpolizisten und Bürgermeistern. Die nationalsozialistischen Besatzer reagierten mit öffentlichen Erschießungen, mit Terror und Razzien. So auch in Helden/Panningen. Am 13.5.1944 schlich sich Heinrich Boere mit zwei anderen dort ein, gab sich als Flüchtender aus und erhielt Auskunft über eine mögliche Unterkunft. Einige Tage später kamen die drei in Uniformen und in Begleitung von 100 deutschen Polizisten wieder. Während dieser Razzia wurden 52 Personen festgenommen, 35 von ihnen wurden verhaftet. 20 Personen wurden zum Arbeitseinsatz nach Deutschland geschickt, sieben starben dort. Am 8. Oktober 1944 fand eine erneute Razzia statt. Eine Kirche wurde umstellt, 800 Menschen wurden festgenommen und nach Deutschland verschleppt. 36 kehrten nicht zurück.

Das Urteil und dessen Begründung

Nach knapp fünf Monaten Verfahrensdauer wurde am 23. März 2010 das Urteil gegen Boere gesprochen: Lebenslange Haft wegen dreifachem Mordes, aber keine Feststellung einer Schwere der Schuld. Der Vorsitzende Richter erläuterte seine Urteilsfindung. Boeres Taten seien dem „Anstand eines Soldaten“ nicht angemessen gewesen. Niedrige Beweggründe ergäben sich aus dem Fakt, dass die Opfer „unschuldige Zivilisten“ waren und keine Widerstandskämpfer. Wenige Worte fand der Richter zur Systematik der Verbrechen der Waffen-SS und der Wehrmacht.

Die mediale Öffentlichkeit

Diese vom Richter vorgebrachte Individualisierung der Tat vermittelte sich auch in den Medien. In etlichen Tageszeitungen war zu lesen, es habe sich schlicht um einen ganz „normalen“ Mord gehandelt, Boere sei ein „ganz normaler Mörder“, „niederträchtig und feige“.

Eine solche Konstruktion verkennt allerdings den Charakter der Besatzung und die Funktion, die die Widerstandsbekämpfung hatte. Aus Sicht der Anwälte der Opfer ging es darum, die „Fernziele des Nationalsozialismus zu verwirklichen: gewachsene soziale und religiöse Zusammenhänge zu zerstören, um die Verfügung über die dem Terror isoliert ausgelieferten Menschen zu gewinnen, das Gute im Menschen auszumerzen, die Fähigkeit zu Mitgefühl, Empathie und Solidarität, um die vereinzelten Menschen als verflüssigtes und homogenes Material für die nationalsozialistische Gestaltung des Großraums Europa zuzurichten und niedrige Instinkte zu wecken und in die Kollaboration einzuladen“.

Die Figur der „unschuldigen Zivilisten“ in Abgrenzung zu Widerstandskämpferinnen wurde medial gleichfalls aufgegriffen – ganz so als wäre es legitimer gewesen, Partisaninnen zu ermorden. Eine Debatte, die viele erwartet hatten, fand nicht statt. „Warum denn heute noch?“ – diese Frage kam medial nicht auf. Allerdings wurde auch nicht gefragt, warum denn das Verfahren erst jetzt stattfindet. Insgesamt wurde ein Bild eines „neuen Deutschlands“ gezeichnet, das nun selbstbewusst und verantwortungsvoll mit der NS-Vergangenheit umgehe.

Da bleibt zu fragen, ob eine Aufarbeitung überhaupt über die Verurteilung einzelner funktionieren kann und – zentraler – ob zu einem verantwortungsvollen Umgang nicht ebenso eine sofortige Entschädigung aller Opfer, ein Ende der Traditionspflege beispielsweise in der Bundeswehr und ein Ende der aktuellen Kriegspolitik gehören. In diesen Punkten ist die aktuelle Politik jedoch meilenweit von einer Neubestimmung entfernt. So gedenken Bundeswehrsoldaten in Mittenwald gemeinsam mit NS-Veteranen ihrer Gebirgsjägerkameraden, die gleichen Soldaten, die in Afghanistan einen Angriffskrieg durchführen, und in Den Haag klagt die deutsche Regierung gegen Entschädigungsforderungen von Opfern des NS. Kein Staat solle das Recht haben, Deutschland zu Entschädigungen zu verurteilen. Damit wendet sich das deutsche Außenministerium gegen Gerichtsurteile, die in Griechenland und Italien ergangen waren. Über diese Fakten kann auch ein Urteil gegen Heinrich Boere nicht hinwegtäuschen.